Hallo, ich habe im jannuar 2009 meine Ausbildung zum Koch beendet, und habe danach 6 Monate in meinem Ausbildungsbetrieb gearbeitet, dann bin ich zum 01 Juli in die Schweiz gegangen und habe dort in einem Hotel angefangen. Jetzt sieht es so aus, dass ich meine Probezeit nicht geschafft habe und ich überlege mir wieder zurück nach Deutschland zu gehen, da müsste ich mich allerdings erstmal Arbeitslos melden. Meine Frage also: habe ich recht auf Arbeitslosengel.
Arbeizslosengeld nach 6 Monatiger Beschäftigung
Antworten (7)
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TopJobTopJob
Wenn du in den letzten 3 Jahren mindestens 24 Monate gearbeitet hast, dann hast du maximal ein Jahr Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sprich am besten sofort mal mit dem Arbeitsamt, damit du dir die Ansprüche sicherst.
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NenekNenek
Da Du vor dem 30. Juni schon über 360 Tage innerhalb von zwei Jahren (jetzt natürlich nicht mehr ganz zwei Jahre) in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, wird das wohl gehen. Du wirst nicht viel bekommen, weil Du in den 6 Monaten vermutlich nicht erheblich mehr verdient hast als in den letzten 6 Monaten Deiner Ausbildung.
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MietnormadeMietnormade
Ja hast Du. Warst ja mehr als 1 Jahr ununterbrochen beschäftigt. Der Anspruch bleibt erhalten auch wenn Du für 6 Monate im Ausland warst.(Bleibt 4 Jahre bestehen)
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ttempelhueterttempelhueter
du musst 1 jahr gearbeitet haben. arbeit im ausland zählt glaube ich ausserdem eh nicht.
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WeltraumhippeWeltraumhippe
nein, das hast Du erst nach 12 Monaten beschäftigung, soweit ich das weiß. Frag mal im Arbeitsamt nach, die sagen Dir genaueres. Achso, ich weiß nicht, ob die Ausbildung dazu gerechnet wird, wenn doch, dann bekommst Du Geld.
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moon73moon73
Ich denke ja, wenn du in der Ausbildung auch vergütet worden bist, dann rechnet diese Zeit mit.
Hier kannst du deinen eventuellen Anspruch ausrechnen:
http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/ALGrechner.php?openmenue=26&...
Kommentar von
moon73moon73 Diese Seite ist sehr informativ für dich:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25650/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Alg-Nav.html
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Das ist so nicht richtig. Wenn man während der Ausbildung Sozialversicherungsbeiträge bezahlt, besteht danach ein Anspruch auf Arbeitslosengeld