Hallo, ich wüsste gerne ob ich für 2010 meine Arbeitsecke steuerlich geltend machen kann. Ich bin zu 100% Selbständig und arbeite zu 100% von zu Hause aus.
Leider ist meine 2-Zimmer-Wohnung zu klein für ein 'reines Arbeitszimmer'. Das heisst ich habe eine Ecke im Wohnzimmer notgedrungen abgetrennt, in der ich zu 100% meine Aufträge (am Computer) erledige. Das ist mein einziger möglicher Arbeitsplatz!
Kann ich die Arbeitsecke qm mässig irgendwie geltend machen, oder muss ich gezwungendermassen in eine 3 Zimmer Wohnung ziehen (Wohnen /Schlafen/Arbeiten) um den Arbeitsbereich absetzen zu können? ... Was ich mir aber derzeit nicht leisten kann...
Ich fühle mich Steuerlich benachteiligt, weil ich das Geld für eine grössere Wohnung oder ein externen Büroplatz nicht habe.
Wie gesagt, die Nutzung ist erforderlich und zu 100%.
Die Frage war aber, ob auch nur ein Teil eines Zimmers anerkannt wird?
Wenn aus Platzgründen kein eigener/abgetrennter Arbeits-Raum zur Verfügung steht sondern das Wohnzimmer dafür mitgenutzt werden muss?