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Arbeitszimmer auch in Zukunft absetzbar, auch ohne schriftliche Bestätigung des Finanzamtes?

gefragt von Berry68Berry68 am 16.09.2008 um 18:30 Uhr

Habe meinen Steuerbescheid nach unzähligen Wochen endlich bekommen und alles ist genauso wie es mein Steuerprogramm errechnet hat. Kann ich nun davon ausgehen das alles in Ordnung ist wenn ich die Steuerschuld zum angegebenen Termin einzahle? Da überhaupt keine weitere Berechnung über das Arbeitszimmer beiligt (nur die Skizze mit Flächenberechnung wurde zurückgeschickt) kann ich dies als Bestätigung auffassen oder benötige ich extra einen schriftlichen Nachweis vom Finanzamt?


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combothomas
beantwortet von combothomas am 16. September 2008 18:36
1x
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eine gute frage !!! werde mal meinen steuerberater fragen... denn ich habe mal gehört das mann sein Arbeitszimmer nicht mehr absetzen kann ...

Kommentar von Simple_avatar10smallBerry68 am 16. September 2008 18:42

Vieleicht könntest Du ihn ja auch mal fragen warum das FA mir "mit gesonderter Post ohne Begleitschreiben" die Wohnungsskizze zurückgeschickt hat. Warum vernichten die sowas nicht und verschwenden noch Porto?

Kommentar von E8bd17d0a6965f6a8fcf1e096765b3bbsmallcombothomas am 16. September 2008 19:26

Das müssen die machen, das ist dein Eigentum ich frag ihnmal...

Kommentar von Simple_avatar10smallBerry68 am 16. September 2008 20:45

Unglaublich! als ob ich mir davon keine Kopie gemacht hätte...


oarhellger
beantwortet von oarhellger am 16. September 2008 19:03
1x
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Der Steuerbescheid ist bindend kann aber bei neuen Erkenntnissen geändert werden. Für zukünftige Steuererklärungen würde ich mich nicht auf den jetzigen Steuerbescheid verlassen, es sei denn, das Arbeitszimmer ist sonnenklar.

Kommentar von Simple_avatar10smallBerry68 am 16. September 2008 20:43

Im Steuerbescheid wurden alle Betriebsausgaben anerkannt. (Das wird wohl als bindend angesehen) Gibt es wirklich keine schriftliche Bestätigung? Ich bin Existenzgründer (Freiberufler mit geringem Auswärtseinsatz) und kann kaum glauben das alles ohne eine Bestätigung läuft. Ein Nachhaken beim FA (wegen eines anderen Problems) empfand der Beamte mehr als lästig.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 16. September 2008 18:31
0x
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der Steuerbescheid ist ein verbindliches Dokument und dort steht ja alles drin...


combothomas
beantwortet von combothomas am 16. September 2008 18:37
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