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arbetsrecht

gefragt von luna11luna11 am 15.06.2008 um 14:48 Uhr

habe einem anwalt meine angelegenheit in sachen arbeitsrecht gegeben ,mit der bitte es sofort zu erledigen.der sagte auch zu.8wochen passiert nicht .ich schriebe ihn an ,warum er nicht macht.die antwort ,hat keine zeit gefunden,und es tut ihm leid für mich nicht arbeiten zu dürfen.hätte der anwalt mir nicht sagen ,müssen das er keine zeit hat,damit ich mir anderen anwalt suchen kann,und warum darf er nicht für mich arbeiten .wer vwerbietet es ihm ,ich nicht.kann mir jemand diesem brief reklären?die ersten beide briefe in diesen angelegenheit hat er sofort erledigt.am nächsten tag.


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arbeitsrecht (421)
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Reply


simoneFN
beantwortet von simoneFN am 15. Juni 2008 14:54
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Erstens würde ich nicht 8 Wochen warten, sondern höchstens 1 Woche. Zweitens würde ich nicht dem RA eine Sache übergeben mit der Bitte es zu erledigen, sondern ein erstes Beratungsgespräch führen, in dem der/die weiteren Schritte vereinbart werden. Und drittens kannst du auch auf das Arbeitsgericht gehen, dort bekommst du kostenlose Beratung. Ich wünsche dir viel Glück.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 15. Juni 2008 17:21

''Und drittens kannst du auch auf das Arbeitsgericht gehen, dort bekommst du kostenlose Beratung.''

Wo? Das Arbeitsgericht ist nicht für Rechtsberatung zuständig.


nordi
beantwortet von nordi am 15. Juni 2008 14:54
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Das klingt alles etwas Abenteuerlich und sehr durcheinander. Wenn Du einen Rat haben willst, solltest Du ungefähr mal schildern, um was es da geht, dann kann man vielleicht daraus entnehmen, warum der Anwalt in dieser Sache nichts unternehmen kann oder darf. L.G. Nordi

Kommentar von Simple_avatar4smallluna11 am 15. Juni 2008 16:41

ich hatte ein beratungsgespräch,das ist eine ganz normale kanzelei,mit zugelassenen anwalt.ich wollte nur wissen ob das so üblich ist wie er sich verhalten hat.den zustenden honorar hat er auch nicht angefordert.

Kommentar von Simple_avatar4smallluna11 am 15. Juni 2008 16:55

wann ist ein anwalt befangen?auch wenn er mit meinem freund befreundet ist?hat er sich deswegwen so verhalten?was mich an der sache stört ist die unehrlichkeit.danke für eure antworten .

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 15. Juni 2008 17:24

Schreib einfach mal den Brief des Anwalts hier anonymisiert ab. So wie du die Sache beschreibst, ist die Sutuation bis jetzt noch unverständlich.

Kommentar von Simple_avatar4smallluna11 am 15. Juni 2008 20:57

es gehet um meine dienststunden die von einem monat zu anderen weg waren.da sollte er nachforschen.er wusste das ich das geld ,100stunden,etwa1000,-euro zum leben brauchte.ich habe ihm beim letztem gespräch gefragt wann er das fertig macht ,antwort -sofort gehet heute noch raus.als ich nach 8wochen nachgefragt habe ,kamm diese antwort:habe nicht gemacht weil ich schlicht und ergreifend es nich geschafft habe die jeweiligen ansprüche geltend zu macen.es tut mir leid ihnen nicht weiter behilflich sein zu durfen.(dürfen).

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 15. Juni 2008 23:24

Scheinbar hast du ihm gar kein Mandat erteilt.

Kommentar von Simple_avatar4smallluna11 am 16. Juni 2008 05:46

doch.wie gesagt ,er hat schon meinem arbeitgeber angeschrieben.da hat schon schriftverker ststgefunden.,bis zu dem zeitpunkt ,beim letztem termin im märz ,als er erfahren hat das ich mit einem anwaltskollegen befreundet bin,das ist es eben .bis zu diesen zeitpunkt hat er alles sofort erledigt.ist das auch befangenheit,den wenn ich bis dem zeitpunkt alles sofort erledige ,die korespodenz am nächsten tag raus ist,und im märz,als er merkt das ich mit einem kollegen befreundet bin passiert garnicht.hat er so reagiert aus befangenheit,er und mein freund kennen sich gut.das wusste ich aber nicht.ich bin neu in diese stadt.und das beste ist ,er hat schon für mich korespodenz gemacht ,mir aber nicht ,garkeine rechnunug ausgestellt.kein anwalt vezichtet auf 150,-euro minestens.ich möchte nur versuchen zu verstehen was da passiert ist um nicht wieder einem fehler zu machen.deswegen diese anfrage.wenn der anwalt mich vorher gesehen hat hat er gegrüsst ,sich gefreut ,jetzt versteck der sich.

Kommentar von Simple_avatar4smallluna11 am 16. Juni 2008 05:46

doch.wie gesagt ,er hat schon meinem arbeitgeber angeschrieben.da hat schon schriftverker ststgefunden.,bis zu dem zeitpunkt ,beim letztem termin im märz ,als er erfahren hat das ich mit einem anwaltskollegen befreundet bin,das ist es eben .bis zu diesen zeitpunkt hat er alles sofort erledigt.ist das auch befangenheit,den wenn ich bis dem zeitpunkt alles sofort erledige ,die korespodenz am nächsten tag raus ist,und im märz,als er merkt das ich mit einem kollegen befreundet bin passiert garnicht.hat er so reagiert aus befangenheit,er und mein freund kennen sich gut.das wusste ich aber nicht.ich bin neu in diese stadt.und das beste ist ,er hat schon für mich korespodenz gemacht ,mir aber nicht ,garkeine rechnunug ausgestellt.kein anwalt vezichtet auf 150,-euro minestens.ich möchte nur versuchen zu verstehen was da passiert ist um nicht wieder einem fehler zu machen.deswegen diese anfrage.wenn der anwalt mich vorher gesehen hat hat er gegrüsst ,sich gefreut ,jetzt versteck der sich.


dwarf
beantwortet von dwarf am 15. Juni 2008 15:07
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Ich denke du solltes noch mal mit dem Anwalt reden. Anwälte sind an bestimmte Fristen und Termine gebunden. Andere Frage, ist dies wirklich ein richtiger zugelassener Anwalt oder eine Anwaltskanzlei, weil solch ein Verhalten, wohl eher keine gängige Geschäftspraxis ist? Ist das der Fall such dir einen vernünftigen Arbeitsrechtler. Hoffe es ist noch nicht zu spät.




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