Also ich bin Auszubildende und war vom 18.02-22.02 Krank, ich war aber in diesem Zeitraum bei keinem Arzt, obwohl ich Krank war bin ich zur Arbeit gegangen nur die zwei Tage war ich zu Hause wo ich Schule hatte. Meine frage wäre jetzt muss meinem Arbeitsgeber eine Arbeitunfähigkeitsbescheinigung ab geben obwohl ich gearbeitet habe ?????

Sicher nicht für die Zeit in der Du gearbeitet hast. Da warst Du ja nicht arbeitsunfähig! Wohl aber für die Tage, die Du in der Berufsschule gefehlt hast. Der Besuch dieser gehört ebenso zu den vertraglichen Pflichten bei einer Ausbildung. Für diese Zeit kann/wird der AG eine AUB verlangen!

Ja du musst eine Bescheinigung für die Berufsschultage abgeben. Die Schultage gehören genauso zu deiner Arbeitszeit wie die Arbeitstage.
Danke! Das ich eine für die Berufschule brauchen werde das weiß ich das ist auch kein akt.Nur mein Chef will unbedingt eine Arbeitunfähigkeistbescheinigung, ich hab auch meine Arbeitskollegin drauf angesprochen die war auch der meinung das ich nur eine Krankmeldung für die Berufschule brauche...nur mein chef will unbedingt im recht liegen..:SSS