Wie ist die wahre Bewertung von diesem Arbeitszeugnis?

6 Antworten

""Frau XY, geboren am XY, war für uns vom XY bis zum XY aufgrund von jeweils befristeten Aushilfsverträgen mit Unterbrechungen und wechselnden Beschäftigungsumfängen als Aushilfe im Verkauf in unserer Filiale XY in XY beschäftigt. Frau XY war in der Damen-, Herre-; und Kinderabteilung tätig.

Zu ihren Hauptaufgaben zählten:

Bedienung und Beratung von Kunden Pflege des Verkaufsbereichs Transport- und Warenabwicklung

Zudem war Frau XY an der Kasse eingesetzt. Sie übernahm alle in unserem Unternehmen anfallenden Arten von Kassier- und Umtauschvorgängen.

Zusätzlich war Frau XY in unserer XY Lounge tätig. Zu ihren Aufgaben zählten:

Hilfe bei Kundenbestellungen an der XY Terminals Lagerhaltung der Kundenpakete und Kontrolle der täglichen Anlieferungen Bearbeitung der Avise Ausgabe von Paketen an Kunden Annahme von kostenfreien Retouren, ggf. Unterstützung beim Verpacken Korrespondez mit XY Kundenservice bei XY, Packetdienstleitern und XY Stabsabteilung""

Das ist schon mal ganz ganz schlecht. Im Klartext heist das, das sie von einer Abteilung in die Nächste versetzt wurde und nirgens zu gebrauchen war

""Frau XY besitzt fundierte Fachkenntnisse. Aufgrund ihres Fachwissens fand sie zufriedenstellende Lösungen. Sie arbeitete engagiert und mit Eigeninitiative. Ihre sorgfältige Arbeitsweise war durch Zuverlässigkeit gekennzeichnet.Sie arbeitete schnell. Eine große Einsatzbereitschaft und Flexibilität zeichneten sie aus. Sie war stets bereit uns auch kurzfristig auszuhelfen. Wir haben Frau XY stets (PS.: ich habe ausversehen vergessen "stets" mitzuschreiben. Tut mir Leid) als eine ehrliche und gewissenhafte Mitarbeiterin kennengelernt.""

Auster das sie nicht Klaut, ist auch dort nicht viel Positives zu finden.

""Aufgrund ihres guten Gespürs für Mode verstand sie es, auf die Wünsche der Kunden einzugehen und diese umfassend zu beraten. Wir haben sie als kontaktfähige Mitarbeiterin kennengelernt.""

Schön unterhalten, aber nicht genug Verkauft.

""Dank zunehmender Selbstständigkeit konnten wir ihr auch Aufgaben zur weitgehend eigenverantwortlichen Erledigungen übertragen. Frau XY war starkem Arbeitsanfall gewachsen.""

Todesurteil. Auch nach langer Einarbeitung, keine Selbstständige Arbeit zu erwarten.

""Frau XY hat die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war höflich und Korrekt.""

Das ist ne 3

""Frau XY scheidet mit dem Heutigen Tag nach Ablauf der Befristigung aus unserem unternehmen aus. Wir danken ihr für ihre gute Arbeit und wünschen ihr für die Zukunft weiterhin viel Erfolg und Persönlich alles Gute.""

Klartext: Wir sind Froh, das der Vertrag ausläuft!

XY, den XY

XY GmbH Straße Ort

Unterschrift des Store Leader

Das Zeugnis ist ein eindeutiges Mangelhaft 5

Auster das sie nicht Klaut, ist auch dort nicht viel Positives zu finden.

Da sie offenbar die Kasse bedient hat, gehört der Ehrlichkeitsvermerk zwingend ist Zeugnis - jedenfalls wenn er der Wahrheit entspricht.

Das Zeugnis ist nicht wirklich toll. Anhand der Formulierungen ist es irgenwo in der Richtung 3-4 einzustufen.

Im Grundsatz liest es sich wohlwollend. Meist ist aber nur die einfache Form und keine oder nur eine Steigerungsform gewählt.

Weiter ist die Tatsache, dass dein Arbeitsverhältnis nach der Befristung nicht verlängert wurde und hier kein anderer Grund wie z.B. eine Filialschliessung oder Arbeitsplatzabbau genannt wird, ein Zeichen, dass der Vertrag aufgrund mangelhafter Leistungen nicht verlängert oder in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt wurde.

Schön das Sie mich drauf aufmerksam gemacht haben. Das hab ich nämlich vergessen zu schreiben. Es war so meine Schwester wollte auf eigenem Wunsch die Filiale verlassen und forderte deshalb ein Arbeitszeugnis an.

@bluefire12

Dann gehört am Schluss sowas wie das hier rein: "Frau XY verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir danken Frau XY für ihre jederzeit guten Leistungen und ihr stets engagiertes Wirken und bedauern ihr Ausscheiden sehr."

Diese Schlussformulierung wäre in etwa eine 2.

@Interesierter

Dann gehört am Schluss sowas wie das hier rein: "Frau XY verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch.

Das sehe ich anders. Wenn der Vertrag nicht verlängert wurde, kann man nicht schreiben, dass sie auf eigenen Wunsch ging. Das wäre eine Lüge.

Wir danken Frau XY für ihre jederzeit guten Leistungen und ihr stets engagiertes Wirken und bedauern ihr Ausscheiden sehr."

Diese Schlussformulierung wäre in etwa eine 2.

...und würde dem vorliegenden Zeugnis vollständig widersprechen.

@DarthMario72

Es war so meine Schwester wollte auf eigenem Wunsch die Filiale verlassen und forderte deshalb ein Arbeitszeugnis an.

Nun, ich denke diese Aussage ist doch wohl eindeutig. Ob ihr eine Verlängerung angeboten wurde, wissen wir nicht. Hier stellt sich die Sache jedoch anders dar, als es das Zeugnis aussagt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Dame mit diesem Zeugnis zufrieden ist. Rund 85 % aller Zeugnisse werden mit der Note gut oder sehr gut ausgestellt. Daher habe ich mich an diesen "Regelfall" gehalten.

@Interesierter

Frau XY scheidet mit dem Heutigen Tag nach Ablauf der Befristigung aus unserem unternehmen aus.

Das ist ebenso eindeutig. Der Vertrag ist ausgelaufen. "Auf eigenen Wunsch" kann man nur schreiben, wenn das Arbeitsverhältnis auf ihre Initiative hin beendet wurde - durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag; ein "Ich möchte keine Verlängerung" ist dafür m. E. zu wenig.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Dame mit diesem Zeugnis zufrieden ist.

Das wäre ich auch nicht.

Rund 85 % aller Zeugnisse werden mit der Note gut oder sehr gut ausgestellt. Daher habe ich mich an diesen "Regelfall" gehalten.

Das mag ja sein. Trotzdem billigen die Gerichte dem AN nur einen Anspruch auf ein durchschnittliches Zeugnis zu. Wenn der AN der Ansicht ist, dass er eine bessere Beurteilung verdient hat, muss er das im Streitfall belegen. Umgekehrt ist der AG beweispflichtig, wenn er eine schlechtere Beurteilung geben will.

@DarthMario72

Eben! Wenn 85 % der Zeugnisse mit "gut" oder besser ausgestellt werden, kann der Durchschnitt nicht bei 3-4 liegen.

Auch wenn es faktisch richtig ist, dass der befristete Vertrag auslief, wäre für den Leser des Zeugnisses doch interessant, ob der Betrieb oder der Arbeitnehmer nicht verlängert hat.

@Interesierter

Eben! Wenn 85 % der Zeugnisse mit "gut" oder besser ausgestellt werden, kann der Durchschnitt nicht bei 3-4 liegen

Eben nicht! Das BAG ist bislang der Auffassung, dass mit "durchschnitt­li­cher" Be­wer­tung  nicht der mathematische Durchschnitt ge­meint ist, son­dern die mitt­le­re No­te auf ei­ner No­ten­ska­la von sehr gut bis man­gel­haft - also befriedigend.

Man kann  darüber streiten, ob das gerechtfertigt ist. Tatsache ist aber, dass das die aktuelle Rechtsprechung ist, und daran muss man sich orientieren.

Naja ein mittelmäßiges Arbeitszeugnis, ne 3-4 würde ich sagen. Aber das Arbeitszeugnis ist nicht gekonnt geschrieben!

OK, dann jetzt zum vollständigen Zeugnis noch folgendes als Ergänzung zu deiner ersten Frage:

aufgrund von jeweils befristeten Aushilfsverträgen mit Unterbrechungen und wechselnden Beschäftigungsumfängen

Umständlicher gehts nicht? Wenn es Unterbrechungen gab, stimmt der Zeitraum nicht. Dann hätte man auch für jeden der Zeiträume ein separates Zeugnis verlangen können. Der Beschäftigungsumfang ist für das Zeugnis nicht relevant.

Bei der Leistungsbeurteilung stören mich Formulierungen wie "sie arbeitete schnell" und die sehr kurzen Sätze. Das ist häufig ein Hinweis auf die geringe Wertschätzung gegenüber dem AN. Grundsätzlich kann man das als "befriedigend" sehen, aber die kurzen Sätze und die teilweise recht gruselige Sprache in diesem Zeugnis werten das ganze noch ab.

Das Sozialverhalten ist eher unterirdisch bewertet, "höflich und korrekt" liegt in Schulnoten zwischen 3 und 4.

Wir danken ihr für ihre gute Arbeit und wünschen ihr für die Zukunft weiterhin viel Erfolg und Persönlich alles Gute.

Auch die Schlussformel ist sehr merkwürdig und widersprüchlich. Einerseits kein Bedauern ("wir bedauern, dass sie erst jetzt geht") - andererseits wünscht man "weiterhin viel Erfolg" und widerspricht sich damit quasi selbst, da man im Zeugnis ja keinen besonderen Erfolg bescheinigt hat.

Ja aufjedenfall ist das Zeugnis nicht gerechtfertigt. Das muss geändert werden nach der Ansicht meiner Schwester. Wie soll sie dann am besten handeln wenn sich die Filialleiterin weigert bzw. so davon überzeugt ist, dass das gerechtfertigt ist?

@bluefire12

Das Zeugnis ist hier leider immer noch nicht vollständig abgedruckt :((

Nicht zu sehen ist z.B. die Überschrift (das Wort Zeugnis oder Arbeitszeugnis), in deren Schreibweise sich auch versteckte Botschaften für einen potentiellen neuen Arbeitgeber befinden können, sowie das Datum des tatsächlichen Endes der Beschäftigung, das mit dem Austellungsdatum übereinstimmen muss.

Des Weiteren ist das Zeugnis an einigen Stellen recht ungünstig formuliert, so dass es nicht der Forderung genügt, für das weitere Berufsleben förderlich zu sein. Dazu kommt eine (vielleicht gar nicht einmal so schlecht gemeinte) Gesamtformulierung, die leider stilistisch minderbemittelt ist. Zudem muss es frei von Rechtschreibfehlern sein.

Schlussendlich müsste man das Zeugnis in wesentlichen Passagen neu formulieren, wollte man eine wirklich brauchbare Version haben. 

Daher bleibe ich dabei, dass sich Deine Schwester einen kompetenten Sachkundigen (z.B. einen Personalberater) suchen sollte, der sie bei der Formulierung und der Durchführung der Reklamation unterstützt. Hilfsweise könnte sie sich an einen Fachanwalt für Arveitsrecht wenden. Beides kostet Geld, und sie muss sich überlegen, wie wichtig ihr die ganze Sache ist...

Viel Glück und Erfolg!

ich hab gerade keine Zeit das alles zu durchsuchen aber eins ist ganz schlecht "Wir haben sie als kontaktfähige Mitarbeiterin kennengelernt."

Das heißt so viel wie: die war ständig am Reden mit Kollegen und alles ...