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Arbeitvvertrag kam net zustande bekomm ich beim ALG 1 ne Sperre?

Frage von rettsan32 rettsan32

Hallo, ich habe folgendes Problem. Ich bin seit dem 11.8.09 Arbeitslos und bekam ALG 1, ich hatte mir selbst Stellen gesucht und sollte am 1.9. eine Arbeit anfangen über eine Zeitarbeitsfirma, am 4. habe ich erst meinen Arbeitsvertrag bekommen, leider mussze ich feststellen das ich nicht so Angestellt werde wie es mir zugesagt wurde und mir wurde auch eine ganz andere Bezahlung gesagt von der Zeitarbeitsfirma, bekomme Knapp 500 Euro weniger als mir vorab gesagt wurde.

Nun meine Frage, wenn ich den Vertrag nicht Unterschreibe bekomme ich dann eine Sperre beim ALG 1?

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Antworten (6)

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    Antwort von lackmann lackmann

    Tarife oder irgendwelche Zusagen interessieren die vom Arbeitsamt überhaupt nicht.Hauptsache die Statistik stimmt!

  • 1
    Antwort von Tessa13 Tessa13

    NEIN!du kannst noch immer frei entscheiden,welcher Arbeit du nachgehen möchtest und eien Zeitarbeit ist NICHT zumutbar,unseriös,wie bei dir wieder gesehen und Gauner vor dem Herrn.das müsste auch das AA längst begriffen haben,und so kurze Zeit die du arbeitslos bist,such weiter,du findest noch was besseres!!Viel Erfolg!

    Kommentar von Pantex PantexPantex

    Falsch. Zeitarbeit ist schon seit einigen Jahren "zumutbar". Die liebe Agentur für Arbeit hat ihre Bestimmungen dahingehend geändert.

    Leider.

    Kommentar von Tessa13 Tessa13Tessa13

    vielleicht,aber nicht mit solchen Methoden und wenn er sie sich noch selbst gesucht hat...man kann es auch übertreiben,da ist eben kein Vertrag zustande gekommen,und zwingen wird inh niemend können.

    Kommentar von Werniman WernimanWerniman

    Seh ich genauso. Zeitarbeitsfirmen sind die Aasgeier unter allen Arbeitgebern. Die kassieren gerne mal das 3-5fache von Ausleihenden, verglichen mit dem was sie dem Zeitarbeiter dann zahlen. Und das bei verhältnismäßig wenig Aufwand. Ist also für die Zeitarbeitsfirma fast die Lizenz zum Geld drucken. In Sachen Zeitarbeit würde ich mir dänische Verhältnisse wünschen: dort müssen Zeitarbeitsfirmen dem Zeitarbeiter immer mind. das Gehalt zahlen,das auch die Festangestellenden der ausleihenden Firma bekommen. Zudem ist gesetzlich vorgeschrieben,daß eine ausleihende Firma den Zeitarbeiter nach 6 Monaten übernehmen muss.

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    Antwort von rettsan32 rettsan32

    Danke für Eure bisherigen Antworten, dann werde ich morgen mal zum Amt, mal sehen ob ich da was machen kann, hoffe das ich keine Sperrzeit bekomme!

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    Antwort von Pantex Pantex

    Am besten mit dem Berater vom Arbeitsamt abklären. So pauschal kann man das nicht sagen.

    Da Du Dir die Stelle selbst gesucht hast, ist m.E. eine Sperre eher unwahrscheinlich.

    Aber das ist nur meine (!) Meinung.

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    Antwort von marbeja marbeja

    Ja, denn Du darfst keine Arbeit ablehnen- und das Gehalt spielt keine Rolle, wenn es zu wenig ist- dann bekommst Du vom Amt einen Zuschuss.

    Kommentar von Tessa13 Tessa13Tessa13

    das ist iotaler Mist,Argbeitslose sind keine Zwangsarbeiter,haben Rechte!!!!

    Kommentar von marbeja marbejamarbeja

    Nicht bei uns, da geht es super schnell mit Kürzungen- wirklich.

    Kommentar von Werniman WernimanWerniman

    So einfach ist das bei ALG1 nicht. Dort gibts eine Staffelung nach der Länge der Arbeitslosigkeit,um wieviel Prozent das zu erwartende Arbeitsentgeld niedriger sein darf als das der alten Stelle. Das reicht von 80% im erstem Monat bis zu 60% ab dem 6.Monat.Heißt im vorliegenden Fall praktisch:Wenn das zu erwartende Arbeitsentgeld bei der Zeitarbeitsfirma 80% oder weniger von dem der alten Stelle liegt,darf man den Job ungestraft ablehnen.

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    Antwort von SamAllister SamAllister

    Dann geh doch mal mit dem Vertrag zum Amt und rede mit denen, ist doch die einfachste Lösung.

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