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Arbeitszeugnis - wie ist es zu bewerten?

Frage von josismum josismum

Hallo, hiermit bitte ich alle die sich damit auskennen um Bewertung meines Arbeitszeugnisses. Leider habe ich ein nicht so gutes Gefühl, wobei ich sagen muß, daß es von Personen erstellt wurde, die mich nicht kennen.

Frau xy ist seit xx im Unternehmen tätig. Frau xy begann ihre Tätigkeit als Verkaufsstellenleiterin in Vollzeitbeschäftigung der Verkaufsstelle yx.

Aufzählung der Aufgabengebiete folgt.

Mit Wirkung vom xx begab sich Frau xy in Mutterschutz und befindet sich derzeit im Erziehungsurlaub.

Wir bestätigen Frau xy, dass sie alle anfallenden Aufgaben und Anforderungen zu unserer vollen Zufriedenheit ausführt.

Sie verfügt über solide Fachkenntnisse und ist eine ehrliche, fleißige, pünktliche und zuverlässige Mitarbeiterin.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen ist ohne Tadel, im Umgang mit der Kundschaft zeichnet sie sich durch Aufmerksamkeit und Freundlichkeit aus.

Dieses Zeugnis wird auf ausdrücklichen Wunsch von Frau xy erstellt.

Personalabteilung


Vielen Dank schon jetzt an Euch. Josismum

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Antworten (9)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von talismanin talismanin

    zur vollsten Zufriedenheit heisst nix anderes, das du das gemacht hast was die sagen und auch nur dann gemacht hat wenn sie dir was gesagt haben.

    der zweite punkt ist zwar ein wenig übertrieben, ist aber dennoch positiv zu bewerten :)

    und er dritte punkt heisst nix anderes, ausser das es für sie so ausgesehen hat, als ob du dich nur genau um der firma willen mit allen verstanden hast...

    dieses Thema hatte ich grad erst in der arbeitslehre :)

    und das du das auf ausdrücklichen wunsch hattest haben wollen, das hätten die sich auch sparen können, macht keinen guten eindruck beim nächstem Arbeitgeber, weil er dann denkt, du stellst immer Forderungen.

    so wurde es mir erklärt, ob das genauso richtig ist, weiss ich auch nicht

    Kommentar von josismum josismumjosismum

    Es war etwas unglücklich, da man in der Personalabteilung nicht wußte, daß ich den Erziehungsurlaub verlängert hatte und deshalb das erste Zeugnis zurücksandte. Hab sie wahrscheinlich genervt. Und zum dritten Punkt: Wie darf ich das bewerten nur um der Firma Willen?

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    Antwort von urmel1981 urmel1981

    2-3, hier wird jedoch deutlich, dass dieses zeugnis nicht gerne geschrieben wurde

    Kommentar von josismum josismumjosismum

    Wie ist das gemeint mit nicht gerne?

    Kommentar von urmel1981 urmel1981urmel1981

    "Dieses Zeugnis wird auf ausdrücklichen Wunsch von Frau xy erstellt." Dieser Satz heißt so viel wie...ohne Grund hat sie uns genötigt Ihr ein Arbeitszeugnis zu schreiben...vor allem in Verbindung mit dem Satz, dass du im Erziehungsurlaub bist, denn eigentlich hast du keinen Grund für dieses Zeugnis. Aber jeder neue Arbeitgeber würde vermutlich denken, naja, sie will einfach was neues haben...der rest ist ok...Note 2-3 Halt

    Kommentar von josismum josismumjosismum

    Danke, ich hoffe andere Arbeitgeber sehen es so, denn es ist genau der Grund.

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    Antwort von amelie06 amelie06

    guten morgen josismum, habe fast das selbe arbeitszeugnis wie du, der gleiche arbeitgeber... absatz nummer 1: hier sollte das wort "stets" zu unseres vollen/vollsten zufriedenheit vorkommen. absatz nummer 2: ist standart bei der firma absatz nummer 3: ohne tadel (Ein Satz wie "sein Verhalten war ohne Tadel" wird von Personalchefs beispielsweise als versteckte Kritik verstanden und bedeutet, dass ein Mitarbeiter nicht ohne Tadel, sondern ohne Lob war und nur unterdurchschnittlich gearbeitet hat.) besser war einwandfrei noch besser stets einwandfrei...

    wenn du ne rechtschutzversicherung hast, solltest du sie evtl. einschalten. ich bin aus der elternzeit zurück gekommen. hatte wärend dieser auch in teilzeit bei der firma gearbeitet. nach der elternzeit hatten sie mir stellen angeboten die ich nicht annehmen konnte. es gab nach ewigen hin und her eine gütliche einigung vor dem arbeitsgericht. 2 1/2 monate vollen lohn und eine abfindung + wohl wollendem arbeitszeugnis

    Kommentar von amelie06 amelie06

    wichtig auch noch wenn du nicht mehr dort arbeitest: Wir wünschen ihr für die Zukunft beruflich aber auch persönlich weiterhin alles Gute

    Kommentar von amelie06 amelie06

    so hab noch nen bisschen gegooglet: solide fachkenntnisse: note 3 "sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war einwandfrei" note 2

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    Antwort von viragos viragos

    also, für mich hört sich das auch nicht sonderlich gut an.

    zu unserer vollen Zufriedenheit = befriedigend

    Sie verfügt über solide Fachkenntnisse = Note 3

    Ein Satz wie "sein Verhalten war ohne Tadel" wird von Chefs beispielsweise als versteckte Kritik verstanden und bedeutet, dass ein Mitarbeiter nicht ohne Tadel, sondern ohne Lob war und nur unterdurchschnittlich gearbeitet hat.

    Auch die Selbstverständlichkeiten wie Pünktlichkeit oder Ehrlichkeit werden betont. Das soll in der Zeugnissprche auf andere Mängel hinweisen, Motto: Mehr war eben nicht.

    Auch fehlt die Grußformel in dem Zeugnis, das wirkt auch negativ. Das Fehlen einer Dankes- beziehungsweise Grußformel deutet normalerweise nicht auf eine einvernehmliche Trennung hin.

    Kommentar von josismum josismumjosismum

    Wir haben uns ja nicht getrennt, deshalb konnte es keine Grußformel geben. Es stand halt, es wird auf ausdrücklichen Wunsch erstellt. Klingt in meinen Ohren aber auch nicht besonders gut.

    Kommentar von viragos viragosviragos

    Ja, aber andererseits könnte man sich sonst fragen, warum das Zeugnis erstellt wurde. Hört sich hart an, finde ich aber nicht sooo ungewöhnlich.

    Als Schluss hätte man ja schreiben können:

    Wir danken Frau ... für die sehr gute Zusammenarbeit.

    Nur ganz ohne ist nicht so toll.

    Ich würde mit dem Arbeitgeber sprechen und Änderungen vorschlagen. Du kannst das Zeugnis ruhig mal nach Deinen Wünschen umformulieren und vorlegen.

    Es gibt viele hilfreiche Seiten bei Google zu finden. Suche mal nach "Zeugnissprache" oder "Zeugnisformulierungen".

    Viel Glück!

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    Antwort von ds1987 ds1987

    ...es gibt sicherlich bessere Arbeitszeugnisse: Immer wenn z.B. die Rede von "stets zu unserer Zufriedenheit,...zu unserer vollsten Zufriedenheit,...zu lesen ist, ist dies eine hervorragende Bewertung, schlecht ist deine Bewertung allerdings nicht-so ein Mittelding!

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    Antwort von Coriolanus Coriolanus

    "Volle Zufriedenheit" entspricht notenmäßig einem "gut". Die sonstige Bewertung ist ordentlich aber nicht überragend (jmd. als "ehrlich" zu bezeichnen, ist schon fast abwertend, da Ehrlichkeit ja wohl eine Selbstverständlichkeit ist). Gesamtwebertung des Zeugnisses nach meiner Erfahrung: 2-.

    Kommentar von josismum josismumjosismum

    Hab nochmal gegooglet. Im Handel darf der Hinweis auf Ehrlichkeit nicht fehlen. Fehlt er heißt es soviel wie: Sie ist nicht ehrlich! Also gut, daß es da steht. Grüße Ch...

    Kommentar von amelie06 amelie06

    ist ein zeugnis aus dem handel, ehrlich muß drin stehen. ansonsten hieße es dann sie hat geklaut

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    Antwort von Falschenpost Falschenpost

    "zu unserer vollen Zufriedenheit ausführt." ist 3!

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    Antwort von milka2305 milka2305

    Hm, Schulnote 2-3 würde ich sagen.

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    Antwort von DerOlaf DerOlaf

    das zeugnis ist okay

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