Im genannten § steht folgendes:
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Ich arbeite 10 Stunden in der Woche und möchte diese gerne an einem Arbeitstag hinter mich bringen. Darf ich das oder darf ich das nicht? Ich verstehe es ehrlich gesagt nicht wirklich, was da in dem § steht.
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