1

Arbweitssuche während der Insolvenz

Frage von feelili feelili

Hallo meine Tochter macht derweil Privatinsolvenz. Leider kennen wir uns nicht aus und möchten ihr helfen. Sie hat einen kleinen Sohn. Wie ist es mit Ihrem Treuhänder wieviel Kontakt wird sie mit Ihm haben? Wie kontrolliert er ihre Bewerbungen? Sie kann durch ihr Kind nur Teilzeit arbeiten. Dadurch ist ihr lohn so min. das sie unter der Pfändbaren Grenze sein wird. Kann der Treuhänder dabei etwas tun? Wir hoffen ihr mit diesen Fragen die ungewissheit etwas abzunehemn...

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (4)

  • 1
    Antwort von zj1000 zj1000

    Sie kann auch Vollzeitjobs ausüben und müsste dann halt Betreuungsangebote wahrnehmen. Dies von vornherein abzulehen geht gar nicht.

    Kommentar von terrorfussel terrorfussel

    Geht aber auch nicht so. Die Frage nach dem Kindesalter wäre vorab angebracht.

    Der Verwalter wird dich kaum 6 Jahre lang um die Bewerbungen kümmern oder gar danach fragen. Sehen wir der Sache unbekümmert ins Auge... solange sich der Schuldner in regelmäßigen Abständen beim Verwalter schriftlich zum aktuellen Stand seiner Vermögens- und Einkommenslage äußert, hat der Verwalter auch immer etwas gegenüber dem Insolvenzgericht zu berichten.

  • 0
    Antwort von paps1959 paps1959

    Grundsätzlich besteht während der Insolvenz eine Erwerbsobliegenheit. Das wissen Sie ja schon. Dieser Obliegenheit nachzukommen ist nicht immer einfach. Es gibt derzeit keine Grundsatzurteile, die diese Obliegenheit definieren. Fausregeln sind: Kleinkinder -> Erziehungsjahr -> keine Obliegenheit Kinder von 2-6 Jahren -> 3-4 Stunden, wenn Betreuung gesichert. Kinder im Grundschulleben ->4-6 Stunden darüber hinaus volle Erwerbstätigkeit.

    Aber was nutzen diese Eckpunkte, wenn man trotz intensiver Bemühungen keinen Job bekommt? Die Anzahl der Bewerbungen sollte auf 1-5 pro Woche, entsprechend der Jobangebote zum Zeitumfang(s.O.) und der eigenen Qualifikation, liegen.

    Wird später ALG gezahlt, ist in der Regel die Nachweisliste für Bewerbungen gegenüber dem AA/Arge ausreichend.

    Zum TH: er wird nichts zum Vorteil Ihrer Tochter tun, da er weder ihr Berater, noch ihr Anwalt ist. Er wird, aus meiner Erfahrung heraus, ehr auf die Obliegenheiten drängen und Nachweise fordern.

  • 0
    Antwort von Jodihio Jodihio

    Zunächst einmal ist der Insolvenzverwalter sicherlich der richtige Ansprechpartner für alle Einkommensfragen.

    Darüber hinaus stellt sich ja die Frage wie eure Tochter zu den Schulden gekommen ist und ob Sie da weitergehende Unterstützung (über eine Schuldnerberatung und Insolvenzberater) benötigt, um das Insolvenzverfahren auch zu überstehen (sind ja immerhin 7 Jahre). Neben dem Jugendamt gibt es z.B. Beratungsstellen für Wohnungslose Menschen, diese bieten häufig auch "ambulant betreutes Wohnen" für Menschen mit sozialen Schwierigkeiten an (ab dem 21. Lebensjahr).

    Dort gibt es sicherlich auch Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Arbeitsstelle, bzw. diese Stellen können idR Weitervermitteln.

    Wichtig ist es in jedem Fall einen Job weitergehend oder überhaupt nachzukommen... Wie will man sonst nach dem Insolvenzverfahren weiter kommen?

    Ohne Berufserfahrung nimmt einen auch kein Arbeitbeger!

    Daher macht es in jedem Fall Sinn, sofern dieses möglich: eine Ausbildung oder einer Beschäftigung nachzukommen. (selbst wenn es erstmal nicht viel mehr Geld ist)

    Grüße Jodihio

    Kommentar von terrorfussel terrorfussel

    Bitte schaut doch mal in die Insolvenzordnung....WO SIND DAS 7 Jahre...???????????????

    Der Zeitraum zwischen Insolvenzeröffnungsbeschluss und Beschluss zur Erteilung der Restschuldbefreiung sind GENAU und HÖCHSTENS 6 (sechs) Jahre.

    Und der Verwalter ist nicht für alle Einkommensfragen zuständig, denn hierfür fehlt es ihm an den rechtlichen Voraussetzungen nach dem Hauptverfahren.

    Kommentar von Jodihio Jodihio

    Du hast Recht, ich bin da nicht mehr auf dem neuesten Stand gewesen - Mit der Einführung der InsO waren es noch 7 - . Sry es sind nur max. sechs Jahre! (dennoch ne lange Zeit) Der Verwalter ist zuständig für den Einsatz des Vermögens in sofern muss er in jedem Fall informiert werden und kann dann auch sagen, was "einem Netto übrigbleibt!" So war meine Aussage gemeint!

  • 0
    Antwort von vollimleben vollimleben

    Alles das beantwortet dir sehr Kompetent der insolvenzverwalter!

    Kommentar von paps1959 paps1959paps1959

    den sie im Kleinverfahren nicht hat. Und dessen Aufgabe es nicht ist, den Schuldner zu "beraten".

    Kommentar von terrorfussel terrorfussel

    das kann auch ein nicht so kompetenter Insolvenzverwalter... denn der Heiligenschein eines Fachanwaltes schützt nicht vor Unwissenheit

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.