Hallo ich habe diesen Beitrag gerade im Net gefunden!
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Das Thema Geheimcode in Zeugnissen ist geradezu legendär. Literatur dazu füllt ganze Regalwände. Als Arbeitnehmer müssen Sie streng darauf achten, dass Ihr Arbeitgeber nicht absichtlich oder versehentlich Formulierungen verwendet, die für Sie nachteilig sind.
Problematisch ist nicht immer das, was im Zeugnis steht, sondern oftmals das, was weggelassen wird. Denn fehlende Hinweise auf branchenübliche Zeugnisinhalte oder Zeugnisformulierungen können durchaus als Geheimcode gewertet werden. Zukünftige Arbeitgeber würden diese Hinweise erwarten, und es könnte als Hinweis auf das Fehlen dieser Eigenschaften gewertet werden, wenn sie nicht erwähnt sind.
Beispiel:
Bei Mitarbeitern, die auch kassieren sollen, kann der fehlende Hinweis auf Ehrlichkeit ein Signal sein, dass es eben mit dieser Ehrlichkeit Probleme gab.
Arbeitgeber dürfen im Zeugnis keine Formulierungen verwenden oder Inhalte auslassen, die indirekt eine schlechte Bewertung des Arbeitnehmers darstellen (BAG vom 12.08.2008, Az. 9 AZR 632/07). Geklagt hatte in dem Fall ein Journalist. Er vermisste den branchenüblichen Hinweis auf Stressresistenz und Belastbarkeit in seinem Zeugnis und bekam Recht. Das Zeugnis musste angepasst werden.
Tipp: Vergleichen Sie Ihr Zeugnis mit dem Zeugnis von Kollegen, um festzustellen, ob übliche Inhalte in Ihrem Zeugnis fehlen. Auch Gewerkschaften und Berufsverbände können helfen, die branchenüblichen Inhalte festzustellen.
Danach folgt eine Tabelle von Übersetzungen aber die kann ich nicht rein kopieren.
Hier der Link: www.arbeitsrecht.org/ende-des-arbeitsverhaeltnisses/arbeitszeugnis/zwischen-den-...
vieleicht hilft dir das weiter
Mich hat bei .. stets für Unternehmensziele.." auch eher das "stets" bzw. eine Formulierung wie "stets zu unserer vollen..." oder ähnliches gestört!! ;-)