Hallo, weiß jemand bzw. hat jemand Erfahrung damit, wie selbstständige (Freiberufler/KSK) Musiker (also Künstler), ihr nötiges Arbeitszimmer auch nach 2007 noch absetzen können?
Natürlich muss der "Mittelpunkt" im Arbeitszimmer sein, was wahrscheinlich das "naive" Finanzamt erstmal immer pauschal ablehnen wird, weil man als Musiker (Klassik-Bereich, Harfe) ja Konzerte nicht nur im Arbeitszimmer spielt ;-) Jedoch ist der eigentliche Beruf ja das tägliche stundenlage üben - und eine Anzahl von Harfen kann man sich nun auch nicht einfach so in die Küche stellen...
Gibt es da eine auch dem FA einleuchtende Erklärung, warum mal als ausschliesslich freiberuflicher klassischer Musiker auf ein Arbeitszimmer angewiesen ist und dieses bei freiberuflichen Künstlern auch den "Mittelpunkt" dastellt? Oder ist das hoffnungslos - und man sollte lieber seinen Beruf aufgeben, weil man laut FA nirgends mehr üben darf ... ;-)
Gibt es hierzu evtl. schon Beispiel-Entscheidungen oder Urteile, die euch bekannt sind?
Vielen Dank und viele Grüße, Björn
Ergänzung: Ein Urteil gibt es für den Bereich Tonstudio zu hause, das wohl auch analog gilt: BFH vom 28.08.2003, BStBl 2004 II, 55