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Arbeitszimmer abschreiben

Frage von NachtHacker NachtHacker

Ich habe als Nebenverdienst ein kleines Gewerbe und dementsprechend auch ein häusliches Arbeitszimmer, das ich bislang immer in meiner GUV problemlos angegeben hatte. Aber seit 2007 hat mir das Finanzamt das Arbeitszimmer gestrichen, da es nicht der Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit sei... So habe ich 2008 und 2009 kein Arbeitszimmer mehr angegeben. Nun habe ich aber erfahren daß lt BVerG, 2 BvL 13/09  wieder ein Arbeitszimmer angegeben werden darf - und angeblich rückwirkend!

Kann ich jetzt in der Steuer für 2010 die fehlenden Jahre 2008 + 2009 + 2010 angeben, oder darf ich hier nur für  2010 das Arbeitszimmer angeben? Wie/Was muss ich das machen, dass mir die Jahre 08 und 09 anerkannt werden?

Danke für weitere Infos 

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Antworten (2)

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    Antwort von pollo pollo

    Da hast Du leider ein großes Problem. Du schreibst, daß Du für 2008 + 2009 das Arbeitszimmer nicht angegeben hast. Folglich gehe ich davon aus, daß Du dann auch keinen Einspruch bzgl. des AZ gegen die vorgenannten Bescheide eingelegt hast. Also ist das verpufft. Du kannst versuchen, eine Änderung der Veranlagungen zu beanragen, da die Festsetzungsverjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Aber ich denke da wirst Du wenig Erfolg haben. Evtl. hätte sich hier eine Ausgabe für den Steuerberater doch mal gelohnt...

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    Antwort von Erfien Erfien

    frag deinen StB oder das FA - denn eine öffentliche Hilfe hier ist unerlaube Hilfe in Steuersachen nach StBG, und da sind die Steuerberater ganz wild drauf das zu verbieten

    Kommentar von NachtHacker NachtHacker

    Danke für die Antwort, aber bei einem Kleingewerbe als Nebenverdienst, bleibt dann vom Gewinn nicht mehr viel übrig, wenn der StB auch noch seine Hand aufhält! :-(

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