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Arbeitszeugnis verlangen für 'heimliche Bewerbung'

Frage von mrhonda mrhonda

Guten Abend GF,

ich möchte mich in einem anderen Betrieb bewerben - mit meinem jetzigen Job bin ich überhaupt nicht zufrieden. Seit 6 Monaten arbeite ich in dieser Firma. Jetzt ist meine Frage: Wie stelle ich das am geschicktesten an damit ich an ein Arbeitszeignis komme? Oder soll ich mich ohne bei der neuen Firma bewerben? Natürlich möchte ich nicht das mein Chef etwas davon mitbekommt - erst wenn ich eine andere Stelle habe werde ich es ihm sagen!

Vielen Dank im voraus für hilfreiche Antworten.

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Antworten (8)

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    Antwort von rudibee rudibee

    Du verlangst nach einem Zwischenzeugnis. Darauf hast du einen Rechtsanspruch und musst keine Gründe angeben

    Kommentar von user735 user735user735

    richtig und DH

    Kommentar von alphonso alphonsoalphonso

    die Gründe kann sich der Chef wohl denken.

    Kommentar von rudibee rudibeerudibee

    soll er. Vielleicht gibt er sich dann auch mehr Mühe mit dir, wenn er dich wirklich braucht und nicht los werden will. Habe ich selbst schon so erlebt.

  • 3
    Antwort von costacalida costacalida

    Für eine Bewerbung brauchst Du kein Zeugnis des derzeitigen Arbeitgebers. Du schreibst einfach, daß Du Dich derzeit in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindest, Dich aber beruflich verändern möchtest. Diese Aussage reicht völlig.

    Kommentar von mrhonda mrhondamrhonda

    Danke für die Antwort. Das Zeugnis könnte ich dann immer noch nachreichen wenn ich eine neue Stelle habe oder?

    Kommentar von costacalida costacalidacostacalida

    Ja natürlich. Wünsche Dir viel Erfolg !

  • 3
    Antwort von Phoenix29 Phoenix29

    Wenn Du ein Zeugnis verlangst weiss Dein Chef gleich was los ist.

  • 3
    Antwort von newcomer newcomer

    verlange ein Zwischenzeugnis! Auf das hast du alle Jahre anspruch!

    Kommentar von DerCAM DerCAMDerCAM

    Noe. Einen solchen Anspruch hat man nur dann, wenn man ein berechtigtes Interesse an einem Zwischenzeugnis geltend machen kann.

  • 3
    Antwort von flyingstepps flyingstepps

    frag nach einem zwischenzeitliches arbeitszeugnis und sag das du nen nebenjob machen willst und es dafür brauchst

  • 2
    Antwort von DerCAM DerCAM

    Das ist nicht ganz einfach. Entgegen der hier mehrfach vertretenen Ansicht gibt es naemlich kein grundsaetzliches Recht auf ein Zwischenzeugnis. Ein solches gibt es nur, wenn man einen ausreichenden Grund hat. So kann man z.B. ein Zwischenzeugnis verlangen, wenn der Vorgesetzte wechselt, man einen anderen Taetigkeitsbereich uebernimmt bzw. die Abteilung wechselt oder eben zu Bewerbungszwecken (die genannten Gruende sind nicht abschliessend). Der Arbeitgeber kann also die Ausstellung eines Zwischenzuegnisses verweigern, wenn der Arbeitnehmer keinen ausreichenden Grund fuer sein Verlangen angibt. Nur weil der AN gern mal eins haette, braucht der AG jedenfalls kein Zwischenzeugnis auszustellen.

    Hier koennte der Fragesteller vielleicht mit der erfolgreichen Erfuellung der Probezeit argumentieren. Ob dies aber bereits ein ausreichender und somit ein einen Rechtsanspruch ausloesenden Grund darstellt, kann ich nicht beurteilen. Spielt er jedoch mit offenen Karten und erklaert, dass er das Zwischenzeugnis zu Bewerbungszwecken benoetigt, dann hat er auf alle Faelle einen Rechtsanspruch.

    In der Praxis wird so ein Zwischenzeugnis aber meist ohne grosses Nachfragen und ohne Ueberpruefung eines moeglichen Rechtsanspruchs ausgestellt. Jedenfalls dann, wenn der AN nicht alle paar Monate angerannt kommt und eins haben will. Dass der Arbeitgeber hier den wahren Hintergrund erkennen oder zumindest vermuten wird, duerfte natuerlich auch klar sein.

    Kommentar von user735 user735user735

    Richtig. Ein Grund kann auch die Beendigung der Probezeit sein. In der Regel wird keiner blöd machen nach 6 Monaten.

  • 1
    Antwort von user735 user735

    Du kannst nach 6 Monaten ein Zwischenzeugnis verlangen. Es wird ihm zwar ein Licht aufgehen, aber er ist dazu verpflichtet.

    Kommentar von DerCAM DerCAMDerCAM

    Auf welche Rechtsgrundlage beziehst du dich mit der Behauptung, der AG sei nach 6 Monaten zur Ausstellung eines Zwischenzeugnisses verpflichtet?

    Kommentar von user735 user735user735

    Schon wieder ein Korinthenkacker.

    In Deutschland sind das Versetzung, Wechsel des Vorgesetzten, Fortbildung, Beförderung, Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst, Freistellung als Betriebsrat, Erziehungsurlaub, Betriebsübergang nach § 613 a BGB oder Höhergruppierung. Das sind die Gründe, die von der Rechtsprechung anerkannt sind (Schaub: Arbeitsrechtshandbuch, § 146, Seite 994). Das Bundesarbeitsgericht hat formuliert, was triftige Gründe sind (BAG 21. Januar 1993, Betriebsberater 1993, S. 2309) Eine gesetzliche Regelung besteht nicht. Häufig gibt es einen tarifvertraglichen Anspruch, zum Beispiel im Bundesangestelltentarifvertrag (BAT).

    Jeder Arbeitsrichter gibt dem Recht.

    Kommentar von DerCAM DerCAMDerCAM

    Jetzt ist auch der Korinthenkacker zufrieden weil der ueberfluessigen Beleidigung eine ausfuehrliche und saubere Erklaerung gefolgt ist (im Gegensatz zur zuerst locker dahingeschnodderten und so eben nicht richtigen Aussage). Manchmal kann es also ganz hilfreich sein, Korinthen zu kacken ;-)

    Kommentar von user735 user735user735

    Netter Kommentar. So viel Niveau ist hier selten.

  • 0
    Antwort von blablubblub blablubblub

    Da du noch eine Arbeitsstelle hast, ist es eigentlich nicht notwendig, ein Arbeitszeugnis bei deiner Bewerbunge mitzuschicken!

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