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Architektenpflicht?

gefragt von sunnyvier am 10.08.2009 um 21:07 Uhr

wir haben ein (halbes) altes haus (baujahr 1875) gekauft. nachdem ich mit meiner frau einig war diese objekt zu kaufen, beauftragten wir einen architekten vor dem notariellen kaufvertrag eine sogenannte köstenwägung abzugeben. wir teilten ihm unsere umbauwünsche mit und baten ihn diese zu kalkulieren. seine summe und der kaufpreis ergab, wir können das objekt kaufen und gut finanzieren.

nun stellte sich leider am anfang der umbauphase heraus, dass der eine balkon statisch falsch berechnet wurde (balkon wurde wahrscheinlich in den 70er jahren erweitert und angebaut. in der bauakte fand sich aber kein hinweis, also schwarzbau. wir, die bauherren wurden vom statiker aufgefordert, die abfangung des balkons nach seinen berechnungen zügig umzusetzen.

nun aber zur frage. hätte der architekt in die bauakte vor kauf einblick nehmen müssen? er sagt, wir hätten ihn auffordern müssen. obwohl es ersichtlich war, dass der balkon nachträglich erweitert wurde und nicht so zur ursprünglichen bausubstanz von 1875 gehören konnte. so hat uns der architekt die möglichkeit genommen vom verkäufer der immobilien eine preisreduzierung auszuhandeln.

liegt hier ein architektenfehler vor? die ganze abfangung hat uns jetzt knapp 4.000,- euro gekostet.

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Architekt x 85 Architektenpflicht x 2 Bauakte x 1

WOLF1961
beantwortet von WOLF1961 am 11. August 2009 08:45
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Hallo,

http://www.bda-bund.de/home.html ist der richtige Ansprechpartner dafür.

Gruß aus Hagen

Kommentar von 9b36aa7a0c663a3fd03adb9b92203331smallWOLF1961 am 11. August 2009 13:50

Danke für DH.


Rabenfeder
beantwortet von Rabenfeder am 10. August 2009 21:12
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Architekten sind wie Anwälte, sie machen grundsätzlich nur das, was in Auftrag gegeben wurde. Ihr habt von ihm doch nur verlangt, dass er sich anschauen soll, ob die Umbauten so gemacht werden können. Ein Gutachten über mögliche Baufehler habt ihr nicht in Auftrag gegeben. Die Baupläne hättet ihr ihm direkt vorlegen können, sowas macht man eigentlich auch ungefragt. Es ist zwar traurig, aber ihr könnt wohl kaum den Architekt dafür verantwortlich machen, dass er nur seinen Auftrag ausführte.


auchmama
beantwortet von auchmama am 10. August 2009 21:10
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Hier kann nur die Architektenkammer einen hilfreichen Rat geben. Wendet Euch dahin...LG


Auchdazu
beantwortet von Auchdazu am 10. August 2009 21:10
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Es gibt eine Regelung ( hoffentlich als Pflicht) die nach Zahlung des Kaufpreises dann den Begriff von verdeckten Mängel beinhaltet. Heirauf wird der Verkäufer in die Pflicht genommen.


anonym
beantwortet von leaengel am 10. August 2009 21:10
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Wenn er nur den Auftrag hatte, eine Kostenschätzung vorzunehmen, könnt ihr ihn glaub ich nicht belangen. Alles andere wäre in Richtung Baugutachten gegangen. Sorry, aber ich glaube, da habt ihr keine chance. Trotzdem alles Gute.


turalo
beantwortet von turalo am 10. August 2009 21:10
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Da hättest Du wohl einen Gutachter nehmen müssen, keinen Architekten. Der ist nicht nicht verpflichtet, sich Mängel anzuschauen und darauf hinzuweisen.


Angelflight
beantwortet von Angelflight am 10. August 2009 21:10
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Du sagst doch selbst das es ein "Schwarzbau" war. Es wurde also nicht nicht korrekt aufgezeichnet. Aber genau darauf müssen sich Architekten auch verlassen können. Du kannst die Schuld also nicht abwälzen.


anonym
beantwortet von mig112 am 10. August 2009 21:09
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Ich habe das Gefühl du suchst einen Verantwortlichen für DEINE EIGENE Dummheit, sorry!

Schau mal in den Spiegel!

Besser du hättest VOR dem Kauf ein Gutachten in Auftrag gegeben, anstatt im Nachhinein zu meckern.


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