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Arge: Arbeitsangebot in andere Stadt, mehrmals über 500km von Berlin, zulässig?

Frage von RaPiDrummer RaPiDrummer

Hallo liebe Com, Meine Arbeitsvermittlerin ist nunmehr der Meinung, Arbeitsangebote nur noch Bundesweit für Bewerbungen anzubieten. Wo gibt es da Grenzen der Entfernung, bzw. - darf man mich zum Umzug zwingen und aus meiner gewohnten Umgebung und meiner Familie rausreißen? Ich beziehe nach abgeschlossener Lehre ALG1 , bin in einer Reha Betreuung, wegen Lese-Schreibschwäche, was von der Bearbeiterin voll ausgenutzt wird. Mehrmaliges Aufsuchen des Sozialgerichts mit bisher gutem Ausgang hindert meine Bearbeiterin nicht daran mit Ihren merkwürdigen Forderungen oder willkürlichen Entscheidungen an mich zu treten. Berlin und Umland wäre ja ok, nur nach Bayern muss doch wohl nicht sein, oder ist nicht die Norm, oder? Als nächstes folgt dann Europaweite Bewerbung, oder wie? Kann ich mich gegen diese großen Entfernungen zur Jobsuche wehren?

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Antworten (5)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Pifendeckel Pifendeckel

    Nach langem suchen hab ich was gefunden.

    (4) Aus personenbezogenen Gründen ist einem Arbeitslosen eine Beschäftigung auch nicht zumutbar, wenn die täglichen Pendelzeiten zwischen seiner Wohnung und der Arbeitsstätte im Vergleich zur Arbeitszeit unverhältnismäßig lang sind. Als unverhältnismäßig lang sind im Regelfall Pendelzeiten von insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden und Pendelzeiten von mehr als zwei Stunden bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden und weniger anzusehen. Sind in einer Region unter vergleichbaren Arbeitnehmern längere Pendelzeiten üblich, bilden diese den Maßstab. Ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des zumutbaren Pendelbereichs ist einem Arbeitslosen zumutbar, wenn nicht zu erwarten ist, dass der Arbeitslose innerhalb der ersten drei Monate der Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung innerhalb des zumutbaren Pendelbereichs aufnehmen wird. Vom vierten Monat der Arbeitslosigkeit an ist einem Arbeitslosen ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des zumutbaren Pendelbereichs in der Regel zumutbar. Die Sätze 4 und 5 sind nicht anzuwenden, wenn dem Umzug ein wichtiger Grund entgegensteht. Ein wichtiger Grund kann sich insbesondere aus familiären Bindungen ergeben.

    wenn du mehr wissen willst siehe Link

    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/121.html

    Kommentar von Pifendeckel PifendeckelPifendeckel

    Vielen Dank für das Sternchen und DH

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Wir befinden uns nicht im SGB III-, sondern im SGB II-Recht, zumindest dem Arge-Topic unter der Fragestellung nach; und dort sind die Zumutbarkeitsregeln wesentlich weniger einschränkend.

    Kommentar von Pifendeckel PifendeckelPifendeckel

    Sie bekommt doch arbeitslosengeld 1 schreibt sie (klär mich auf)

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Am Besten wird es sein, der Fragestellerin klärt es auf. Im Text steht zwar Alg1, unter den Topics allerdings ARGE.

    Kommentar von Pifendeckel PifendeckelPifendeckel

    Nun bin ich schon wieder etwas schlauer,ich weiß jetzt was du meinst mit Topic.Ja dann weiß ich auch nicht.

    MfG Sophia

    Kommentar von Larah10 Larah10Larah10

    Falls ALG2 (da ARGE genannt wurde) : http://hartz.info/index.php?topic=4593.0 . "Als nächstes folgt dann Europaweite Bewerbung, oder wie?" Eine Arbeitsaufnahme im Ausland könnte nur auf freiwilliger Basis laufen. Das SGB II/III gilt nur in Deutschland, die damit verbundenen Pflichten erstrecken sich nur auf DE, und für Leistungsansprüche muss man seinen gewöhnlichen Aufenthalt in DE haben (bzw. im grenznahen Bereich). Mit Ausnahme von grenznah Wohnhaften würde eine Stelle im Ausland den zumutbaren Tages- Pendelbereich überschreiten u. einen Umzug erfordern. Mit dem Umzug ins Ausland würde man aber seine Leistungsansprüche verlieren und auch seine anderen staatsbürgerlichen Rechte - und es gibt mWn keine Rechtsgrundlage, so einen Verzicht zu fordern.

  • 2
    Antwort von Egoline Egoline

    Es ist zumutbar, für eine Arbeitsaufnahme umzuziehen (auch in andere Bundesländer)..., wenn Du aus "familiären Gründen" nicht beeinträchtigt bist oder andere Gründe einer Unzumutbarkeit vorliegen...

    http://dejure.org/gesetze/SGB_II/10.html

    Kommentar von Pifendeckel PifendeckelPifendeckel

    Sie hat Arbeitslosengeld 1 = SGB 3 nicht 2

  • 2
    Antwort von netzotto netzotto

    No No, geh mal zur Gewerkschaft oder zum Anwalt die Regeln das für dich.

    Es gibt Vorgaben für die Entfernung zum Arbeitsplatz

    500 km lächerlich.

    Wehr dich

  • 0
    Antwort von anjanni anjanni

    Wie alt bist Du?

    Was bedeutet "Familie" (bist Du verheiratet und hast Kinder, oder wohnst Du bei Deinen Eltern?)?

    Was hast Du für eine Ausbildung? Wie lange bist Du schon arbeitslos? - Auf wieviele Stellen hast Du Dich schon beworben, ohne daß das Arbeitsamt Dich hingeschickt hat?

    Vielleicht wäre es ja auch mal ganz gut, etwas weiter weg auf eigenen Füßen zu stehen? Vor allem, wenn Du dadurch auch vom selbstverdienten Geld leben könntest...

    Kommentar von RaPiDrummer RaPiDrummerRaPiDrummer

    22 Jahre bin ich und wohne noch bei meiner alleinerziehenden Mutter. Kinder habe ich noch nicht, was ja ohne festen Job verantwortungslos wäre. Auf etwa 35 Bewerbungen komme ich im Monat, mehrmaliges Probearbeiten für eine Woche, ohne Einstellung. Auf eigene Füße gern, aber nicht in Bayern

  • 0
    Antwort von micky2009 micky2009

    Willst du nun arbeiten oder willst du weiter von unserem Geld leben?

    Kommentar von RaPiDrummer RaPiDrummerRaPiDrummer

    Ich will eine Arbeitsstelle, aber nicht in Buxtehude

    Kommentar von Egoline EgolineEgoline

    ...nach Niedersachsen willst Du also auch nicht???

    Kommentar von RaPiDrummer RaPiDrummerRaPiDrummer

    Wenn es möglich wäre, würde ich schon gern in Berlin / Brandenburg bleiben. Zumal ein Arbeitsangebot einer Zeitarbeitsfirma ( mal abgesehen von dem gezahlten Tarif) nicht gerade den Anreiz bietet, sein gewohntes Umfeld zu verlassen. Und an der Misere Arbeitsstellenangebote nach Lehre und Mindestlohn, trifft mich keine Schuld. Ich bin eine von vielen, die arbeiten wollen, aber leider keinen Arbeitsvertrag bekommen.

    Kommentar von Egoline EgolineEgoline

    ... es ist nun aber mal so, dass die Arbeitslosenquote in der Region Berlin-Brandenburg enorm hoch ist.

    In anderen Bundesländern dagegen gibt es Arbeit - und genau deshalb verabschieden sich jeden Montagmorgen eine Menge Väter/Mütter, Männer/Frauen... von ihren Familien um in der Ferne ihren Unterhalt zu verdienen...

    Wenn Du arbeiten willst, dann zieh dort hin, wo es Arbeit für Dich gibt - sicher sogar in Deinem "Wunsch-Beruf"

    Kommentar von RaPiDrummer RaPiDrummerRaPiDrummer

    Armes Deutschland.....fällt mir dazu spontan ein

    Kommentar von RaPiDrummer RaPiDrummerRaPiDrummer

    Und das finden besagte sicherlich alle ganz toll, für einen unterwürfigen Lohn solch einen Aufwand zu haben. Kein Wunder, dass so viele Ehen den Bach runtergehen. Ist schon ein richtig familienfreundliches Land geworden....Mach eine Lehre, hiess es, und...trotzdem danach auf der Strasse bzw. Arbeitslos. Die Zeiten wo man noch übernommen wird, sind längst vorbei. Trotz einem Abschluss mit sehr gut.

    Kommentar von RaPiDrummer RaPiDrummerRaPiDrummer

    Sollte jemand ein Angebot haben in meinem Umkreis als Köchin, Küchenhilfe,oder in einem ähnlichem Bereich, bitte ich mir dies mitzuteilen. Ich möchte gern arbeiten, und mich nicht auf Transferleistungen beschränken. Schon garnicht Hass nach 4 haben, was ja danach folgen würde....

    Kommentar von keinefee keinefeekeinefee

    in den stellenanzeigen der mopo vom sonntag werden viele solcher stellen angeboten, wie die bezahlung ausschaut weiß ich allerdings nicht.

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