1

Arbeitszimmer absetzten für Selbständige

Frage von fraeulein66 fraeulein66

Hallo, ich wüsste gerne ob ich für 2010 meine Arbeitsecke steuerlich geltend machen kann. Ich bin zu 100% Selbständig und arbeite zu 100% von zu Hause aus.

Leider ist meine 2-Zimmer-Wohnung zu klein für ein 'reines Arbeitszimmer'. Das heisst ich habe eine Ecke im Wohnzimmer notgedrungen abgetrennt, in der ich zu 100% meine Aufträge (am Computer) erledige. Das ist mein einziger möglicher Arbeitsplatz!

Kann ich die Arbeitsecke qm mässig irgendwie geltend machen, oder muss ich gezwungendermassen in eine 3 Zimmer Wohnung ziehen (Wohnen /Schlafen/Arbeiten) um den Arbeitsbereich absetzen zu können? ... Was ich mir aber derzeit nicht leisten kann...

Ich fühle mich Steuerlich benachteiligt, weil ich das Geld für eine grössere Wohnung oder ein externen Büroplatz nicht habe.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (3)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von gruenderlexikon gruenderlexikon

    Obwohl du zu einhundert Prozent selbstständig bist und deine Computertätigkeit zu einhundert Prozent von zu Hause aus erledigst, wirst du in deiner derzeitigen Situation keine Möglichkeit finden, die Kosten für dein “Arbeitszimmer = Arbeitsecke“ als Betriebsausgaben bei der Steuererklärung für das Jahr 2010 geltend zu machen.

    Nach einer Festlegung des Bundesfinanzhofes, ist ein häusliches Arbeitszimmer ein Raum, der in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und ausschließlich oder nahezu ausschließlich für berufliche beziehungsweise betriebliche Zwecke genutzt wird. Näheres dazu erfährst du im folgenden Artikel:

    http://www.gruenderlexikon.de/magazin/sind-die-kosten-fuer-das-arbeitszimmer-abz...

    Da du dein “Arbeitszimmer“ vom Wohnzimmer abgetrennt hast, ist die ausschließliche, oder nahezu ausschließliche Nutzung für berufliche oder betriebliche Zwecke nicht gegeben. Du wirst dich in diesem Zimmer auch aufhalten, um beispielsweise zu essen, Fern zu sehen, oder Freunde zu empfangen. Hier gilt das “Alles oder Nichts Prinzip“.

    Es herrscht in deinem Fall (leider) ein striktes Abzugsverbot.

  • 0
    Antwort von chrisaero chrisaero

    Du brauchst ein eigenes Zimmer, und die restlichen Zimmer/Wohnfläche müssen für die eigenen privaten Lebensbedürfnisse genügen. Damit sollen Überschneidungen privat/beruflich vermieden werden und das ist am ehesten möglich wenn ein eigenes Zimmer da ist.

    Das mit dem benachteiligt/diskriminiert fühlen ist echt lachhaft. Scheint heutzutage ne Modeerscheinung zu sein sich benachteiligt zu fühlen, wenn halt mal was nicht geht.

    Du hast ja bereits festgestellt, dass es ist immer noch billiger ist ne Arbeitsecke zu haben, als sich extra ein Arzeitszimmer oder ein auswärtiges Büro mieten zu müssen! Also wegen was fühlst Du dich benachteiligt??? Wenn Du ne größere Wohnung hättest, dann hättest Du auch höhere Kosten. Du bekommst über die Steuer aber nie die Kosten 1:1 zurück! Sei froh, dass Dein Job so wenig Platz braucht, da bleibt Dir in der Tasche mehr, als umgekehrt. Rechne Dir das mal richtig aus, bevor Du über Benachteiligung jammerst.

    Der Steuerspartrieb sollte nie größer sein als der Selbsterhaltungstrieb.

  • 0
    Antwort von gretel222 gretel222
    Kommentar von fraeulein66 fraeulein66

    Wie gesagt, die Nutzung ist erforderlich und zu 100%.

    Die Frage war aber, ob auch nur ein Teil eines Zimmers anerkannt wird?

    Wenn aus Platzgründen kein eigener/abgetrennter Arbeits-Raum zur Verfügung steht sondern das Wohnzimmer dafür mitgenutzt werden muss?

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.