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Architektenkosten ?

Frage von Lippenstift1 Lippenstift1

Hallo. Wenn ein Architekt sagte er würde für die Pläne 2000Euro bekommen (man kennt sich gut und macht OHNE Architektenvertrag) und man bekommt eine Rechnung 2100+400Mwst= 2500Euro was würdet ihr machen ...Dachte bei 2000Euro ist alles inkl. ?

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von lila2000 lila2000

    Wenn er die Summe von 2.000,00 EUR genannt hat, unter den Hinweis dazu man kenne sich gut, dann hat Er Ihnen einen Pauschalpreis /Festpreis gemacht und der ist verbindlich. Anderweitig hätte er gem. HOAI Ihnen ein schriftliches Angebot unterbreiten müssen oder die Aussage wäre gekommen, Abrechnung im Zeitaufwand /Leistungstabellen. Ihr habt keinen schriftlichen Auftrag ausgelöst, d.h. er bekommt die 2.000,00 EUR und mehr nicht. Bei Überweisung auf den Beleg schreiben nach Vereinbarung. Hat selbst bei einer Klage keine Chance, es war eine mündliche Abrede getroffen worden. Den Mehraufwand hätter er schriftlich oder mündlich bei Ihnen anzeigen müssen. Er hat bei so einer Geschäftspraxis das Risiko sich seinen Ruf zu versauen. Wäre Er ein Bauträger /Baufirma diverse Firmen gehen heute gleich mal Pleite, weil Sie den Rechtsstreit in bezug beiderseitiger Fehler nicht durchstehen.

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    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Er muss Dir als Endverbraucher auch Endpreise nennen, also inklusive Mehrwertsteuer.

    Sagt er 2000 Eur, dann müssen das eben 2000 Eur brutto sein.

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    Antwort von hansjoerg1961 hansjoerg1961

    Preisvereinbarung bei freiberuflichen Leistungen (das sind Architektenleistungen) können grundsätzlich auch mündlich erfolgen (dies lässt auch das BGB zu). Insofern sind die 2.000 EUR vertraglich fixiert (Brutto - also inkl. MwSt.)! Mehraufwendungen hätte er sofort nach deren Kenntnis vor Leistungserbringung anzeigen müssen. - Also: vereinbarte 2.000 EUR überweisen und im Verwendungszweck: "Architektenhonorar gem. mdl. Vereinbarung" schreiben.

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    Antwort von MarkusReinartz MarkusReinartz

    Ja es ist wohl so, dass der Architekt gegenüber einem Verbraucher -der Nichtkaufmann ist- den Preis einschließlich der Mehrwertsteuer zu nennen hat. Dies ist natürlich erst seit dem Urteil des BGH so. Vorher wurde dies anders praktiziert. Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag, egal ob unter Verbrauchern oder unter Kaufleuten.

    Die Frage ist natürlich immer, wer, was hinterher bei einm Streit beweisen kann.

    Zu empfehlen wäre sicherlich das Gespräch mit dem Architekten zu suchen und eine einvenehmliche Einigung herbei zu führen.

    Wenn er nach HOAI abrechnet wird es sicherlich teurer.

    Mit freundlichen Grüßen

    ReiMa-Baudienstleistungen


    PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.

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    Antwort von Lionsmaster Lionsmaster

    Hallo Volker13, du kommst wohl aus der Richtung, wer schon mit vorgehaltener HOAI daher kommt ist in meinen Augen ein Betrüger. Das sollte man hinnehmen, das ist der dümmste Spruch den ich seit langen gelesen habe. Du gehörst auch zu den Abzockern. Baukosten in die Höhe treiben, damit die HOAI genügend Eigenanteil abgibt. Nur auf das eigene Wohl Betacht. Davon gibt es schon 100.000 schlechte Beispiele. Heute gibt es qualitative sehr gute Fachleute die die Pläne abgestimmt auf das Projekt und den Kunden zu super Preisen erstellen. Pläne für ein Einfamilienhaus gibt es schon ab 590€ die sind fix und fertig inkl. Bauanzeige. Ein Vergleich lohnt sich immer. Von den Abzockern laufen noch viel zu viel draußen rum.

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    Antwort von Lionsmaster Lionsmaster

    Hallo, das ist doch immer das gleiche mit der Girr. Ein mündlicher Vertrag ist unter Geschäftsleuten bindend. Wenn man einen preis vereinbart ist es immer die Endgültige Summe, also inklusive allem was der Vertragsumfang beinhaltet. Kein wenn oder aber oder hätte. Von einen Architekten kann man verlangen, das er denken kann, wenn er es nicht kann sollte er Harz 4 beantragen. Ich würde nur 2000€ bezahlen, mehr nicht. Dummheit muss bestrafft werden, sonst haben die Nachfolger wieder ein Problem. Es gibt schon in jeder Sparte Grundsatzurteile, wo drin steht, das ein mündlicher Vertrag bindend unter Geschäftsleuten ist. Das ausgehandelte Preise immer Brutto Preise sind. Ich würde mich auf keinerlei anderen Deal einlassen. Wenn du das nächste Mal Pläne brauchst, solltest du es erst Mal ins Web stellen. Dann kann man die Angebote vergleichen und eine Menge Geld sparren. Ob die Pläne wirklich 2000€ wert sind steht auf einen anderen Blatt.

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    Antwort von BA1986 BA1986

    Das sollte dann schon inkl. Steuer sein.

    Was ich fragen würde, ob da eine "Ausschreibung" dabei ist.

    D.h. der Architekt erstellt zusammen mit dem Bauherrn einen Arbeitsplan.

    In diesem steht dann, was die Firmen anbieten sollen und was der Bauherr selbst macht.

    So kann man wirklich gut vergleichen und der Architekt weiß i.d.R. wo die Baufirmen schummeln.

    So holt man sich die Kosten für den Architekten wieder rein.

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    Antwort von Volker13 Volker13

    Dann sollte man das hinnehmen. Ansonsten rechnet er nach HOAI ab. Und dann wird es teurer!

    Kommentar von Lippenstift1 Lippenstift1

    Mhh Obwohl er sagte 2000Euro macht er es....

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Quatsch. Kennst Du die Leistungsphasen? Kennst Du die Bausumme? Kennst Du die Honorarzone?

    Kommentar von Lippenstift1 Lippenstift1

    Kann nur sagen Baukosten 250.000eur soll auch kein Bauleiter oder sowas machen...

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