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Arbeit(Zeitarbeit) Frankreich- Steuern zahlen?

Frage von Ulla70 Ulla70

Hallo ,

mein Mann hat 2010 in Frankreich für ein paar Wochen für eine Zeitarbeitsfirma gearbeitet. Nun soll er 600,-€ Steuern zahlen . Wer hat schon änliche Erfahrungen gemacht? Hätte die Zeitarbeitsfirma nicht darauf hinweisen müssen,muss er das überhaupt...

LG Ulla70

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Antworten (2)

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    Antwort von Roeschen001 Roeschen001

    Wenn Ihr Mann bei einer deutschen Zeitarbeitsfirma angestellt war, zahlt er Steuern nach deutschem Recht. Die werden Sie ihm sicherlich gleich monatlich abgezogen haben. Ich denke eher, dass er steuerfrei Verpflegungsmehraufwand oder Übernachtungskosten von seinem Arbeitgeber erhalten hat. Bei seiner Steuererklärung hätte er das mit angeben müssen, um die Ansprüche wiederum damit verrechnen zu lassen. Also er hätte angeben müssen, was ihm für die Zeit an "Auslöse" zusteht und andererseits, was er eventuell von seiner Firma bereits erhalten hat. Seine Forderungen macht er unter Werbungskosten geltend.

    Kommentar von Ulla70 Ulla70

    Die Steuererklärung machen wir nicht selbst...sieht ja och keiner mehr durch...

    Wir bekommen direkt aus Frankreich vom Finanzamt Post ...bitte zahlen Sie 599,-€... oder so,kann ja keiner genau lesen...is ja alles in französisch

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    Antwort von user1074 user1074

    Wenn er in Deutschland wohnt, muss er in Deutschland Steuern zahlen.

    Ein deutscher Arbeitgeber hätte die Steuern direkt abgeführt, aber im Ausland kann man das von keinem erwarten... ob sie einen Hinweisen müssen? K.A. aber ich würde es für krass halten, wenn eine Firma sich über alle Steuergesetze informieren muss. Woher soll denn eine französische Firma wissen, welche Gesetze es in Deutschland gibt, wenn du als deutsche Staatsbürgerin es noch nicht mal weißt?

    Kommentar von Ulla70 Ulla70

    Hallo,

    es ist nur so, das er für eine Zeitarbeitsfirma aus Deutscheland in Frankreich gearbeitet hat. Ich finde schon das diese ZAF über Steuergesetze informieren sollte.Die haben doch damit jeden Tag zu tun. Mein Mann war nur glücklich das er diese Arbeit nun bekommen hatte und hat andergleichen Gesetze ect. auch nicht wirklich gedacht. Das muss doch auch erst berechnet werden wieviel...das wären ja einviertel was er verdient hat. So oder so ...

    Kommentar von Roeschen001 Roeschen001Roeschen001

    Hat Ihr Mann bei einer deutschen ZA-Firma gearbeitet und war in Frankreich eingesetzt, zahlt er auf jeden Fall Steuern in Deutschland. Da war er lediglich auf Montage. Damit hat Frankreich überhaupt nichts zu tun. Er soll auf seine Lohnabrechnungen schauen, was ihm zu dieser Zeit von seinem Arbeitgeber an Steuern abgezogen wurde. Es bedurfte in diesem Fall allerdings erhebliche Zusatzvereinbarungen mit der ZA-Firma. Ist dies nicht geschehen, kann es sein, dass Ihr Mann die höheren Steuern des Auslandes bezahlen muss. (Entsendegessetz). Mit der ZA-Firma hätte zumindest eine Vereinbarung geschlossen werden müssen über Dauer des Einsatzes, evtl. eine Nettolohnvereinbarung ect.) Bitte mal nachgooglen: Deutsche ZA-Firma, Einsatz im Ausland - Steuern. Da finden Sie alles genau erläutert.

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