Hi, habe ein Problem & hoffe a. Hilfe. War mehr als 1,5 J. i. Zeitarbeit tätig. Im Vorstellungsgespräch wurde mir durch d. ausleihende Firma ein A-Zeugnis zugesichert. Gegen Ende d. A-Verhältnisses sollte ich noch eine Verlängerung erhalten. Leider nur ü. 19,5 Std. p. Wo. nachmittags & auch in Zeitarbeit. Konnte ich natürl. n. annehmen & auf Folgeangebot warte ich heute noch. Also erfüllte i.d. Vertrag & begab mich auf d. Suche nach neuer VZ-Beschäftigung.V. Zeitarbeiter erhielt ich e. gutes A-Zeugnis. Dann forderte ich d. versprochene A-Zeugnis d. Entleihers an & erhielt es nach 2xliger telef. Bitte. War nicht so toll. Also bat ich in neuem Brief um Nachbesserung d. Zeugnisses. Heute erhielt ich Rückantwort, worin man v. Nachbesserung absieht & mich an d. Zeitarbeiter verweist, er sei für d. Ausstellung d. Zeugnisses zuständig. Tja, nicht gerade klasse.Vor allem wo man mir doch bereitwillig schon e. Arbeitszeugnis ausgestellt hat. Sehe ich d. nun falsch, oder habe ich jetzt doch Anspruch auf Nachbesserung? Ich denke, d. haben sich doch schon selber genarrt & wollen d. Suppe nun nicht auslöffeln. Kann mir viellt irgendwer einen guten Rat geben bzw. eine rechtl. Grundlage nennen, auf d. ich verweisen kann? Ich weiß, d. Sache ist sehr komplex, aber viellt. kennt einer in diesem pikanten Bereich etwas besser aus als ich?
Ich wäre über hilfreiche Antworten sehr dankbar.
Danke, für deine Antwort. Bin mir näml. nicht ganz sicher wie ich nun reagieren soll. Wie gesagt, der Entleiher hätte keins ausstellen müssen, aber tat er doch. Seine Unwissenheit. Finde bloß leider im Netz auch kein annäherndes Beispiel an dem ich mich orientieren könnte. Ich gebe aber nicht auf.
Diese Antwort hat weder was mit Arbeitsrecht zu tun, noch wird sie der Fragestellung gerecht, es ist das was der Fragesteller gerne hören möchte.
Der Fragesteller hat ein gutes Zeugnis durch seinen Arbeitgeber (die Zeitarbeitsfirma) ausgestellt bekommen.
Wenn der Fragesteller mit dem Arbeitszeugnis seines Arbeitgebers nicht zufrieden ist, dann könnte er maximal diesem etwas auf den Tisch knallen - und sonst niemandem.
Gegenüber der Firma an die er entliehen wurde, hat der Fragesteller keine Ansprüche, wenn er denen irgendwelche Paragraphen (ja welche eigentlich?!)auf den Tisch knallt, macht er sich lächerlich.
Grundsätzliches zum Thema Arbeitszeugnis:
Es gibt auch kein Anspruch auf ein gutes Arbeitszeugnis. Ein Arbeitszeugnis ist immer der Wahrheit verpflichtet.
Ein Arbeitnehmer der ein gutes Zeugnis haben möchte, ist verpflichtet nachzuweisen dass er die entsprechenden Leistungen gebracht hat.
Der Arbeitgeber ist lediglich dazu verpflichtet wohlwollend zu formulieren, um nicht zusätzliche Nachteile für das weitere Berufsleben zu verusachen.
Und hier noch ein Link, damit Sie nächstes Mal kompetenter antworten können.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Zeugnis.html
Peter Kleinsorge
Wenn Sie sich in diesem Bereich besser auskennen, warum beantworten Sie dann nicht einfach die Frage? Was habt ihr Leute denn davon, andere runterzumachen, wenn eine Antwort nicht zu 100% richtig ist? Ich antworte hier doch nicht, um mir die Langeweile zu vertreiben, sondern um Leuten zu helfen. Wenn man mal daneben liegt, dann UPS, SORRY!
Statt sich einfach damit zufrieden zu geben, dem Fragesteller zu helfen, müssen Sie unbedingt noch unverschämt werden. Statt einen Link einfach zu posten, müssen Sie noch mit einem arroganten Spruch ergänzen.
Was haben Sie davon? Geht es Ihnen dadurch besser? Ich finds einfach nur erbärmlich.
Der Fragesteller hat Ihre Antwort als hilfreichste Antwort ausgezeichnet, deswegen musste ich unzweideutig darauf hinweisen dass Ihre Antwort nicht korrekt ist.
Es erstaunt mich schon dass Sie so empfindlich sind, haben Sie in Ihrer Antwort doch sehr rustikal formuliert: "... damit du denen die zitierten Paragraphen auf den Tisch knallen kannst."
Wenn Sie sich zu einem Fachgebiet äußern, weil Sie einem Fragesteller helfen wollen, dann sollten Sie schon darauf achten, dass Ihre Antwort korrekt ist bzw. dass Sie von dem Fachgebiet auch etwas verstehen. Eine falsche Antwort trägt eine Antwort im besten Fall nur zur Verwirrung und ist nicht geeignet dem Fragesteller zu helfen.
Stellen Sie sich vor, der Fragesteller geht wegen Ihrer Antwort zu besagter Firma und knallt denen etwas auf den Tisch, weil er wegen Ihrer Antwort denkt dass er im Recht sei... Was dann? UPS, SORRY, hab da halt mal daneben gelegen...
Sie mögen mich für unverschämt und / oder erbärmlich halten, das ist mir ziemlich egal.
Ich hoffe dennoch dass meine deutliche Meinungsäußerunges dazu beigetragen hat, dass Sie sich das nächste Mal nur zu Fachgebieten äußern, von denen Sie etwas mehr verstehen als von Arbeitsrecht und Arbeitszeugnissen verstehen.
Peter Kleinsorge
Ich muss dem Hr. Kleinsorge hier voll und ganz recht geben. Der Arbeitgeber ist die Zeitarbeitsfirma und auch NUR diese ist verpflichtet ein Arbeitszeugnis auszustellen, welches Du im Zweifel auch beanstanden dürftest.
Das der Entleiher Dir aus Kulanz eins einmalig ausgehändigt hat ist zwar nett, aber kein Muss. Eigentlich dürfte dieser nur eine Referenz aushändigen.
Sei doch froh wenn Dein Arbeitgeber Dir ein besseres Zeugnis gibt als derjenige, der Deine Arbeit eigentlich am besten bewerten können sollte.
Ich dachte nunmal, ich könne ihm helfen. Ich habe wohl auch etwas überreagiert. Was mich an Ihrer Antwort gestört hat, war, dass Sie mir praktisch unterstellt haben, ich hätte absichtlich nur geschrieben, was der Fragensteller hören wollte. Dem war nicht so. So ein Verhalten würde dem Zweck einer Seite wie GF entgegenlaufen.
Ich finde eben, dass man das ganze auch vorsichtiger hätte ausdrücken können, aber das ist nur meine Meinung und die ist Ihnen ja ziemlich egal :)
Ich wollte das nur klarstellen...
Danke, nun kenne ich mich richtig gut zum Thema Arbeitszeugnis aus. Allerdings lag mein Augenmerk eher auf dem Thema ...wenn Entleiher ein unwahres Zeugnis ausstellt & dann noch nicht mal nachbessern möchte, hat man eine Chance in dieser strittigen Situation!? Denn das Zeugnis ist ja schließlich existent.
Nein, hat man nicht! Dass das Arbeitszeugnis des entleihenden Betriebes existiert, spielt überhaupt keine Rolle! Der entleihende Betrieb darf genau genommen gar kein Arbeitszeugnis ausstellen.
Peter Kleinsorge