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Arbeitszimmer auch in Zukunft absetzbar, auch ohne schriftliche Bestätigung des Finanzamtes?

Frage von Berry68 Berry68

Habe meinen Steuerbescheid nach unzähligen Wochen endlich bekommen und alles ist genauso wie es mein Steuerprogramm errechnet hat. Kann ich nun davon ausgehen das alles in Ordnung ist wenn ich die Steuerschuld zum angegebenen Termin einzahle? Da überhaupt keine weitere Berechnung über das Arbeitszimmer beiligt (nur die Skizze mit Flächenberechnung wurde zurückgeschickt) kann ich dies als Bestätigung auffassen oder benötige ich extra einen schriftlichen Nachweis vom Finanzamt?

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Antworten (4)

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    Antwort von oarhellger oarhellger

    Der Steuerbescheid ist bindend kann aber bei neuen Erkenntnissen geändert werden. Für zukünftige Steuererklärungen würde ich mich nicht auf den jetzigen Steuerbescheid verlassen, es sei denn, das Arbeitszimmer ist sonnenklar.

    Kommentar von Berry68 Berry68Berry68

    Im Steuerbescheid wurden alle Betriebsausgaben anerkannt. (Das wird wohl als bindend angesehen) Gibt es wirklich keine schriftliche Bestätigung? Ich bin Existenzgründer (Freiberufler mit geringem Auswärtseinsatz) und kann kaum glauben das alles ohne eine Bestätigung läuft. Ein Nachhaken beim FA (wegen eines anderen Problems) empfand der Beamte mehr als lästig.

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    Antwort von combothomas combothomas

    eine gute frage !!! werde mal meinen steuerberater fragen... denn ich habe mal gehört das mann sein Arbeitszimmer nicht mehr absetzen kann ...

    Kommentar von Berry68 Berry68Berry68

    Vieleicht könntest Du ihn ja auch mal fragen warum das FA mir "mit gesonderter Post ohne Begleitschreiben" die Wohnungsskizze zurückgeschickt hat. Warum vernichten die sowas nicht und verschwenden noch Porto?

    Kommentar von combothomas combothomascombothomas

    Das müssen die machen, das ist dein Eigentum ich frag ihnmal...

    Kommentar von Berry68 Berry68Berry68

    Unglaublich! als ob ich mir davon keine Kopie gemacht hätte...

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    Antwort von combothomas combothomas

    schau mal hier http://www.finanztip.de

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    Antwort von andreas48 andreas48

    der Steuerbescheid ist ein verbindliches Dokument und dort steht ja alles drin...

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