Hallo wie is das wenn ich kündige leuft doch diese 3monatige arbeitslosensperre oder? Wenn ich gekündigt werde is das dann auch so??das ich 3monate sperre habe um arbeitslosengeld zu kriegen. ist nciht so das ich es ewig haben will möchte nur fürn übergang meine rechnungen bezahlen können Danke schonmmal im vorraus
Arbetislosensperre
Antworten (9)
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ItschieMitchItschieMitch
Noch ein Hinweis (da du ja schreibst, dass dein Arbeitgeber dich auch loswerden möchte): Sei auf jeden Fall vorsichtig, wenn dir ein Auflösungsvertrag angeboten wird. Bei einer Kündigung im gegenseitigem Einvernehmen stimmst du einer Kündigung zu und verursachst damit deine Arbeitlosigkeit mit. In solchen Fällen kommt es dann auch immer zu einer Sperrzeitprüfung, und falls du keinen wichtigen Grund für die Auflösung des Beschäftiungsverhältnisses hast, ist eine Sperrzeit sehr wahrscheinlich.
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swallowtailswallowtail
Wenn du noch Rechnungen zu bezahlen hast, dann solltest du auch nicht kündigen!
Kündige erst, wenn du einen anderen Arbeitsplatz gefunden hast!
Anders ist es, wenn du gekündigt wirst. Dann hast du Anspruch auf ALG 1.
Allerdings kenne ich nicht die Regeln, falls du wegen einem Verstoß fristlos gekündigt werden solltest.
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rene889 ich will ja eigentlich auch erst kündigen sobald was neues in aussicht ist es ist halt nur ne frage die mich beschäftigt denn es leuft ja nciht alles so reibungslos immer
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casileincasilein
Für die Sperre ist es nicht so wichtig, wer gekündigt hat. Ausschlaggebend ist, ob Du den Verlust des Arbeitsplatzes zu vertreten hast. Wenn Du selbst kündigst, wird genau davon ausgegangen, sofern Du nix Gegenteiliges nachweisen kannst. Wenn der Arbeitgeber kündigt oder Ihr einen Aufhebungsvertrag macht, dann wird das geprüft. U.a. wird der Arbeitgeber dazu befragt. Sofern er in Deinem Verhalten einen Grund hat, Dich zu kündigen, wird es eine Sperre geben.
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Wenn du die Arbeitslosigkeit selbst zu verantworten hast, bekommst du eine Sperre. Das gilt für Eigenkündigung, Aufhebungsvertrag und Kündigung mit besonderem Grund durch den Arbeitgeber.
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rene889 WIE SIEHT DAS AUS WENN DIE KÜNDIGUNG IN BEIDERSEITIGEM EINVERNEHMEN IST? GIBT ES DANN AUCH DIE SPERRE????
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ItschieMitchItschieMitch Bei einer Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen kommt es auch immer zu einer Sperrzeitprüfung. Die Wahrscheinlichkeit, in solchen Fällen eine Sperrzeit zu bekommen, ist sehr groß - außer du hast einen wichtigen Grund.
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Adamine2010Adamine2010
du bekommst eine sperere von 3 monaten.und wenn du gekündigt wurdest wollen die vom arbeitsamt den betrieblichen grund wissen
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BoomerchenBoomerchen
Wenn Du kündigst gibt es die Sperre. Wenn Du gekündigt wirst bekommst Du nur eine Sperre, wenn Du die Kündigung fahrlässig zu verantworten hast.
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kochstuebchenkochstuebchen
wenn du gekündigt wirst, tritt keine sperre in kraft.
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swallowtailswallowtail Er will kündigen.
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rene889 indirekt schon aber so wie es aussieht wolen die mich auch los werden
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kochstuebchenkochstuebchen dann warte ab. melde dich aber schon mal arbeitssuchend. macht immer einen guten eindruck. sage, du hast das gefühl die wollen dich loswerden.
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rene889 habe ich ja gemacht war heute da gewesen und habe morgen nochmal nen beratungsgespräch
ist das wen man total am ende is also sich kraftlos müde und einfach nur scheiße fühlt und es soweit geht das man nur schlechte laune hat ein grund ???
Wenn dir dein Arzt schriftlich bestätigt, dass du aus gesundheitlichen Gründen schnellstmöglich kündigen musst, stehen m.E. die Chancen ganz gut, keine Sperrzeit zu bekommen. Aber kläre das am besten morgen bei deinem Beratungstermin.
Danke deine beiträge waren sehr gut und hilfreich:)
Gern geschehen. Viel Glück für morgen :-)