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ARD-Film "Die fremde Tochter"-Einweisung in die Psychatrie

gefragt von Agnes10Agnes10 am 29.05.2008 um 10:15 Uhr

Gestern im Film wurde Götz George ratz fatz in die Psychatrie eingewiesen, weil der Freund meinte, ihm ginge es nicht gut. Geht so etwas wirklich so ohne weiteres? Ich fand es jetzt richtig erschreckend. Okay, für den Film und der Handlung mochte es so gut gewesen sein........


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anonym
beantwortet von DrSeltsam am 29. Mai 2008 10:18
3x
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Drehbuchgerechtes Fernsehen halt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Unterbringungsgesetz_%28Deutschland%29

Danach geht es rechtlich.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 29. Mai 2008 10:18

Guter Linke!

Kommentar von Simple_avatar10smallkuntzkids am 29. Mai 2008 10:26

Na, das bestätigt ja meine Antwort.

Kommentar von 5bb4f711fff682cfd0ba50e960106bdbsmallKr4bat am 29. Mai 2008 10:29

Man kann bei berechtigten Gründen und Vorkomnissen durchaus jeden einweisen lassen.
Allerdings würde erst die Polizei kommen und wenn die auch der Meinung sind einen Krankenwagen hohlen und wenn die auch der Meinung sind, gehts in die Psychatrie.
Dort wird nochmal geprüft, ob alles richtig ist und nach eine (gesetzlich) vorgeschriebenen Zeit muss wohl ein Richter noch seinen Segen geben.
Wenn allerdings der Betroffene (wie schon passiert) rumtobt und durchdreht oder total still ist und garnix sagt, dann kann das für ihn schief gehen.
Am besten ist sich ganz normal zu verhalten, kooperativ zu sein und dem Einweisenden, wenn er wirklich vorsätzlich schädigend eine Einweisung veranlasst hat eine Klage zu schenken.


moon73
beantwortet von moon73 am 29. Mai 2008 10:20
2x
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Nein, so einfach geht das nicht. Schon gar nicht von einem Freund oder Bekannten. Es muß auch immer ein Grund vorliegen und die Person muß auch freiwillig mitmachen. Ansonsten muß man sie ja sozusagen entmündigen und einweisen lassen und das geht nicht so einfach.

http://www.klinikum.uni-heidelberg.de/Einweisung-u-Aufnahmemodus.1945.0.html


kuntzkids
beantwortet von kuntzkids am 29. Mai 2008 10:21
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Normalerweise kann man sich als mündiger Bürger nur selbst einweisen.

In Fällen der Gefährdung von eigener und fremder Gesundheit (wie z.B. Suizidgefahr, versuchter Suizid, Bedrohung) kann es auch zu Zwangseinweisungen kommen.

Besteht wie im beschriebenen Fall berechtigte Sorge um Jemanden, kann ein Gespräch und der Vorschlag zur Aufnahme sinnvoll sein; eine tatsächliche Einweisung setzt jedoch immer den Willen den Betroffenen voraus -- auch im Interesse des Behandlungserfolges!


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 29. Mai 2008 10:35
1x
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Die Einweisung kann, wenn jemand gerade in Rage ist und die Gefahr für fremd- oder selbstgefährdung besteht recht schnell geschehen.

Dass er dann aber für mehr als ein paar Stunden in der Psychiatrie bleibt, dazu gehört entweder ein richterlicher Beschluss oder eine selbst unterschriebene Einwilligungserkärung.


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