Hi ich hab ne Frage. Heute Morgen war ein Außendienstmitarbeiter des ARGE Amtes bei mir. Er wollte in die Wohnung. Ich habe ihn aber nicht reingelassen. Er wollte wissen ob hier ein eheälichesverhältnis besteht. Er war schon mal hier und hat festgestellt das es nicht besteht. Nun droht er mir das meine Leistungen eingestellt werden. Was kann ich tun? Ich wollte ihn nicht reinlassen weil mein Mitbewohner nicht da war und weil er sich nicht angemeldet hat. Ich wollte das er später wieder kommt, darauf hat er sich nicht eingelassen. Was kann ich nun tun? Ich habe gehört das man die nicht reinlassen muss wenn die sich nicht angemeldet haben. Könnt ihr mir weiterhel
ARGE Amt
Antworten (9)
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12Antwort von
HerrLichHerrLich
Bei berechtigtem Zweifel der Arge hättest Du den Mitarbeiter reinlassen müssen. Zudem macht man das doch, wenn man nichts zu verbergen hat. Du bist damit Deiner mItwirkungspflicht nicht nachgekommen und musst mit einer Kürzung rechnen. http://www.shortnews.de/start.cfm?id=608823
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7Antwort von
benutzer27benutzer27
dumm gelaufen, sorry, auch wenn mir persönliche Schicksale immer leid tun, aber kann man nicht mal vorher darüber nachdenken? du willst Leistungen, welche andere finanzieren (der Staat, die Steuerzahler). Es ist doch wohl mehr als klar, dass man da mit einer Überprüfung auf Rechtmäßigkeit rechnen muss! Klar, du musst niemanden in deine Wohnung lassen, aber du musst auch keine Leistungen vom Staat verlangen! Wenn du diese aber willst, dann wirst du auch mit Überprüfungen rechnen müssen und diese zulassen müssen!!! Sehe jetzt zu, dass du das ganz schnell wieder gerade gerichtet bekommst (Amt anrufen, Missverständnis offenlegen, um neuen Termin (oder neue Überprüfung) bitten). Ansonsten kooperiere mit Leuten, von denen du etwas willst und gebe nur denen eine Abfahrt, die von dir etwas wollen!
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7Antwort von
xyungeloestxyungeloest
das war nicht sonderlich klug von dir.
jetzt geht man erst recht davon aus, dass ihr eine lebenspartnerschaft seid und du wohl erst paar unterhosen und socken zu veräumen hast.
von der sache her, hast du aber recht, du musst ihn nicht einlassen.
aber jetzt wird man ein genaueres auge auf euch haben und den längeren arm hat man da eh.
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6Antwort von
gitte2007gitte2007
Soweit mir bekannt ist, musst Du ihn unangemeldet nicht rein lassen. Um Problemen aus dem Weg zu gehen, würde ich vorschlagen, deinen Fallmanager anzurufen und ihn bitten einen Termin zu machen wo dann Dein Mitbewohner (ich gehe mal von WG aus) auch anwesend ist. Solltest Du einen neuen ALG2 Bescheid mit Kürzung bekommen, sofort Widerspruch einlegen.
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4Antwort von
manu1979manu1979
Ich denke mal, dass er jetzt davon ausgeht, dass du etwas zu verbergen hast
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3Antwort von
Wieselchen1Wieselchen1
Schau mal hier, da wird das alles genau auseinander genommen.
http://www.argezeiten.de/forum/viewtopic.php?t=2063
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2Antwort von
fabienne1997fabienne1997
Du musst nicht, aber solltest sie reinlassen! Sie machen schon hin und wieder Stichproben um Schmarotzer zu entlarven! Wenn du noch einen Mitbewohner hast, sag das lieber, bevor es rauskommt...Du umgehst damit eine Strafe und die Sperrung deiner Leistungen!
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0Antwort von
starlightmemorystarlightmemory
hallo, du musst den reinlassen, so blöd wie das auch ist, weil die kündigen sich NIE an den du könntest da ja schnell alles trennen bevor die kommen. kann durch aus sein das die dir die leistungen sperren den bei sowas sidn die verdammt schnell.
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0Antwort von
TindomerelTindomerel
Ich weiß nicht genau... Ruf doch mal bei deiner zuständigen ARGE an und frag mal nach... Aber ich glaube fast, das man die Herren oder Damen rein lassen muß... Aber erkundige dich lieber, dann weißt du es sicher.
Kommentar von
bitmapbitmap Nein, man muss die Damen und Herren nicht reinlassen in die Wohnung, aber dass die dann davon ausgehen, dass da was verborgen wird, ist doch nachvollziehbar.
@moony da kannst du dann nur bei nem entsprechenden Bescheid - der sicher kommt - Widerspruch einlegen.
Habe ich noch vergessen: Du kannst auch, bevor Du gleich Widerspruch einlegst, erstmal einen Überprüfungsantrag stellen. Dann muss er dich nochmal besuchen bevor eine Kürzung erfolgt. Wenn das innerhalb der Widerspruchsfrist (4 Wochen) nicht geschied, den Widerspruch nicht vergessen, denn der Überprüfungsantrag hat keine aufschiebende Wirkung.