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ArbZG, § 3 was sagt der § genau aus?

Frage von malowaf malowaf

Im genannten § steht folgendes:

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Ich arbeite 10 Stunden in der Woche und möchte diese gerne an einem Arbeitstag hinter mich bringen. Darf ich das oder darf ich das nicht? Ich verstehe es ehrlich gesagt nicht wirklich, was da in dem § steht.

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Antworten (8)

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    Antwort von Silkchen Silkchen

    10 Stunden am Tag sind okay, wenn du dafür an anderen Tagen weniger als 8 Stunden arbeitest, so dass

    du auf durchschnittlich 8 stunden Arbeitszeit pro Arbeitstag kommst.

    Wenn dein AG nichts dagegen hat, hindert dich nichts dran so lang zu arbeiten.

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    Antwort von bitmap bitmap

    ''Darf ich das oder darf ich das nicht?''

    • Ja, dürftest du.
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    Antwort von schnitt567 schnitt567

    vielleicht sollte man erstmal die begriffe klären, dann lässt sich der gesetzestext auch besser verstehen; ich habe hier ein lexikon zum thema arbeitszeit gefunden:

    http://www.flextime-consult.de/Arbeitszeitberatung/Lexikon/Arbeitszeitberatung-L...

    gesetzestexte und erläuterungen gibt es dort auch, vielleicht hilft das ja...

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    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist,steht deinem Plan nichts im Wege.

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    Antwort von Karlchen1977 Karlchen1977

    werktäglich heißt Mo-Sa. Also in 24 Wochen darfst Du max 2468 Stunden arbeiten also 1.152 Stunden. Da kommst Du doch mit 10 Stunden pro Woche nicht mal annähernd hin. Also Freifahrt für Deinen Plan.

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    Antwort von markbln markbln

    du darfst am Tag mehr als 8h arbeiten jeodch nicht mehr als 11 und zwischen den Arbeitszeiten bzw Tagen sollten mindestens 12h liegen

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    Antwort von Atrappe Atrappe

    Das bedeutet, dass Du die Stunden, die Du an einem Tag mehr arbeitest an einem anderen Tag weniger arbeiten musst und zwar innerhalb von 6 Monaten.

    Wenn DU z. B. Montags 10 anstatt 8 Stunden arbeitest, arbeitest Du dann am Dienstag nur 6 Stunden als Ausgleich.

    Ist übrigens eine Vorschrift für den Arbeitgeber, zum Schutz des Arbeitnehmers. Das bedeutet, Dein Arbeitgeber darf Dich nicht zwingen, ohne Freizeitausgleich länger als 8 Stunden zu arbeiten. Es bedeutet im Prinzip keine Einschränkung für Dich.

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    Antwort von humboldt60 humboldt60

    das steht für paragraf;) also vers

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