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Arbeitszeugnis und ihre versteckten Bedeutungen!

Frage von Kiranja Kiranja

Hallo, habe mein Arbeitszeugnis bekommen.Da ja stets diese versteckten Wörter drin sind würde ich gerne mal wissen wo diese bei mir versteckt sind und ob es irgendwo welche gibt. Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.Danke für die Hilfe!

"Frau ......arbeitete selbstständig und erledigte alle übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit. Sie war stets offen und freundlich,weshalb ihre Fähigkeiten bei der Kundenberatung besonders hervorzuheben sind.Des weiteren sind ihr Engagement und ihre Flexibilität zu betonen."

Was meint ihr?

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Antworten (13)

  • 2
    Antwort von fabienne1997 fabienne1997
    Kommentar von strick4a strick4astrick4a

    ..erstklassige Antwort..

    DH !!!

    Kommentar von fabienne1997 fabienne1997fabienne1997

    oh danke...rotwerd FRÖHLICHE WEIHNACHTEN!

  • 2
    Antwort von Kathymaus Kathymaus

    zu unserer vollen Zufriedenheit ist ne 3.

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    Antwort von Kiranja Kiranja

    Hier nochmal das komplette Zeugnis.

    Frau xx geboren m 09.07.1981,war in unserem Unternehmen vom 1.7.2008-18.12.2008 als Verkaufsberaterin für Telekommunikationsprodukte tätig.

    Im Rahmen ihrer Tätigkeit übernahm Frau xx verschiedene Tätigkeiten in unserer Filiale in Magdeburg. Zu ihren täglichen Aufgaben gehörten die Warenpräsentation,das Führen von Verkaufsgesprächen und das Tätigen von Verkaufsbschlüssen.

    Frau xx arbeitete selbstständig und erledigte alle übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.

    Sie war stets offen und freundlich,weshalb ihre Fähigkeiten bei der Kundenberatung besonders hervorzuheben sind.Des weiteren sind ihr Engagement und ihre Flexibilität zu betonen.

    Wir wünschen Frau xx für ihren beruflichen Werdegang und ihre persönliche Zukunft alles Gute.

    Muss dazu sagen war nicht allzu lange in der Firma,da ich letztens an Morbus Crohn erkrankt bin.Durch die vielen Krankenhausaufenthalte wurde ich dann nicht verlängert.

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    also definitiv fehlt die Beurteilung, wie deine Fachkenntnisse waren (bezüglich der Produkte) und auch ein Teil wie "ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets einwandfrei". Diese beiden Teile MÜSSEN rein, sonst wittert da jeder potentielle Arbeitgeber gleich Lunte, das was nicht stimmte - noch dazu, da Du offenbar nach der Probezeit gekündigt wurdest.

    Es ist auch noch nicht mal erwähnt, dass Du Dir Mühe gegeben hättest, Dir entsprechend Fachkenntnisse anzueignen (was bei branchenfremden Personal durchaus ok wäre). Das heißt, du hast nichts getan, um Dich mit den Produkten vertraut zu machen.

    Wenn Du verkaufen solltest, ist "Offen und freundlich" ja nett, aber es fehlen Angaben zum Erfolg. Die Betonung der Beratung zeigt, dass die Abschlüsse dem Arbeitgeber zu gering ausgefallen sind.

    Bezüglich Engagement und Flexibilität bleibe ich bei meiner Einschätzung: da das auf nichts konkretes bezogen wird, eher schlecht.

    Es fehlt ein Beendigungsgrund. Genauso gut könnte man schreiben "wir wollen sie nicht mehr haben."

    Die Zukunftswünsche lassen nichts gutes ahnen.

    Dein Arbeitgeber hat darauf verzichtet, die hohen Fehlzeiten aufzunehmen. Das ist ja soweit ganz nett, aber er hat es leider nicht gerettet.

    Mit diesem Zeugnis wirst du es sehr sehr schwer haben, du solltest dringend eine Beratung in Anspruch nehmen und versuchen, noch ein paar Verbesserungen auszuhandeln.

    Kommentar von vollyhn vollyhnvollyhn

    DH für amira71. Genau so sehe ich es auch. "zu unserer vollen Zufriedenheit" ist Schulnote 3. Die übrigen Äußerungenund Unterlassungen wiegen noch schwerer. Es wird aber schwer, das Zeugnis geändertzu bekommen. Deas Bundesarbeitsgericht legt vewrteilt die Beweislast so: Der durchschnittliche Arbeitnehmer leistet durchschnittliche Arbeit(Note 3). Will der AN einbesseres Zeugnis, muss er beweisen, dass er besser war. Will der Arbeitgeber schlechter bewerten, muss er beweisen, dass der AN schlechter als 3 war. Gute Leistung ggfls in einem Prozess zu beweisen ist extrem schwer bis unmöglich. Ein Beurteilung des Verhaltens kann man allerdings verlangen.

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    Danke eben, zumindest die Vollständigkeit kann man durchsetzen. Und bisher isses eine 3 ja nur bei der allgemeinen Beurteilung, auch der Rest muss ohne konkrete Darlegungen einer Seite eben "mittelmäßig" sein. Das ist es aus meiner Sicht nicht. Und im Arbeitsgerichtsprozess wird der Richter schon dafür Sorgen, dass jeder ein bißchen nachgibt. die bemühen sich sehr (mehr als andere anderen Gerichte!) dass ein Vergleich zu standen kommt (uns die kein urteil schreiben müssen ;-) ) Gerade in zeugnisangelegenheit.

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    Antwort von Franticek Franticek

    Eindeutig hat ja jeder erkannt, daß die "volle" Zufriedenheit eine gute Aussage darstellt, aber nicht die beste, sonst würde es "zur vollsten Zufriedenheit" heißen.
    Der zweite Satz klingt im Prinzip positiv, aber ich würde es so sehen, daß ihre Kundengespräche manchmal etwas langatmig wurden.
    Und das paßt auch zu der Aussage, daß man das Engagement und die Flexibilität betont. Da habe ich als jemand, der das Zeugnis liest, eher das Gefühl, diese Person interpretiert Arbeitsanweisungen eher mal etwas anders, als sie gedacht sind, hält sich also nicht so sehr an die Richtlinien. Man kann Flexibilität positiv erwähnen z.B. im Zusammenhang damit, daß jemand aus dem Urlaub zurückkam, weil plötzlich Mehrarbeit vorhanden war, usw .. aber snsonsten isoliert oder in vagem anderen Zusammenhang klingt isoliert immer ein wenig danach, daß jemand oft nicht so arbeiter, wie das angeordnet ist, sondern mehr so, wie er selbst das als richtig ansieht. Bei einer solchen Person wäre ich etwas vorsichtiger.

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    Franticek: ich gebe Dir im Prinzip recht, nur mit der "vollsten" Zufriedenheit, dass muss mal relativieren (also allgemein, nicht in diesem speziellen Fall). Das Wort "vollste" gibts in der deutschen Sprache nicht - darum weigern sich manche AG, es aufzunehmen. Vor Gericht bekommt man es auch nicht durch, da es voller als voll eben nicht gibt. Das ist sehr ärgerlich, weil es ja inzwischen so eingebürgert ist, diese Wendung in zeugnissen zu verwenden.

    Eine bessere Bewertung als "zu unserer vollen Zufriedenheit", die auch notfalls einklagbar wäre, ist "STETS zur vollen Zufriedenheit".

  • 1
    Antwort von Angelflight Angelflight

    Du warst zu geschwätzig und hast dich mit den Kunden besser Verstanden als mit dem Chef. Kein Witz, so steht es darin!

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    Wenn sonst nichts dabei steht, heißt es mindestens, dass die fachlichen Kenntnisse schlecht bis nicht vorhanden waren. Aber als Vertreter einer Mindermeinun (kein gutes Zeugnis) glaubt uns vermutlich wieder keiner hier...

    Kommentar von Angelflight AngelflightAngelflight

    Moment! Hier kommst du auf eine andere Schiene, du redest von gemeinen Absichten, das ist was anderes als hier beschrieben.

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    nein ich rede von Auslassungen. das hat nix mit gemeinen Absichten zu tun. Wenn eine notwendige Beurteilung weggelassen wird, dann ist das schlecht. Und die Fachkenntnisse sind hier gar nicht erwähnt. Kann natürlich auch sein, dass sie nur im zitierten Auszug fehlen. Möglicherweise hat der Chef, der das Zeugnis geschrieben hat, auch nur keine Ahnung, wie man das formuliert. Sowas ist mir auch schon untergekommen.

    Kommentar von Angelflight AngelflightAngelflight

    Das kann schon sein, aber ich beziehe mich nur auf die hier beschriebene Fragestellung. Du scheinst ein ähnliches Problem zu haben, dann stelle es doch hier in die Seite, eben so ausführlich wie du eben geschrieben hast.

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    hä? wie kommst du drauf, dass ich ein ähnliches Problem habe?? ich versuche der Fragestellerin eine Rat zu geben. Aber vergiss einfach, dass ich was geschrieben habe, ist vermutlich besser

    Kommentar von Kiranja KiranjaKiranja

    Das hat nicht mein Chef geschrieben sondern jemand aus der Personalabteilung.Ich war in einem Riesen Unternehmen.

    Kommentar von Angelflight AngelflightAngelflight

    Werde ich auch, wundere mich nur warum du mit mir diskutierst, und nicht mit der Fragestellerin!

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    weil die bislang nicht antwortete und ich das von GF durchaus kenne, dass man auch unter den Antworteten Meinungen austauscht. Soll bei Dir nicht wieder vorkommen....

    Kommentar von daevers daeversdaevers

    Kiranja hätte wohl ein qualifiziertes Arbeits- zeugnis verlangen sollen.

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    Das Problem ist, dass es sich um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis handelt, das aber durch viele Auslassungen eine schlechte Beurteilung abgibt. Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält nur die Aufgaben "war vom bis als beschäftigt und mit folgenden Aufgaben betraut....". Sobald eine Beurteilung drin steht, ist es ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.

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    Antwort von amiria71 amiria71

    Note "Nur" eine 2-3. die Floskel mit Engagement und Flexibilität wäre mir zu pauschal, klingt daher nur nach Füllmaterial (worauf bezieht sich das? auf die Arbeitszeit? Die fachlichen Aufgaben? Fortbildungen?)

    Es fehlen - jedenfalls in deiner Zitierung - - Aufgabengebiet - Beurteilung des Fachwissens (ganz wichtig!) - Beurteilung des Verhaltens - Die Abschlussformel

    Überall da kann auch noch was versteckt sein, wenns gar nicht drin stehen sollte - Ganz schlecht....

    Ich müsste das ganze Zeugnis sehen, um konkreter werden zu können.

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    Antwort von AtomRising AtomRising

    Ist doch recht gut nur ich würde das stets offen usw. als Klatschmaul deuten

    Kommentar von Kiranja KiranjaKiranja

    War ich eigentlich nie.Bin eher der ruhige Typ;-)

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    Antwort von DibaDiba DibaDiba

    Was ist eigentlich, wenn der Arbeiter wirklich schlecht war? Man kann doch nicht einfach ein gutes Zeugnis verlangen, wenn es nicht so war.

    In der Schule konnte man auch nicht zum Lehrer gehen und sagen die 5 gefällt mir nir, bitte schreiben sie mir eine bessere Zensur...

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    Antwort von cats4life cats4life

    Ist ne 2-3...

    Die Formulierungen sind zu allgemein, und offen und freundlich heißt auf gut Deutsch geschwätzig!

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    Antwort von Isalein Isalein

    sollange da nicht steht,

    frau xxx war stehts bemüht.. ;)

  • 0
    Antwort von ihabnefrage ihabnefrage

    OHHHH ... das hört sich ja mal so gar nicht gut an... ich würde mit diesem arbeitszeugnis zu meinem chef gehen und ihm anmachen, warum er so ein mist schreibt.

    nein, spass beiseite. hört sich für mich gut an. mach weiter so :-)

    Kommentar von Taraa TaraaTaraa

    ??? Auf Deine Begründung bin ich ja mal gespannt!

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    Antwort von AJWhv AJWhv

    2 bis 3 zu unserer vollsten Zufriedenheit müsste es sonst heißen. Gesprächig (freundlich und offen). Und Du bist flexibel und engagiert, ist besser als pünklich und sauber.

  • 0
    Antwort von suesszahn suesszahn

    is voll ok...hast wohl gute arbeit geleistet...

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