2

ARGE / Mietwohnung zu teuer ?! Einzug verboten!

Frage von Ripper2908 Ripper2908

Guten Tag,

folgendes problem.

Wir zogen am 1.5.2010 in unsere jetzige Wohnung, leider ist uns erst am Tag des Einzuges aufgefallen das Schimmel defekte Böden etc. das Wohnen unmöglich machen, Schränke usw. wurden inzwischen wegen Schimmelansätzen entsorgt. Der Vermieter machte nichts obwohl er es uns am tag des Einzuges versprochen hatte. Nach 7 Monaten ließen wir dann von der Arge die Miete einstellen mit der Hoffnung das der Vermieter endlich den Schimmel beseitigen würde. Fehlschlag, wir bekamen daraufhin die Kündigung! Jetzt müssen wir bis 8.9.11 aus der Wohnung da wir eine Zwangsräumung nun haben. Wir suchten vergeblich nach Wohnungen bis 410€ ( was uns die Arge sagte ) nun hätten wir eine für 380€ + 100€ Nebenkosten, aber wir dürfen sie von der Arge nicht nehmen.Obwohl wir die 100€ selbst drauf zahlen würden, man erlaubt es uns nicht!

Folgende Fragen dazu.

Darf die Arge uns verbieten in die Wohnung zu ziehen? Muss die Arge nicht dafür mit sorgen das wir in diesem Fall eine Wohnung bekommen die nicht 20Km entfernt liegt wegen Schule etc. =?

Bitte um Hilfreiche Tipps, haben nur noch 9 Tage bis zur Räumung und die Arge hilft uns nicht!

Mit freundlichen Grüßen

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (4)

  • 1
    Antwort von Blubb017 Blubb017

    Alleine wegen der unberechtigten Kündigung würde ich euch raten, besorgt euch einen Beratungshilfeschein und geht zum Anwalt!

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Ja, irgendwie versteh ich das auch nicht: Mietminderung wegen Schimmels, dann kommt ne Kündigung, welche schon ein Unding ist - danach aber sogar eine Zwangsräumung?? Entweder sagt uns der Fragesteller nicht alles oder da ist mächtig viel schiefgelaufen...

    Kommentar von Ripper2908 Ripper2908

    Abgelaufen wie folgt. Als wir die Wohnung besichtigten war die Wohnung noch bewohnt, so das man die kaputten böden und den schimmel nicht sah weil schränke davor standen, oder aber teppich noch da lag. Dann versprach der vermieter das er dies alles machen lässt, hat dies aber bis heute nicht erledigt! Er kam immer nur mit chemischen mittel und sprühte dies in der wohnung, was ich nicht mehr zulies nach dem 3.mal da dies schädlich für die gesundheit ist. daraufhin sagte der vermieter dann das dies unsere schuld sei weil wir angeblich nicht lüften und das vom lüften kommt, obwohl es schon längst in der wohnung schimmelte!! Dann war auch jemand vond er arge da und schaute das an , er machte auch bilder usw. Die arge jedoch machte nichts weiter trotz unserer aufforderung den vermieter mal anzuschreiben etc. Daraufhin waren wir erneut oben in der arge und kamen auf das thema zurück. Die arge sagte wir hätten auch di möglichkeit die miete einzustellen, was interessant klang, da wir dachten er würde dann was machen. Was wir aber nicht wussten, bzw was uns in diesem moment nicht bewusst war weil es auch niemand sagte, das wir den vermieter das ankündigen müssen, weil ich dachte ja das die arge da ein schriftstück raus jagen würden. Aber nein haben sie nicht und gesagt wurde uns aber auch nichts, nun kam die zwangsräumung etc,. kein ausweg - wir müssen am 8.9 die wohnung verlassen und für die eingestellte miete sogar unseren ganzen inventar hier lassen, was ich nicht einsehe! Nehme alles mit was ich brauche!!!!!!!!!! Da es nicht meine schuld ist, wenn dann müssen sie mich schon einsperren!

  • 0
    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Ihr müsst schnellstens zum Amt für Wohnungswesen in eurer Gemeinde. Es ist unter allen Umständen zu vermeiden, dass ihr in die Obdachlosigkeit rutscht. Das ist letztlich viel teurer für die >Allgemeinheit. Das übersteigt einfach die Kompetenz des JobCenters.

  • 0
    Antwort von Stadtreinigung Stadtreinigung

    Wegen der Höhe der Miete da schau mal unter www harald-tome (links unten örtliche ... nach) da wirst du erkennen ob die Arge Richtig entschieden hat,dann geh Klage umgehend beim Sozialgericht auf Amtspflichtverletzung in Verbindung mit Körperverletzung,denn dies wusste vom Zustand eurer Wohnung,Gleichzeitig ein Antrag beim Sozialgericht einen Antrag auf Einstweiliger Verfügung stellen auf Kostenübernahme einer von euch ausgesuchten die aber im Preislimit liegt.

    Kommentar von Ripper2908 Ripper2908

    Preislimit sind 410€ zzgl. Heizkosten. Da wir mit gas heizen würden in der neuen wohnung, wären es inkl. heizkosten 525€ . Aber wir bekommen die wohnung nicht!

  • 0
    Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Die Arge hat Ihre Bestimmungen.

    Nur wenn der neue Wohnraum eine angemessen Miete hat muss die Arge zustimmen.

    Die 100 €,die ihr selber zahlen wollt,sind der Arge zuviel,denn sie fehlen dann bei den normalen Lebenshaltungskosten.

    Wäre es ein Betrag von 20 € würden sie es erlauben.

    Ich habe mal mit einem Vermieter vereinbart im Vertrag eine niedrigere Miete einzutragen und die Differnz selber zu zahlen,weil die Miete etwas über den Satz lag.

    Gesagt, getan, das Amt bezahlte die Wohnung.

    Kommentar von Ripper2908 Ripper2908

    Ich würde nichts sagen wenn wir nicht den Druck von der zwangsräumung haben, lieber zahl ich 100 euro mehr bevor ich in eine odachlosenbude gestopft werden, und da muss die arge aktiv werden, das kann nicht sein! Sie hatten sich die wohnung angesehen und bilder gemacht etc, aber nie was unternommen bis dann die miete eingestellt wurde weil wir es erneut angesprochen hatten. Muss doch möglichkeiten geben, ich gehe sowieso dann eben wieder über gericht, die erste verhandlung hat die arge schon verloren im Juni.. Das gibt es doch nicht.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.