Hallo,
ich absolviere momentan ein Fernstudium und habe ich meiner Mietwohnung ein Arbeitszimmer eingerichtet (es stehen selbstverständlich nur Büromöbel o.ä. drin).
Nun möchte ich gerne ich wissen, ob ich das Arbeitszimmer steuerlich geltend machen.
Habt ihr eine Ahnung?
Danke und Gruß Thomas
PS: Mir ist schon bekannt, dass das FA die Anerkennung eines Arbeitszimmer "verschärft" hat, allerdings -hat zumindest die google-Suche ergeben- beziehen sich die Regelungen immer mit der beruflichen Tätigkeit, nicht aber ein parallel durchgeführtes Fernstudium
Vielen Dank für deine Antwort...
Was bedeutet "Führungskraft"? Kann das Studium (Wirtschaftsrecht) sicherlich für meinen derzeitigen Beruf verwenden (Referent für Zölle und Verbrauchsteuern)...
Woher weißt du, dass die Entscheidung noch beim Bundesfinanzhof liegt? Gibt es ein Aktenzeichen hierzu?
gegen meine zitierte Entscheidung ist Rechtsmittel vor den BFH eingelegt worden und es liegt noch keine abschließende Entscheidung vor. Es ging in der Entscheidung darum, dass der Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz keine Möglichkeit hatte, sich entsprechend weiterzubilden und dafür dies zu Hause tat.
Hallo! Wollte dir kurz mitteilen, dass das FA das Arbeitszimmer anerkannt hat.. Gruß Thomas