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ARGE- Leistungen,Unterkunftkosten

Frage von UEFA1990 UEFA1990

Hallo Liebe User,

Ich habe ein ALG 2 rechner genutzt alles richtig eingetragen und folgendes kam raus:

Antragsteller: 328€, Partner: 327€, Kind 215€ + Mehrbedarf für Schwangerschaft: 56€ alles zusammen ergibt 926€ dazu kommen noch Kaltmiete 320€+Heizkosten 100€ = 420€ (Miete). Das alles zusammen wieder ergibt 1346 € Als Einkommen K.Geld 186€ + Erziehungsgeld 150€ = 336€ Die 336 zählt ja als Einkommen daher wird das ja von der 1346€ abgezogen und ergibt dann 1010 € und - (minus) Miete 420 ergibt am ende 590 Euro !!! Die 590 € sollten wir doch kriegen oder nicht? aber das was wir irgendwie kriegen ist nur 250-330 euro seit knapp 4 Monaten Seitdem ich die Schule beendet habe.Und es reicht vorne und hinten nicht.

BITTE KEINE UNNÖTIGE ANTWORTEN wie z.b (such dir arbeit) oder (sei froh das du überhaupt was kriegst)

MFG

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Antworten (1)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von ronsonderstarke ronsonderstarke

    was einem zusteht, was die arge rechnet und was im endeffekt aufs konto kommt...... da sieht meist niemand durch.... schnapp dir am besten den bescheid, deine kontoauszüge und geh spontan zum jobcenter mit dem anliegen dir das dort vorrechnen zu lassen. und keinenfalls abwimmeln lassen. die MÜSSEN das einem erklären wenn mans nicht versteht. hab das selber durch aber am ende war fur mich alles klar. vg

    Kommentar von ronsonderstarke ronsonderstarke

    achso und einkommen sind beim alg1 100 euro anrechnungsfrei ... alles darüber werden 80% angerechnet bzw dir dann vom alg1 abgezogen

    Kommentar von UEFA1990 UEFA1990

    wusste ich nicht...danke dir :)

    Kommentar von Jorgfried JorgfriedJorgfried

    Kindergeld wird leider komplett angerechnet. Beim ALG2. Bei ALG 1 gibts andere Regeln.

    Wenn der Bescheid falsch ist, musst du schriftlich Widerspruch einlegen.

    Kommentar von Larah10 Larah10Larah10

    Die 100 Euro Grundfreibetrag gibt es ggf. bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit - das ist hier aber ja anscheinend nicht gegeben. Ansonsten wie schon gesagt wurde.. den Bescheid vom Sachbearbeiter erklären lassen, oder bei einer Beratungsstelle - oder anonymisiert in einem Themenforum (z.B. http://hartz.info/ ) hochladen und mal überprüfen lassen.

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