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Arbeitszimmer bei Lehrern

Frage von MrCharly MrCharly

Mich ärgert, dass das Arbeitszimmer viel Geld verschlingt (auch das Inverntar: Bücher, PC etc.) und der Arbeitgeber keinen Cent für diese Bildungsanstrenung bezahlt. Jetzt sagt sogar das Finanzamt, das könnte ich mir abschminken. Hat es noch Sinn, einem solchen Steuerbescheid zu widersprechen. wer weiß Rat?

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Antworten (5)

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    Antwort von Drachenbaum Drachenbaum

    Es hat Sinn, zu widersprechen, wenn Du dir erhoffst, daß sich die aktuelle Gesetzeslage ändert, wie z.B. bei der Pendlerpauschale geschehen.

    Ansonsten verlange von Deiner Schule einen adäquat eingerichteten Arbeitsplatz, an dem Du

    • Deine Unterrichtsvorbereitungen machen kannst,

    • Deine Arbeiten korrigieren und lagern kannst,

    • Eine umfangreiche aktuelle Bibliothek zur Verfügung hast, die für die Unterrichtsvorbereitung notwendig ist.

    • Du einen Ruheraum zur Verfügung hast, in dem du Pausen verbringen kannst und mahlzeiten einnehmen kannst.

    • und investiere keinen Cent mehr in ein eigenes Arbeitszimmer zu Hause.

    Alternativ:

    Klage mit Hilfe der GEW gegen die aktuelle Arbeitszimmerregelung im Steuerrecht. Dazu mußt Du nachweisen, daß ein Arbeitszimmer zu Hause zwingend für Deine Berufsausübung als Lehrer erforderlich ist, da Dir an der Schule kein entsprechender Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

    Du muß auch nachweisen, daß es nicht nur Bequemlichkeit und Freiheitsliebe ist, die Dich zu hause arbeiten läßt und Du bereit wärest, Deine ganze Arbeit für die Schule auch im Schulgebäude erbringen würdest, wenn du dort Möglichkeiten hättest.

    ich würde sagen: Einspruch auf jeden Fall, und Klage prüfen.

    Kommentar von Drachenbaum DrachenbaumDrachenbaum

    Ach, ja, PC und Internetanschluß soolte Dir Die Schule in heutiger Zeit auch noch zur Verfügung stellen.

    Weiterer Ansatz für Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit: Lehrer, 26 UE/Woche = 26 x 45 min = 19,5 H zzgl. 1 h Konferenzen = 20.5 h Anwesenheit Schule. Arbeitszeit Lehrer 41 h / Woche (Baden-Württemberg, siehe Deine gültige Arbeitszeitvverordnung über http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszeitverordnung#Landesrecht) Damit wäre es möglich, die Hälfte Deiner Arbeitszeit als Unterrichtvorbereitung und Korrekturzeit zu Hause zu erbringen. Diese Zeit erhöht sich jedoch im Wochendurchschnitt durch die Ferien (12 Wochen, davon ca. 6 Wochen Urlaub, verbleiben 6 Wochen, davon ca. ein drittel Konferenzen und Fortbildungen, verbleibt Vorbereitung Unterricht 4 Wochen vollzeit á 41 h.) Umgerechnet auf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit zu Hause (40 wo x 20,5 h + 4 wo x 41 h = Mittelwert 22,36 h / wo MÖGLICHE Heimarbeit -> merh zu Hause als Schule möglich, in Kombination mit Argumentation, daß an Schule kein angemessener Arbetisplatz vorhanden ist, sollte Arbeitszimmer als notwendiger und nicht freiwilliger Heimarbeitsplatz durchzusetzen sein.

    PS: Ich bin kein Lehrer, also Argumentation selbst prüfen und ergänzen!

    Kommentar von MrCharly MrCharlyMrCharly

    Danke für Deinen Einsatz! Ich habe Widerspruch eingelegt.

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    Antwort von gruenderlexikon gruenderlexikon

    dem Finanzamt mitzuteilen, dass man mit dieser Regelung nicht einverstanden ist, hat sicher noch nie geschadet. Ich würde nicht gleich einen Einspruch einlegen, sondern eher ein Antrag auf Änderung. Hat zur Folge, dass nicht die gesamte Steuererklärung nochmals geprüft wird, sondern nur der Abschnitt zum Arbeitszimmer. Somit fallen bisher gemachte Fehler zu Gunsten des Steuerpflichtigen nicht mehr auf.

    in der Regel wird der Steuerbescheid auch in der Frage Arbeitszimmer offen gehalten, da ja ihr noch Entscheidungen ausstehen. Bücher und Regale würde ich trotzdem als Werbungskosten mit in die Steuererklärung einnehmen, auch wenn das Arbeitszimmer an sich mit der Pauschale nicht mehr anerkannt wird. Da man aber konkrete Rechnungen für diese Gegenstände nachweisen kann, dürfte es hier kein Problem geben. Das Problem liegt ja nur beim Arbeitszimmer, da man ihr versucht, eine Pauschale oder Nachweis von Kosten beim Finanzamt geltend zu machen.

    mehr zum Thema arbeitszimmer im Lexikon unter:

    http://www.betriebsausgabe.de/arbeitszimmer-3.html

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    Antwort von Hansklausmeier Hansklausmeier

    Das Arbeitszimmer ist steuerlich absetzbar, wenn es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet. Wenn du 25 Stunden in der Schule unterrichtest, kriegst du es kaum hin zu begründen, dass du die meiste Zeit deiner Tätigkeit im Arbeitszimmer verbringst. Ich kenne einen Lehrer, der eine 75% Stelle hat und in der restlichen Zeit auch zu Hause arbeitet, der sein AZ steuerlich geltend machen konnte.

    Kommentar von Drachenbaum DrachenbaumDrachenbaum

    Oder Du weist glaubhaft nach, daß der Unterricht an der schule eben deutlich weniger als die Hälfte Deiner Arbeitszeit ist.

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Verlegen Sie Ihre Tätigkeit ins Lehrerzimmer und schaden Sie dem Staat auf diese Weise. Widerspruch ist zwecklos!

    Kommentar von MrCharly MrCharlyMrCharly

    Bei dem dort herrschenden Lärm schade ich meinen Nerven und käme kaum weiter in meiner Arbeit. Außerdem habe noch nicht mal Platz, um meine Klassenarbeitshefte zu deponieren. (Material, das ich zur Unterrichtsvorbereitung benötige, liegt ohnehin zuhause und ist [wegen Menge und Gewicht] nicht zu transportieren.

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    Antwort von andreas48 andreas48

    Arbeitszimmer sind nur unter ganz bestimmten Bedingungen noch steuerlich ansetzbar...im Endeffekt so gut wie unmöglich, vor allem bei Lehrern..

    da lohnt ein einspruch gar nicht.

    ergoogle dir mal das unter steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitszimmern,

    da findest auch die gesetzlichen Grundlagen

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