wir haben ein (halbes) altes haus (baujahr 1875) gekauft. nachdem ich mit meiner frau einig war diese objekt zu kaufen, beauftragten wir einen architekten vor dem notariellen kaufvertrag eine sogenannte köstenwägung abzugeben. wir teilten ihm unsere umbauwünsche mit und baten ihn diese zu kalkulieren. seine summe und der kaufpreis ergab, wir können das objekt kaufen und gut finanzieren.
nun stellte sich leider am anfang der umbauphase heraus, dass der eine balkon statisch falsch berechnet wurde (balkon wurde wahrscheinlich in den 70er jahren erweitert und angebaut. in der bauakte fand sich aber kein hinweis, also schwarzbau. wir, die bauherren wurden vom statiker aufgefordert, die abfangung des balkons nach seinen berechnungen zügig umzusetzen.
nun aber zur frage. hätte der architekt in die bauakte vor kauf einblick nehmen müssen? er sagt, wir hätten ihn auffordern müssen. obwohl es ersichtlich war, dass der balkon nachträglich erweitert wurde und nicht so zur ursprünglichen bausubstanz von 1875 gehören konnte. so hat uns der architekt die möglichkeit genommen vom verkäufer der immobilien eine preisreduzierung auszuhandeln.
liegt hier ein architektenfehler vor? die ganze abfangung hat uns jetzt knapp 4.000,- euro gekostet.
Danke für DH.