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Arbeitszimmer absetzungsfähig?

Frage von Monalisa583 Monalisa583

Hallo an alle!

Ich will mich demnächst nebenberuflich selbstständig machen. ich werde meine geschneiderten Sachen und Schnittmuster verkaufen.

Ich wollte mir in der Wohnung ein Arbeitszimmer einrichten. Nun verhält es sich wie folgt.

Das Zimmer, das ich dafür vorgesehen habe, ist kein Durchgangszimmer und mit einer Tür abschließbar. Jedoch geht von diesem Zimmer ein Balkon ab.

Darf ich dieses Zimmer absetzen, wenn ich den Balkon privat nicht nutze?

Danke im Voraus

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Antworten (2)

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    Antwort von Specht Specht

    Das neue Gesetz besagt, dass man ab 2011 wieder ein Arbeitszimmer (Büro) absetzen kann. Wie das genau geregelt ist ???

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    Antwort von CossiTD CossiTD

    Soweit ich weis ja bitte um Bestätigung.

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