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ARGE - Elterngeld Berechnung

Frage von Elisane Elisane

Hallo. Kann mir wer sagen, ob es ok ist, wenn Gehalt für eine Woche Resturlaub nach meinen Mutterschutz, sowohl beim Elterngeld als auch bei der ARGE mit abgezogen wird?

Bei der ARGE soll ich nun Geld zurückzahlen und auf meine Frage, das dieses Resturlaubsgehalt doch auch schon beim Elterngeld abgezogen wurde, meinten sie, Elterngeld wurde bei der ARGE für diesen Monat gar nicht angrechnet.

Ick seh nur noch Sterne... Kenn mich da auch nicht so aus, finds nur komisch das ich bei beiden Stellen weniger Geld bekomme, weil es beide abziehen.

Vielen Dank falls sich da wer auskennt.

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von monafranzi monafranzi

    Hallo Elisane,

    also ersteinmal grundsätzlich: die ARGE und die Elterngeldstelle haben rein rechtlich nichts miteinander zu tun.

    Zur ARGE: dort wird Geld von dir zurückgefordert, weil du sicherlich "überzahlt" worden bist. D.h. du hast z. B. Leistungen für einen vollen Monat erhalten und im Nachgang stellt sich raus, dass du ein Einkommen hattest (deine Vergütung für den Resturlaub). Dann erfolgt eine Neuberechnung unter Herranziehung des Einkommens. Du hast dadurch weniger Anspruch, also mußt du was zurück zahlen.

    Zum Elterngeld: Dein Elterngeld ist eine Leistung, die sich aufgrund deines Einkommens, welches du vor der Geburt durchschnittlich erzielt hast, errechnet. Es gibt aber einen Mindestanspruch in Höhe von 300,00 €, der wird immer ausgezahlt. Du schreibst weiter, dass bei der ARGE 237,00 angerechnet werden und 63 € frei sind.

    Das bedeutet also, dass dir Elterngeld aus einen Erberwbseinkommen in Höhe von 63 € zusteht (ich nehme mal an, dass du vorher einen Minijob oder ähnliches gemacht hast). Da aber jeder einen Anspruch auf mindestens 300 € hat, werden dir 300 € auch ausgezahlt, bei der ARGE werden 237 € angerechnet.

    Seit dem 01.01.2011 ist es nämlich so, dass das Elterngeld beim Hartz IV als Einkommen eingerechnet wird, es sei den es ist aus einen Erwerbseinkommen entstanden.

    Dein Anteil vom Elterngeld, der sich aus einen Erwerbseinkommen errechnet hat liegt bei 63,00 €, also gilt nur dieser Teil als anrechenfrei.

    Herzliche Grüße MonaFranzi

    Kommentar von Elisane Elisane

    Vielen Dank auch für deine Antwort.

    auch wenn ich immer noch auf dem Schlauch stehe und nur Bahnhof verstehe, ziehe ich doch als Fazit: ist wohl so richtig :)

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    Antwort von angi3708 angi3708

    Also soweit ich weiß hat elterngeld nichts mit dem jobCenter zu tun. Das aber das jobCenter das Geld zurück möchte, dass denk ich schon das es stimmt.sonst hättest du ja mehr als dir zu steht. Aber ob die von der elterngeldStelle auch was abziehen dürfen das weiß ich leider nicht. Sry

    Kommentar von Elisane Elisane

    Vielen Dank für die Antwort :)

    Das die Arge mein Resturlaub-gehalt für den Monat abzieht, scheint mir logisch. Nur nicht, das beide Stellen das abziehen und ich von beiden deshalb weniger bekomme...

    Komisch auch, das ich nicht, wie Anfang Juni von der ARGE gesagt bekommen habe, 150Euro frei sind, wenn ich aus berufstätigkeit Elterngeld bekomme, sondern nur 63,-.

    Eine verständliche Erklärung dazu bekomme ich einfach von der Arge dazu einfach nicht. Nur ist halt so. Vielleicht mache ich mir auch einfach nur zu viele Gedanken und die wissen schon was sie tun.

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