Hallo an alle!
Ich will mich demnächst nebenberuflich selbstständig machen. ich werde meine geschneiderten Sachen und Schnittmuster verkaufen.
Ich wollte mir in der Wohnung ein Arbeitszimmer einrichten. Nun verhält es sich wie folgt.
Das Zimmer, das ich dafür vorgesehen habe, ist kein Durchgangszimmer und mit einer Tür abschließbar. Jedoch geht von diesem Zimmer ein Balkon ab.
Darf ich dieses Zimmer absetzen, wenn ich den Balkon privat nicht nutze?
Danke im Voraus
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