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ARGE Auf Konto Geld mehrerer Parteien, wie handeln?

Frage von secret1983 secret1983

Hi,

ich habe gerade mein Studium beendet.

Und ich werde mich im April selbstständig machen. Für die Übergangszeit Feb./März habe ich Harz4 beantragt.

Ich habe das Problem das ich wärend meiner Studienzeit ein Konto eröffnet habe über welches ich mit Aktien handeln kann und auf welches meine Eltern auch Geld eingezahlt haben.

Der Depotwert beträgt ca. 6500€ wobei auf mich 3500€ entfallen.

Ich wäre somit unter dem Vermögensfreibetrag von 4800€ für Menschen in meinem alter. Gibt es da eine Möglichkeit der Arge zu erklären das der andere Teil des Geldes meinen Eltern gehört?

Es ist ja wirklich so!

Mfg

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von mac82 mac82

    Nein. Es ist dein Konto und somit geht die Arge davon aus das es auch dein Geld ist. Ansonsten könnte theoretisch ja jeder sagen 'nö ist nicht mein Geld'. Wie soll die Arge da wissen was korrekt ist? Bei Antragsstellung verlangt die Arge die (lückenlosen) Kontoauszüge der letzten 3 Monate. Hieran errechnen sie eventuell vorhandenes Vermögen. Aber ganz genau wird es dir die ARGE sagen, und auch ob inwieweit sie nachweise haben wollen das einiges des Geldes eben dritten gehört. Weil wenn, dann geht es ohnehin nur mit Nachweisen. Einfach nur mit 'erklären' ist nicht. Darüber hinaus kann die ARGE dann auch auslegen, die Eltern hätten es zwar eingezahlt, aber letztendlich für DICH. Da ja auch dein Konto. In dem Fall ist es völlig irrelevant wer das Geld eingezahlt hat. Aber ehr lich gesagt, ich würde dann an deiner Stelle schon mal früher zum Amt gehen...ansonsten könnte der Monat wo du es beantragen willst schon vorrüber sein, bevor die ARGE alles geprüft hat

    Kommentar von secret1983 secret1983

    Danke es gibt ja noch Leute die den Sinn dieses Portals verstehen.

    Kommentar von mac82 mac82mac82

    ach ja, generell würd ich aber davon ausgehen das die ARGE dir das gesamte Geld anrechnet. selbst wenn du nachweisen kannst wer was eingezahlt hat, sofern die ARGE das überhaupt interessiert, denn es ist dein Konto und somit hast du in erster Linie vollen Zugriff auf das Geld. Und deine Eltern könnten es ja auch genau so gut für dich eingezahlt haben, dass muss und wird die ARGE sich auch denken und das Gegenteil zu beweisen dürfte ehr mehr als schwer sein. Je nachdem wo du wohnst (eigene wohnung oder daheim), könnte das amt auch so schon 3500€ als Guthaben ansehen.

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    Antwort von YK1972 YK1972

    Wenn das Konto auf deinen Namen läuft, wird dir das Geld auch voll angerechnet. Du mußt ja Kontoauszüge mit einreichen für die Berechnung.

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    Antwort von derdorfbengel derdorfbengel

    Und wieder die falsche Auskunft als richtige. Na, bitte.

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    Antwort von HBResult HBResult

    Da Du sowieso beabsichtigst, Dich ab April selbständig zu machen und dies auch mit Förderung der ARGE geht, würde ich empfehlen:

    im Zweifelsfall die Gründung vorziehen, Leistung der ARGE trotz Gründung beziehen und das Vermögen für die Gründung aufwenden - ich denke, dass dies eine plausible Lösung wäre

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Da es um relativ viel Geld geht, würde ich mich vor Ort fachkundig beraten lassen.
    Vorteilhaft wäre sicherlich irgendein Vertrag mit deinen Eltern, in denen die Geschäftsbeziehung fixiert ist.
    Überweisungsbelege von deinen Eltern, sowie eine generelle Erklärung (mit Belegen) von dir, wie die Transaktionen abgelaufen sind, könnte ebenfalls hilfreich sein.
    Grundsätzlich ist es nicht verboten, fremdes Geld, das die ARGE nicht dir zurechnen darf, auf dem eigenen Konto zu "parken". Allerdings wirst du das Ganze glaubhaft machen müssen.

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    Antwort von Aberaba Aberaba

    klar gibt es, aber ob die das glauben?????

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