Hallo
bis auf die Tätigkeitsbeschreibung steht noch dieses in meinen 2Zeugnissen
Herr... führte alle ihm übetragenen Aufgaben stets zu unser Zufriedenheit aus. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war gut
und
Herr... erledigte die ihm übertragenen Aufgaben mit großer Umsicht und SOrgfalt stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Sein Fachwissen und seine Berufserfahrung bilden die Basis für eine selbständige Ausführung der Ihm übertragenenn Arbeiten. Sein Verhalten gegenüber Vorgesttzen und Kollegen war einwandfrei.
Das hört sich nicht so positiov an ??
vielen Dank ;) Nach ständiger Rechtsprechung müssen Zeugnisse wohlwollend ausgestellt werden. Wenn Dein Vater der Ansicht ist, das er zu schlecht beurteilt worden ist, kann er eine Nachbesserung -zur Not gerichtlich- verlangen. Dies geht max. bis 10 Jahre nach der Entlassung. Er muss evtl. durch Aussagen von Vorgesetzten belegen können, das die Zeugnisse nicht seinen Leistungen entsprechen. Hilfe bekommst Du beim Betriebsrat, Gewerkschaft oder Anwalt für Arbeitsrecht.