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Arbeitszimmer - Fernstudium - absetzbar?

Frage von studthomas studthomas

Hallo,

ich absolviere momentan ein Fernstudium und habe ich meiner Mietwohnung ein Arbeitszimmer eingerichtet (es stehen selbstverständlich nur Büromöbel o.ä. drin).

Nun möchte ich gerne ich wissen, ob ich das Arbeitszimmer steuerlich geltend machen.

Habt ihr eine Ahnung?

Danke und Gruß Thomas

PS: Mir ist schon bekannt, dass das FA die Anerkennung eines Arbeitszimmer "verschärft" hat, allerdings -hat zumindest die google-Suche ergeben- beziehen sich die Regelungen immer mit der beruflichen Tätigkeit, nicht aber ein parallel durchgeführtes Fernstudium

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Antworten (4)

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    Antwort von gruenderlexikon gruenderlexikon

    bei der Weiterbildung gelten ähnliche Regeln wie bei der selbständigkeit.

    seit dem 1.1.2007 wird das Arbeitszimmer nur noch als Ausgabe anerkannt, wenn es den beruflichen Mittelpunkt der Tätigkeit darstellt. Das muss der Steuerpflichtige nachweisen. Ich würde dazu mal mit einem Steuerberater sprechen oder eine Software kaufen, wo entsprechender Urteile und Richtlinien enthalten sind.

    http://www.betriebsausgabe.de/arbeitszimmer-3.html

  • 0
    Antwort von Roman2008 Roman2008

    Mich interessierte diese Frage auch brennend da ich parallel zu meiner Arbeit studiere und hierfür auch ein Arbeitszimmer brauche. Und dieses Arebitszimmer wird auch wirklich zu 90 % nur für das Studium genutzt. Sind auch nur Büromöbel drin mit 90 % Studiummatrial (Lehrbücher etc.).

    Gebe Morgen die Steuererklärung meiner Freundin beim Finanzamt ab und frage dann direkt mal nach wie das bei mir aussieht bzgl. des Arbeitszimmers. Bis jetzt waren die beim Finanzamt immer recht ehrlich...

    Werde dann hier noch mal posten wie das Ergebis war.

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    Antwort von Guppy194 Guppy194

    es könnte dann absetzbar sein, wenn Du eine Führungskraft bist und von Dir erwartet wird, dass Du Dich auch ausserhalb deines Arbeitsplatzes, also zuHause beruflich weiterbildest; dann aber nur Jahrespauschbetrag; liegt aber zur endgültigen Entscheidung noch beim Bundesfinanzhof.

    Kommentar von studthomas studthomas

    Vielen Dank für deine Antwort...

    Was bedeutet "Führungskraft"? Kann das Studium (Wirtschaftsrecht) sicherlich für meinen derzeitigen Beruf verwenden (Referent für Zölle und Verbrauchsteuern)...

    Woher weißt du, dass die Entscheidung noch beim Bundesfinanzhof liegt? Gibt es ein Aktenzeichen hierzu?

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    gegen meine zitierte Entscheidung ist Rechtsmittel vor den BFH eingelegt worden und es liegt noch keine abschließende Entscheidung vor. Es ging in der Entscheidung darum, dass der Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz keine Möglichkeit hatte, sich entsprechend weiterzubilden und dafür dies zu Hause tat.

    Kommentar von studthomas studthomas

    Hallo! Wollte dir kurz mitteilen, dass das FA das Arbeitszimmer anerkannt hat.. Gruß Thomas

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    Antwort von gargamel2003 gargamel2003

    Ich denke, Du wirst ja einen Beruf haben, sonst gäbe es ja nichts abzusetzen ?

    Und für diesen Beruf ist das Zimmer nicht Mittelpunkt. Das Fernstudium interessiert da niemanden.

    Du könntest aber woanders ein Zimmer mieten, also nicht zu Hause, dann wäre es absetzbar.

    Sorry, geht mir auch so.

    Angaben ohne Gewähr ;-)

    Kommentar von studthomas studthomas

    Ja, habe noch einen normalen Beruf...

    Werde morgen mal im Büro nach der entsprechenden Fundstelle suchen: BStBl. 2007 I S. 442 Rdnr. 16

    Vielleicht gibt es ja doch noch eine Möglichkeit...

    Kommentar von studthomas studthomas

    Hallo! Wollte dir kurz mitteilen, dass das FA das Arbeitszimmer anerkannt hat.. Gruß Thomas

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