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Arbeitszimmer beim freiberuflichen Musiker?

Frage von balbi21 balbi21

Hallo, weiß jemand bzw. hat jemand Erfahrung damit, wie selbstständige (Freiberufler/KSK) Musiker (also Künstler), ihr nötiges Arbeitszimmer auch nach 2007 noch absetzen können?

Natürlich muss der "Mittelpunkt" im Arbeitszimmer sein, was wahrscheinlich das "naive" Finanzamt erstmal immer pauschal ablehnen wird, weil man als Musiker (Klassik-Bereich, Harfe) ja Konzerte nicht nur im Arbeitszimmer spielt ;-) Jedoch ist der eigentliche Beruf ja das tägliche stundenlage üben - und eine Anzahl von Harfen kann man sich nun auch nicht einfach so in die Küche stellen...

Gibt es da eine auch dem FA einleuchtende Erklärung, warum mal als ausschliesslich freiberuflicher klassischer Musiker auf ein Arbeitszimmer angewiesen ist und dieses bei freiberuflichen Künstlern auch den "Mittelpunkt" dastellt? Oder ist das hoffnungslos - und man sollte lieber seinen Beruf aufgeben, weil man laut FA nirgends mehr üben darf ... ;-)

Gibt es hierzu evtl. schon Beispiel-Entscheidungen oder Urteile, die euch bekannt sind?

Vielen Dank und viele Grüße, Björn

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Antworten (7)

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    Antwort von Yummy Yummy

    Die Rechtslage ist wohl:

    Bei einem Musiker und Komponisten, der im häuslichen Arbeitszimmer komponiert und für seine Auftritte übt, stellt das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt aller betrieblichen Tätigkeiten dar, da die Tätigkeit durch die auswärtigen Auftritte geprägt wird.

    Ggf. Steuerbrater fragen

    Kommentar von Yummy YummyYummy

    Ergänzung: Ein Urteil gibt es für den Bereich Tonstudio zu hause, das wohl auch analog gilt: BFH vom 28.08.2003, BStBl 2004 II, 55

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    Antwort von gruenderlexikon gruenderlexikon

    ich empfehle, entweder mit einem Steuerberater zu sprechen, um so eine rechtssichere Auskunft zu bekommen, letztlich auch Hilfe beim Umgang mit dem Finanzamt in dieser Sache oder mal in unserem Lexikon unter dem Stichwort Arbeitszimmer lesen, da gibt es ziemlich viele Informationen, Foreneinträge.

    http://www.betriebsausgabe.de/arbeitszimmer-3.html

    außerdem kann man im Forum auch kostenlos die Frage dem dort moderieren den Steuerberater stellen und abwarten, was er zu dieser Frage zu schreiben hat. Bitte in die richtige Kategorie.

  • 0
    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Ich würde es in der Steuererkl. anzugeben

    und deutlich darauf hinweisen, dass keine Anstellung als Musiker besteht, sonden dass

    • das Üben,

    • Komponieren,

    • Unterrichten

    • Organisieren von Veranstaltungen

    • usw.

    vom Arbeitszimmer aus geschieht.

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    Antwort von tanztrainer1 tanztrainer1

    Das wird wahrscheinlich nicht klappen, weil Du deine Konzerte nicht in deinem Arbeitszimmer gibst! Früher war es so, dass das Zimmer auf gar keinen Fall ein Durchgangszimmer sein durfte!! Bei einer Besichtigung durch Beamte durfte auf keinen Fall Spielzeug rumliegen!! Es geht doch dabei um die anteilige Miete! Deine Instrumente oder die Regale, in denen Du die Noten aufbewahrst und andere Büromöbel kannst Du doch noch angeben, oder ist da inzwischen gekürzt worden. Schau nach unter http://www.Finanztip.de oder unter akademie.de (es gibt eine Checkliste)

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    Antwort von anjanni anjanni

    Da würde ich mich doch in erster Linie mal mit dieser Frage an den Berufsverband, an die KSK, an Berufskollegen wenden. Irgendeiner hat es vielleicht schon mal durchgesetzt.

    Mein Arbeitszimmer, in dem ich die Verwaltung der vermieteten Wohnungen durchführe, wird auch anerkannt - obwohl die eigentliche Vermietung ja nicht in dem Arbeitszimmer stattfindet und ich dort die Wohnungen noch nicht mal aufbewahre... :-0

    Du hast sicherlich recht: es kommt auf die Argumentation an. In Deinem Fall würde ich - falls es denn noch keinen Präzedenzfall gibt - genau Deine Argumente aufführen. Auch Deine Noten usw. brauchen ja einen Platz (nicht nur die Instrumente).

    Notfalls lade einen Finanzbeamten ein...

    Kommentar von tanztrainer1 tanztrainer1tanztrainer1

    Du kannst aber sicher nachweisen, dass Du die meiste Zeit der Arbeit Dein Arbeitszimmer benutzt. Da liegt der Hund begraben!!

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    Antwort von akademikus akademikus

    andere frage: bist du als künstler anerkannt? also bei der künstlersozialkasse gemeldet?

    Kommentar von balbi21 balbi21

    Ich bin seit Jahren bei der Künstlersozialkasse gemeldet und anerkannt. Habe Solo-Auftritte, spiele selbst Konzerte (selbstorganisiert) oder werde engagiert für Auftritte oder "Orchesterarbeit".

    Kommentar von akademikus akademikusakademikus

    dann bist du künstler! frag doch mal bei der KSK nach ich denke da hat das finanzamt einen fehler gemacht.

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    Antwort von Volker13 Volker13

    Das FA verbietet Dir das Üben ja gar nicht.

    das Problem ist auch nicht das Arbeitszimmer, sondern die Freiberuflichkeit. Musiker sind in dem Katalog der Freiberufe nicht aufgeführt.

    Auch als freier Mitarbeiter arbeitest Du weisungsgebunden.

    Kommentar von balbi21 balbi21

    Ich werde durchaus von Orchestern oder Opernhäusern als "Aushilfe" engagiert - aber ich gebe auch selber Konzerte und gebe in den Arbeitsräumen auch Privatunterricht... Ich bin auch schon seit Jahren bei der KSK Mitglied (und vor der Steuererklärung für 2007 war das Thema Arbeitszimmer auch nie strittig)

    Kommentar von tanztrainer1 tanztrainer1tanztrainer1

    Das Problem ist nicht die Freiberuflichkeit, sondern dass Du Deine Konzerte ja nicht in Deinem Arbeitszimmer gibst!! Das wurde erst 2007 dahingehen abgeändert!!

    Kommentar von balbi21 balbi21

    Ist es denn wirklich so, dass man die Kosten zur Ausübung des Berufes (und dazu gehört ja defenitiv ein Zimmer zum Üben, Vorbereiten usw.) nicht mehr geltend machen kann, weil man 1h ein Konzert im Konzertsaal spielt? Oder geht man davon aus, das man im Monat nicht mehr als diese eine Stunde arbeitet?

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