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Arbeitszeugnis und Rechte

Frage von schnabeltier schnabeltier

Habe ich das richtig in Erinnerung, dass ich das Recht auf ein gutes Arbeitszeugnis habe? Auch, wenn der AG es mir übel nehmen wird, dass ich kündige? Und dass ich es zur aller größten Not ein ordentliches Zeugnis "erklagen" kann?

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Antworten (9)

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    Antwort von bitmap bitmap

    Du hast das Recht auf ein ''wohlwollendes'' (aber auch wahrheitsgemäßes!) Arbeitszeugnis.

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    Antwort von Wolpertinger Wolpertinger

    Ja das hast Du richtig in Erinnerung. Er darf dich nicht schlechter als eine Drei bewerten.

    Aber den besten Gefallen den er dir tun kann ich wenn er ein unbrauchbares Zeugnis ausstellt, dann kann dein Anwalt ihm nämlich eins Vorschlagen was ihr natürlich selber formuliert und dann eine glatte Eins ist.

    Also lehne dich zurück und hoffe das beste.

    LG Wolpertinger

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    Antwort von hochglanz hochglanz

    du hast ein Recht auf ein Arbeitszeugnis, ob es gut ist, hängt von deiner Arbeit ab, die du geleistet hast, aber es sollten keine nachteiligen Formulierungen drinstehen - sind es aber doch, recht versteckt- wenn du es für wichtige Bewerbungen brauchst, würde ich das Zeugnis von einer Fachperson (Gewerkschaft) auf solche verdeckten Formulierungen prüfen lassen

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    Antwort von Mania27 Mania27

    Im Arbeitszeugnis darf nichts eindeutig negatives stehen. Deshalb werden von Chefs oft "Geheimausdrücke verwendet" die man nur für was gutes hält, wenn man davon nichts versteht. Du kannst ein Arbeitszeugnis aber immer anfechten, wenn du meinst, es schadet dir!

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    Antwort von albundysohn albundysohn

    Wohlwollend muß es sein, dehnbarer Begriff

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    Antwort von RamsesII RamsesII

    Ja

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    Antwort von majaohnewilli majaohnewilli

    Er muss dir ein Zeugnis ausstellen und darf auch nichts negatives hineinschreiben. Allerdings können Personalchefs schon ganz gut zwischen den Zeilen lesen. 'Sie hat sich bemüht' ist zB nicht so gut (bemühen und etwas zu Stande bringen sind 2 verschiedene Sachen) oder 'Sie hat die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit ausgeführt' (aber man musste sie ihr auftragen, sprich keine Eigeninitiative). 'Sie kam immer pünktlich' ist ganz schlecht, einfach ein Textfüller wenn man sonst nichts Positives zu berichten hat...

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    Antwort von sahara24 sahara24

    Es darf nichts Negatives stehen...ABER "weggelassen" werden!.. das sagt alles!

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    Antwort von Sofaschalter Sofaschalter

    Am besten sich damit beschäftigen, selber schreiben und unterzeichnen lassen. Wenn nichts total abwegiges drin steht, wird es wohl unterschrieben werden. Viel Erfolg

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