ichhalt85 am 22.10.2009 um 12:22 Uhr
Ich habe Vormittags im Büro gearbeitet, Nachmittags in einer Außenstelle. Beides bei der selben Firma. Mittags hatte ich 2 Stunden frei, davon hab ich aber 45 Minuten Fahrt gehabt.
Zählt die Fahrzeit mit zur Arbeitszeit?
War ein unbezahltens Praktikum und es geht nur darum, dass ich meine Stunden aufschreiben und zusammenzählen muss.
Wie sieht das im Arbeitsrecht aus? Meiner Meinung nach wird in Firmen auch Fahrzeit MITTEN im Arbeitstag als Arbeitszeit mitgerechnet. Aber ich bin mir nicht sicher, weil ich damit noch nix zu tun hatte.
Möglicherweise geht das in deinem Fall, weil du quasi den Einsatzort wechseln musst und nicht einfach nur zwischen Wohn- und Arbeitsort pendelst (beim pendeln ist die Fahrerei nämlich reinstes Privatvergnügen). Dafür wird es aber sicher eine Regelung in der Firma geben, frag einfach dort nach.
ichhalt85 am 22. Oktober 2009 12:25 Mit der Firma ist gar nix mehr zu regeln. :-(
Dann würde ich anrechnen. Dem Arbeitgeber dürfte es schwer fallen, so zu argumentieren, dass die Zeit dir nicht gutgeschrieben wird. Wie hast du es denn bisher gehandhabt (das Praktikum dauert doch schon etwas länger)?
Darf ich da die Zeit mit dem Bus rechnen? Bin ab und zu auch (auf eigene Kosten) mit meinem privaten Auto gefahren.
Zahlst du den Bus nicht aus eigener Tasche? Dann kannst du diese (vermutlich längere) Zeit anrechnen. Ansonsten wird sicher immer die kürzeste Fahrtzeit zugrunde gelegt.
Als Studentin hab ich n Semesterticket (selbst bezahlt) Mit dem Auto sind also zusätzliche Kosten.