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ARD-Film "Die fremde Tochter"-Einweisung in die Psychatrie

Frage von Agnes10 Agnes10

Gestern im Film wurde Götz George ratz fatz in die Psychatrie eingewiesen, weil der Freund meinte, ihm ginge es nicht gut. Geht so etwas wirklich so ohne weiteres? Ich fand es jetzt richtig erschreckend. Okay, für den Film und der Handlung mochte es so gut gewesen sein........

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Antworten (4)

  • 3
    Antwort von DrSeltsam DrSeltsam

    Drehbuchgerechtes Fernsehen halt.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Unterbringungsgesetz_%28Deutschland%29

    Danach geht es rechtlich.

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Guter Linke!

    Kommentar von kuntzkids kuntzkidskuntzkids

    Na, das bestätigt ja meine Antwort.

    Kommentar von Kr4bat Kr4batKr4bat

    Man kann bei berechtigten Gründen und Vorkomnissen durchaus jeden einweisen lassen.
    Allerdings würde erst die Polizei kommen und wenn die auch der Meinung sind einen Krankenwagen hohlen und wenn die auch der Meinung sind, gehts in die Psychatrie.
    Dort wird nochmal geprüft, ob alles richtig ist und nach eine (gesetzlich) vorgeschriebenen Zeit muss wohl ein Richter noch seinen Segen geben.
    Wenn allerdings der Betroffene (wie schon passiert) rumtobt und durchdreht oder total still ist und garnix sagt, dann kann das für ihn schief gehen.
    Am besten ist sich ganz normal zu verhalten, kooperativ zu sein und dem Einweisenden, wenn er wirklich vorsätzlich schädigend eine Einweisung veranlasst hat eine Klage zu schenken.

  • 2
    Antwort von moon73 moon73

    Nein, so einfach geht das nicht. Schon gar nicht von einem Freund oder Bekannten. Es muß auch immer ein Grund vorliegen und die Person muß auch freiwillig mitmachen. Ansonsten muß man sie ja sozusagen entmündigen und einweisen lassen und das geht nicht so einfach.

    http://www.klinikum.uni-heidelberg.de/Einweisung-u-Aufnahmemodus.1945.0.html

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    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Die Einweisung kann, wenn jemand gerade in Rage ist und die Gefahr für fremd- oder selbstgefährdung besteht recht schnell geschehen.

    Dass er dann aber für mehr als ein paar Stunden in der Psychiatrie bleibt, dazu gehört entweder ein richterlicher Beschluss oder eine selbst unterschriebene Einwilligungserkärung.

  • 1
    Antwort von kuntzkids kuntzkids

    Normalerweise kann man sich als mündiger Bürger nur selbst einweisen.

    In Fällen der Gefährdung von eigener und fremder Gesundheit (wie z.B. Suizidgefahr, versuchter Suizid, Bedrohung) kann es auch zu Zwangseinweisungen kommen.

    Besteht wie im beschriebenen Fall berechtigte Sorge um Jemanden, kann ein Gespräch und der Vorschlag zur Aufnahme sinnvoll sein; eine tatsächliche Einweisung setzt jedoch immer den Willen den Betroffenen voraus -- auch im Interesse des Behandlungserfolges!

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