Wenn man ein Arbeitszimmer im selben Mehrfamilienhaus hat, das aber keine direkte Verbindung zur Wohnung hat, also einen separaten Eingang, ist das dann von der Steuer voll abzugsfähig?

Ja, dann schon! Schwieriger wäre es, wenn Du das Arbeitszimmer auch privat nutzen würdest, und es in Deiner privaten Wohnung wäre. So ist es ideal! :)
das kommt noch dazu darauf an, wofür des nutzt. Wenn für eine selbstständige Tätigkeit wohl ja. Wenn Du angestellt bist, wohl nur, wenn Dein ArbG Dir bestätigt, dass er keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann.
meines erachtens ja aber das kann dir dein steuerbüro sagen

Ja, du muss nur nachweisen, dass du es auch nutzt!
Bin zwar der Meinung ja, trotzdem solltest Du es nochmal mit einem guten Steuerberater besprechen.

Ja. Das muß aber genau definiert sein. Schriftliche Bestätigung vom Arbeitgeber, daß das unbedingt norwendig ist, wegen Home Office usw. Lehr müssen Korrekturen bearbeiten... Finanzämter sind sehr streng und kommen prüfen!

So was würde ich auch mal bei www.wer-weiss-was.de im Forum "Steuer" fragen.

Arbeitszimmer momentan abzusetzen ist er schwierig, da der Lebensmittelpunkt der beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit im Arbeitszimmer liegen muss.
nochmal nachlesen und im kostenlosen Forum dem Steuerberater eine Frage stellen? Kein Problem, hier geht's weiter:
http://www.betriebsausgabe.de/arbeitszimmer-3.html