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Architektenpflicht?

Frage von sunnyvier sunnyvier

wir haben ein (halbes) altes haus (baujahr 1875) gekauft. nachdem ich mit meiner frau einig war diese objekt zu kaufen, beauftragten wir einen architekten vor dem notariellen kaufvertrag eine sogenannte köstenwägung abzugeben. wir teilten ihm unsere umbauwünsche mit und baten ihn diese zu kalkulieren. seine summe und der kaufpreis ergab, wir können das objekt kaufen und gut finanzieren.

nun stellte sich leider am anfang der umbauphase heraus, dass der eine balkon statisch falsch berechnet wurde (balkon wurde wahrscheinlich in den 70er jahren erweitert und angebaut. in der bauakte fand sich aber kein hinweis, also schwarzbau. wir, die bauherren wurden vom statiker aufgefordert, die abfangung des balkons nach seinen berechnungen zügig umzusetzen.

nun aber zur frage. hätte der architekt in die bauakte vor kauf einblick nehmen müssen? er sagt, wir hätten ihn auffordern müssen. obwohl es ersichtlich war, dass der balkon nachträglich erweitert wurde und nicht so zur ursprünglichen bausubstanz von 1875 gehören konnte. so hat uns der architekt die möglichkeit genommen vom verkäufer der immobilien eine preisreduzierung auszuhandeln.

liegt hier ein architektenfehler vor? die ganze abfangung hat uns jetzt knapp 4.000,- euro gekostet.

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Antworten (8)

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    Antwort von WOLF1961 WOLF1961

    Hallo,

    http://www.bda-bund.de/home.html ist der richtige Ansprechpartner dafür.

    Gruß aus Hagen

    Kommentar von WOLF1961 WOLF1961WOLF1961

    Danke für DH.

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    Antwort von Rabenfeder Rabenfeder

    Architekten sind wie Anwälte, sie machen grundsätzlich nur das, was in Auftrag gegeben wurde. Ihr habt von ihm doch nur verlangt, dass er sich anschauen soll, ob die Umbauten so gemacht werden können. Ein Gutachten über mögliche Baufehler habt ihr nicht in Auftrag gegeben. Die Baupläne hättet ihr ihm direkt vorlegen können, sowas macht man eigentlich auch ungefragt. Es ist zwar traurig, aber ihr könnt wohl kaum den Architekt dafür verantwortlich machen, dass er nur seinen Auftrag ausführte.

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    Antwort von auchmama auchmama

    Hier kann nur die Architektenkammer einen hilfreichen Rat geben. Wendet Euch dahin...LG

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    Antwort von Auchdazu Auchdazu

    Es gibt eine Regelung ( hoffentlich als Pflicht) die nach Zahlung des Kaufpreises dann den Begriff von verdeckten Mängel beinhaltet. Heirauf wird der Verkäufer in die Pflicht genommen.

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    Antwort von leaengel leaengel

    Wenn er nur den Auftrag hatte, eine Kostenschätzung vorzunehmen, könnt ihr ihn glaub ich nicht belangen. Alles andere wäre in Richtung Baugutachten gegangen. Sorry, aber ich glaube, da habt ihr keine chance. Trotzdem alles Gute.

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    Antwort von turalo turalo

    Da hättest Du wohl einen Gutachter nehmen müssen, keinen Architekten. Der ist nicht nicht verpflichtet, sich Mängel anzuschauen und darauf hinzuweisen.

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    Antwort von Angelflight Angelflight

    Du sagst doch selbst das es ein "Schwarzbau" war. Es wurde also nicht nicht korrekt aufgezeichnet. Aber genau darauf müssen sich Architekten auch verlassen können. Du kannst die Schuld also nicht abwälzen.

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    Antwort von mig112 mig112

    Ich habe das Gefühl du suchst einen Verantwortlichen für DEINE EIGENE Dummheit, sorry!

    Schau mal in den Spiegel!

    Besser du hättest VOR dem Kauf ein Gutachten in Auftrag gegeben, anstatt im Nachhinein zu meckern.

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