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Arbeitszimmer bei einer gdbr steuerlich absetzbar?

Frage von HStemplinger HStemplinger

Hallo zusammen! Ich habe mit einem guten freund letztes Jahr eine gdbr gegründet. Ziel ist es Wohnungen zu kaufen und zu vermieten. Haut bis jetzt auch ganz gut hin. Nun stehen aber einige fragen an: zuerst haben wir die Wohnungen nicht auf die gdbr gekauft sondern jeder zum hälftigen Anteil.Ich besitze auch eine eigene Wohnung in der ich ein Büro habe.Normal arbeite ich in der Bank u hätte auch schon versucht normal ein Arbeitszimmer anzugeben jedoch ohne Erfolg.Besteht nun die Möglichkeit im Rahmen der gdbr ein Arbeitszimmer anzugeben?Auch wenn die bisherigen Wohnungen nicht auf die gdbr sondern auf uns privat laufen?Das Büro würde natürlich mietfrei überlassen werden!Wenn es funktioniert, was muss ich/wir beachten?Vielen dank für die Hilfe!

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Antworten (5)

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Warum geht Ihr nicht zu einem Steuerberater und laßt Euch da mal ausführlich beraten? Gewerblicher Grundstückshandel ist nicht ganz ohne Tücken, da spart Ihr wohl am falschen Ende, zumal Dir die wichtigsten Grundlagenkenntnisse vermutlich fehlen.

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    Antwort von Meandor Meandor

    Ja, die GbR oder ihre Gesellschafter können Arbeitszimmer haben. Die Kosten dafür können auch Betriebsausgabe sein. Aber je nachdem wie die Sache vertraglich und bilanztechnisch geregelt wird, kann die Sache teuer werden, wenn es die GbR ein Mal nicht mehr gibt.

    Glaub mir, mit dieser Fallgestaltung kann man dem Finanzamt mehr Geld schenken, als ein Steuerberater für die Gewinnermittlung der GbR verlangt.

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    Antwort von guterwolf guterwolf

    wenn du deine Arbeit von zu Hause machst, sollte es möglich sein über die Firma einen Büroraum abzusetzen, sofern dieser auch entsprechend eingerichtet und genutzt wird.

    Aber was ist eine "gdbr"? Ich kenne nur gbr - Gesellschaft Bürgerlichen Rechts.

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    Antwort von HStemplinger HStemplinger

    Danke für deine schnelle antwort!! Dass es als "normaler" Bankkaufmann nicht funktioniert habe ich fast befürchtet!Aber wenn wir den mal weglassen und nur die gdbr betrachten, ist es dann möglich??

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    Antwort von guinan guinan

    Für Lehrer war das Arbeitszimmer lange Zeit nicht anrechnungsfähig, ist es aber neuerdings (durch Arbeit des Lehrerbetriebsrates) wieder. Wie es für Bankangestellte ist, weiß ich nicht genau. Ich würde mal raten, dass du damit unter den Bankangestellten eine Ausnahme darstellst und alle anderen durchaus in ihrer Bank arbeiten können und daher kein Betriebsrat jemals die Anrechnung eines Arbeitszimmers für Bankangestellte durchgesetzt hat. Da hilft nur nachfragen- oder einfach angeben und warten, was kommt

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