Ich habe als Nebenverdienst ein kleines Gewerbe und dementsprechend auch ein häusliches Arbeitszimmer, das ich bislang immer in meiner GUV problemlos angegeben hatte. Aber seit 2007 hat mir das Finanzamt das Arbeitszimmer gestrichen, da es nicht der Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit sei... So habe ich 2008 und 2009 kein Arbeitszimmer mehr angegeben. Nun habe ich aber erfahren daß lt BVerG, 2 BvL 13/09 wieder ein Arbeitszimmer angegeben werden darf - und angeblich rückwirkend!
Kann ich jetzt in der Steuer für 2010 die fehlenden Jahre 2008 + 2009 + 2010 angeben, oder darf ich hier nur für 2010 das Arbeitszimmer angeben? Wie/Was muss ich das machen, dass mir die Jahre 08 und 09 anerkannt werden?
Danke für weitere Infos
Danke für die Antwort, aber bei einem Kleingewerbe als Nebenverdienst, bleibt dann vom Gewinn nicht mehr viel übrig, wenn der StB auch noch seine Hand aufhält! :-(