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Arbeitszeugnis vom Entleiher ist nicht okay…

Frage von tach13 tach13

Hi, habe ein Problem & hoffe a. Hilfe. War mehr als 1,5 J. i. Zeitarbeit tätig. Im Vorstellungsgespräch wurde mir durch d. ausleihende Firma ein A-Zeugnis zugesichert. Gegen Ende d. A-Verhältnisses sollte ich noch eine Verlängerung erhalten. Leider nur ü. 19,5 Std. p. Wo. nachmittags & auch in Zeitarbeit. Konnte ich natürl. n. annehmen & auf Folgeangebot warte ich heute noch. Also erfüllte i.d. Vertrag & begab mich auf d. Suche nach neuer VZ-Beschäftigung.V. Zeitarbeiter erhielt ich e. gutes A-Zeugnis. Dann forderte ich d. versprochene A-Zeugnis d. Entleihers an & erhielt es nach 2xliger telef. Bitte. War nicht so toll. Also bat ich in neuem Brief um Nachbesserung d. Zeugnisses. Heute erhielt ich Rückantwort, worin man v. Nachbesserung absieht & mich an d. Zeitarbeiter verweist, er sei für d. Ausstellung d. Zeugnisses zuständig. Tja, nicht gerade klasse.Vor allem wo man mir doch bereitwillig schon e. Arbeitszeugnis ausgestellt hat. Sehe ich d. nun falsch, oder habe ich jetzt doch Anspruch auf Nachbesserung? Ich denke, d. haben sich doch schon selber genarrt & wollen d. Suppe nun nicht auslöffeln. Kann mir viellt irgendwer einen guten Rat geben bzw. eine rechtl. Grundlage nennen, auf d. ich verweisen kann? Ich weiß, d. Sache ist sehr komplex, aber viellt. kennt einer in diesem pikanten Bereich etwas besser aus als ich?

Ich wäre über hilfreiche Antworten sehr dankbar.

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von TimBombadil TimBombadil

    Du hast definitiv das Recht auf ein gutes Arbeitszeugnis, das auch in dem fiesen "Arbeitszeugnisdeutsch" keine Nachteile für dein weiteres Berufsleben verursacht. Am sinnvollsten wäre es wohl, Arbeitsrecht und Arbeitszeugnis zu googeln, damit du denen die zitierten Paragraphen auf den Tisch knallen kannst :)

    Kommentar von tach13 tach13

    Danke, für deine Antwort. Bin mir näml. nicht ganz sicher wie ich nun reagieren soll. Wie gesagt, der Entleiher hätte keins ausstellen müssen, aber tat er doch. Seine Unwissenheit. Finde bloß leider im Netz auch kein annäherndes Beispiel an dem ich mich orientieren könnte. Ich gebe aber nicht auf.

    Kommentar von Kleinsorge KleinsorgeKleinsorge

    Diese Antwort hat weder was mit Arbeitsrecht zu tun, noch wird sie der Fragestellung gerecht, es ist das was der Fragesteller gerne hören möchte.

    Der Fragesteller hat ein gutes Zeugnis durch seinen Arbeitgeber (die Zeitarbeitsfirma) ausgestellt bekommen.

    Wenn der Fragesteller mit dem Arbeitszeugnis seines Arbeitgebers nicht zufrieden ist, dann könnte er maximal diesem etwas auf den Tisch knallen - und sonst niemandem.

    Gegenüber der Firma an die er entliehen wurde, hat der Fragesteller keine Ansprüche, wenn er denen irgendwelche Paragraphen (ja welche eigentlich?!)auf den Tisch knallt, macht er sich lächerlich.

    Grundsätzliches zum Thema Arbeitszeugnis:

    Es gibt auch kein Anspruch auf ein gutes Arbeitszeugnis. Ein Arbeitszeugnis ist immer der Wahrheit verpflichtet.

    Ein Arbeitnehmer der ein gutes Zeugnis haben möchte, ist verpflichtet nachzuweisen dass er die entsprechenden Leistungen gebracht hat.

    Der Arbeitgeber ist lediglich dazu verpflichtet wohlwollend zu formulieren, um nicht zusätzliche Nachteile für das weitere Berufsleben zu verusachen.

    Und hier noch ein Link, damit Sie nächstes Mal kompetenter antworten können.

    http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Zeugnis.html

    Peter Kleinsorge

    Kommentar von TimBombadil TimBombadilTimBombadil

    Wenn Sie sich in diesem Bereich besser auskennen, warum beantworten Sie dann nicht einfach die Frage? Was habt ihr Leute denn davon, andere runterzumachen, wenn eine Antwort nicht zu 100% richtig ist? Ich antworte hier doch nicht, um mir die Langeweile zu vertreiben, sondern um Leuten zu helfen. Wenn man mal daneben liegt, dann UPS, SORRY!

    Statt sich einfach damit zufrieden zu geben, dem Fragesteller zu helfen, müssen Sie unbedingt noch unverschämt werden. Statt einen Link einfach zu posten, müssen Sie noch mit einem arroganten Spruch ergänzen.

    Was haben Sie davon? Geht es Ihnen dadurch besser? Ich finds einfach nur erbärmlich.

    Kommentar von Kleinsorge KleinsorgeKleinsorge

    Der Fragesteller hat Ihre Antwort als hilfreichste Antwort ausgezeichnet, deswegen musste ich unzweideutig darauf hinweisen dass Ihre Antwort nicht korrekt ist.

    Es erstaunt mich schon dass Sie so empfindlich sind, haben Sie in Ihrer Antwort doch sehr rustikal formuliert: "... damit du denen die zitierten Paragraphen auf den Tisch knallen kannst."

    Wenn Sie sich zu einem Fachgebiet äußern, weil Sie einem Fragesteller helfen wollen, dann sollten Sie schon darauf achten, dass Ihre Antwort korrekt ist bzw. dass Sie von dem Fachgebiet auch etwas verstehen. Eine falsche Antwort trägt eine Antwort im besten Fall nur zur Verwirrung und ist nicht geeignet dem Fragesteller zu helfen.

    Stellen Sie sich vor, der Fragesteller geht wegen Ihrer Antwort zu besagter Firma und knallt denen etwas auf den Tisch, weil er wegen Ihrer Antwort denkt dass er im Recht sei... Was dann? UPS, SORRY, hab da halt mal daneben gelegen...

    Sie mögen mich für unverschämt und / oder erbärmlich halten, das ist mir ziemlich egal.

    Ich hoffe dennoch dass meine deutliche Meinungsäußerunges dazu beigetragen hat, dass Sie sich das nächste Mal nur zu Fachgebieten äußern, von denen Sie etwas mehr verstehen als von Arbeitsrecht und Arbeitszeugnissen verstehen.

    Peter Kleinsorge

    Kommentar von ravage ravageravage

    Ich muss dem Hr. Kleinsorge hier voll und ganz recht geben. Der Arbeitgeber ist die Zeitarbeitsfirma und auch NUR diese ist verpflichtet ein Arbeitszeugnis auszustellen, welches Du im Zweifel auch beanstanden dürftest.

    Das der Entleiher Dir aus Kulanz eins einmalig ausgehändigt hat ist zwar nett, aber kein Muss. Eigentlich dürfte dieser nur eine Referenz aushändigen.

    Sei doch froh wenn Dein Arbeitgeber Dir ein besseres Zeugnis gibt als derjenige, der Deine Arbeit eigentlich am besten bewerten können sollte.

    Kommentar von TimBombadil TimBombadilTimBombadil

    Ich dachte nunmal, ich könne ihm helfen. Ich habe wohl auch etwas überreagiert. Was mich an Ihrer Antwort gestört hat, war, dass Sie mir praktisch unterstellt haben, ich hätte absichtlich nur geschrieben, was der Fragensteller hören wollte. Dem war nicht so. So ein Verhalten würde dem Zweck einer Seite wie GF entgegenlaufen.

    Ich finde eben, dass man das ganze auch vorsichtiger hätte ausdrücken können, aber das ist nur meine Meinung und die ist Ihnen ja ziemlich egal :)

    Ich wollte das nur klarstellen...

    Kommentar von tach13 tach13

    Danke, nun kenne ich mich richtig gut zum Thema Arbeitszeugnis aus. Allerdings lag mein Augenmerk eher auf dem Thema ...wenn Entleiher ein unwahres Zeugnis ausstellt & dann noch nicht mal nachbessern möchte, hat man eine Chance in dieser strittigen Situation!? Denn das Zeugnis ist ja schließlich existent.

    Kommentar von Kleinsorge KleinsorgeKleinsorge

    Nein, hat man nicht! Dass das Arbeitszeugnis des entleihenden Betriebes existiert, spielt überhaupt keine Rolle! Der entleihende Betrieb darf genau genommen gar kein Arbeitszeugnis ausstellen.

    Peter Kleinsorge

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    RatgeberHelden Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Nein, da gibt es nichts, was der Entleiher auslöffeln müsste...

    Das Arbeitszeugnis wird immer durch den Arbeitgeber und nicht durch die Firma an die Sie ausgeliehen werden ausgestellt.

    Ihr Arbeitgeber sollte sich bei der Erstellung des Arbeitszeugnisses an die ausleihende Firma wenden und dort nachfragen, wie die Ihre Arbeit bewerten. Diese Bewertung sollte dann in Ihr Arbeitszeugnis einfließen.

    Da Sie von Ihrem Arbeitgeber ein gutes Zeugnis erhalten haben, wäre der Fall eigentlich abgeschlossen.

    Sie haben nun irrtümlich noch ein Zeugnis vom Entleiher erhalten, welches Ihren Vorstellungen nicht entspricht. Sie können dadurch allerdings keinen Anspruch ableiten dass dieses Zeugnis nachgebessert werden muss, bis es Ihren Vorstellungen entspricht, da der Entleiher Ihnen gar kein Zeugnis ausstellen muss! Alle Ansprüche hinsichtlich der Richtigkeit Ihres Arbeitszeugnisses, sind einzig und alleine an Ihren Arbeitgeber zu richten!

    Fazit:

    Ihnen bleibt höchstens der Verhandlungsweg, erzwingen können Sie die Nachbesserung des durch den Entleiher ausgestellten Arbeitszeugnisses definitiv nicht!

    Ändert der Entleiher das Zeugnis nicht, brauchen Sie dieses nicht zu verwenden, zumal Sie bereits ein gutes Zeugnis Ihres Arbeitgebers für diesen Zeitraum haben.

    Hier noch ein hilfreicher Link.

    http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Zeugnis.html

    Peter Kleinsorge

  • 1
    Antwort von Indy72 Indy72

    Du mussst ein #arbeitszeugnis, mit dem du nicht Einverstanden bist, nicht akzeptieren. DerEx. Arbeitegeber hat die Pflicht, dir ein soclches auszustellen. Du kannst beliebig oft Nachbesserung verlangen.

    Kommentar von tach13 tach13

    Ja, dass Zeugnis v. Zeitarbeiter war ja auch klasse nur das versprochene Zeugnis von der ausleihenden Firma treibt mir die Wut ins Gesicht. Leider wollen die nun nicht mehr nachbessern. Also werde ich wohl einen neuen Brief schreiben garniert mit tatkräftigen Argumenten die mir Zeit noch fehlen. Ob die A-Agentur wohl hilfreich sein kann?

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Auf die Arbeitsagentur würde ich nicht sezten, obwohl... s kommt auf den einzelnen Mitarbeiter an. Hilfrei könnte ein Fachanwalt sein. Da solltest du aber gleich am anfang die Kostenfrage klären.

    Kommentar von Kleinsorge KleinsorgeKleinsorge

    Nur der Ex-Arbeitgeber ist verpflichtet ein Arbeitszeugnis auszustellen und nicht die Firma an die der Arbeitnehmer überlassen wurde.

    Der Fragesteller hat von seinem Arbeitgeber bereits ein gutes Zeugnis erhalten, damit ist der Fall erledigt.

    Peter Kleinsorge

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