Hattet ihr schon einmal einen Unfall auf den Weg zur Arbeit? Was muss man da machen und beachten?
Antworten (21)
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mienchemienche
Wenn ein Wege-Unfall zur Arbeit vermutlich zu einer Arbeitsunfähigkeit führt, dann muss der Verletzte einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen. Dort wird alles Notwendige in die Wege geleitet, auch der Arbeitgeber wird informiert.
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GlaubenskriegerGlaubenskrieger
Nicht viel! Das musst du eben der Berufsgenossenschaft melden wenn du dich verletzt hast weil du dann von denen wenn es länger als 6 Wochen dauert Gelb bekommst!
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WesthighlandxWesthighlandx
Ganz wichtig. Eine äussere Einwirkung, die vorher nicht da war, muss vorhanden sein. Also abrutschen auf einem normalen Bordstein ist, auch wenn Du Dir den Fuss gebrochen hast, kein Wegeunfall. Aber sollte ein Stück im Bordstein fehlen, ist es einer und Du bekommst volle Kohle. Verstanden?
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WesthighlandxWesthighlandx Umknicken auf einem Gehweg zählt nicht als Wegeunfall, trittst Du aber auf einen Stein, der normalerweise nicht da liegt, ist es einer!!
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Sandra3086Sandra3086
um einen Unfall zu bauen? oder wenn man einen Unfall hatte??versteh die frage ned ganz
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smarty1610smarty1610 Ich meine wenn man ausrutsch und sich den Fuss bricht oder so
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ToggyToggy
geht alles automatisch. Beim Arzt oder Krankentransport bescheid geben, das man von der Arbeit kommt oder zur arbeit geht. Ca. gefühlte 500 Formulare ausfüllen und die BG kümmert sich. Und besser kann es nicht gehen, als ein Wegeunfall.
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Betty666Betty666
arbeitgeber bescheid sagen und zum arzt... ich hatte nen unfall, da hab ich grad angefangen, da zu arbeitn...
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damasdamas
Info an Arbeitgebers
dann Durchgangsarzt/Unfallarzt oder Krankenhaus
dort die Angaben zum Unfallhergang machen, die melden es dann der zuständigen Berufsgenossenschaft
Voraussetzung: Der direkte Weg zur Arbeit bzw nach Hause
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PeterTheodorPeterTheodor
Dem Arbeitgeber melden und dem Doc melden wenn Du da hin mußt.
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RBMannheimRBMannheim
Zunächst mal sollte man direkt beim Unfall die Polizei einschalten, wenn Sach- oder größere Personenschäden vorliegen. Wenn notwendig sich in ärztliche Behandlung begeben und das als Wegeunfall deklarieren! Dann schnellstens Meldung an den AG zwecks Unfallaufnahme! Hat der Unfall eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen zur Folge ist er nämlich gegenüber der BG meldepflichtig. Dass muss gemacht werden, da Kosten für Behandlungen und auch Folgeschäden die BG trägt. Aber eben nur, wenn es als Arbeits-Wegeunfall gemeldet wurde. Hat man einen Schaden am Fahrzeug, kann man das bei der nächsten Steuererklärung geltend machen!
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lenzing42lenzing42
Unbedingt umgehend zum Arzt,und den auch darauf hinweisen,dass es ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit war.
Dann im Personalbüro eine Meldung an die Berufsgenossenschaft ausfüllen.
Das Perso-Büro schickt die Meldung dann an die BG.
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Madeleine2412 Bei einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit mußt Du zum Arzt ( Unfallarzt) genau beschreiben was passiert ist ,das es aufgenommen ist.Es dem Arbeitgeber melden alles andere läuft dann von ganz allein
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RallerRaller
Sofort dem Arbeitgeber melden. Habe mir mal das Steißbein auf dem Weg zur Arbeit geprellt.
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GlatteisGlatteis
Dem Arbeitgeber melden. Ärzliche Anlaufstelle Unfallarzt. Fragebogen der Berufsgenossenschaft ausfüllen und hinschicken.
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JimiHendrixJimiHendrix
Das der Weg zur Arbeit von Arbeitnehmer versichert ist und die Berufsgenossenschaft für Ärzte Kosten usw zuständig ist. Muß aber direkter Weg zur ARbeit nicht voher noch was einkaufen.
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anjannianjanni
Dem Arbeitgeber melden, jedenfalls wenn Du dadurch verletzt wurdest.
Den Rest macht der dann für Dich (hoffentlich - bei mir war es so).
Ach ja: und zum Arzt gehen.
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mig112mig112
Unpräzise Frage auf die man nur raten kann, was du eigentlich willst! Auto/zu Fuß, Sach- oder Personenschaden - Schuld oder nicht???
Jedenfalls kannst du Kosten von der Steuer als Werbungskosten absetzen!
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newcomernewcomer
dem AG bescheid sagen und sofort zu einem Arzt. Diesem auch über Wegeunfall bescheid geben
Der Arzt meldet das der Berufsgenossenschaft wenn es auf dem Arbeitsweg war.