Frage von Herzchen1107 08.07.2012

Arbeitszeugnis Teil 3

  • Antwort von gesperrter2011 08.07.2012
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Bis auf ein Wort gefällt das Zeugnis.

    Haste prima gemacht :-))

    Aber : Frau XXXXXX hat die Ihr übertragenen Aufgaben stets zu meiner vollen Zufriedenheit ausgeführt

    vollsten wäre ne 1...

  • Antwort von Nightstick 08.07.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Hey - ich habe folgende Bemerkungen / Kritikpunkte:

    1. Die Überschrift (Zeugnis bzw. Ausbildungszeugnis) ist hier nicht ersichtlich. Sie muss in gleicher Schriftart / Schriftgröße und darf weder im Fettdruck noch kursiv oder gesperrt geschrieben sein.

    2. Der gesamte Text muss natürlich auf einem offiziellen Praxis-Briefbogen geschrieben sein, und auch nicht -wie hier dargestellt- im Fließtext, sondern (optisch ansprechend) mit entsprechenden Absätzen versehen sein.

    3. Zum Satz "Hervorzuheben ist...": A) Hier fallen Schreibfehler auf. Das Wort "Sie" ist zweimal groß anstatt klein geschrieben worden. B) Die Formulierung "in einem für sie völlig neuen Beruf" ist absolut unnötig und daher negativ zu deuten.

    4. Zum Satz "Ihr Verhalten...": Hier wird das Verhalten gegenüber der Praxisleitung weggelassen, und ist deshalb ebenfalls negativ zu bewerten! Richtig müsste es heißen: Ihr Verhalten gegenüber der Praxisleitung, den Mitarbeiterinnen und den Patienten war stets einwandfrei.

    5. Zum Satz "Wie bedauern den Verlust von Frau XXXXX sehr.". Es mag zwar spitzfindig erscheinen, aber durch die Trennung in zwei Sätze wird das Wort "sehr" übermäßig betont. Außerdem fehlt der Dank für die geleistete Arbeit. Richtig müsste es z.B. so heißen: Wir bedauern den Weggang von Frau XXXX sehr und bedanken uns bei ihr für ihre geleistete gute Arbeit.

    6. Abschließend sei erwähnt, dass das Ausstellungsdatum des Zeugnisses mit dem offiziellen (arbeitsrechtlichen) Austrittsdatum lt. gehaltsabrechnung übereinstimmen muss.

    ==> Fazit: Allein aufgrund der in den Punkten 3,4 und 5 erwähnten negativen Aussagen bzw. Interpretationsmöglichkeiten würde ich das Zeugnis bemängeln und entsprechend ändern lassen! Gruß Nightstick

Verwandte Fragen

Fragen Sie die Community –

anonym und kostenlos!