Arbeitszeugnis Teil 3
Hallo ihr Lieben :). Ich habe jetzt endlich mein Zeugnis bekommen und habe es direkt mal abgetippt. Dann könnt ihr mir vielleicht sagen, ob damit ales okay ist :). Schonmal vielen Dank. Liebe Grüße und einen schönen Abend wünsch ich euch :)
Frau XXXXX, geboren am XX.XX.XXXX in XXXXXXX, war vom XX.XX.XXXX bis zum XX.XX.XXXX als Auszubildende zur zahnmedizinischen Fachangestellten in meiner Praxis tätig. Während dieser Zeit hat Sie sich mit folgenden Tätigkeiten vertraut gemacht : • Assistenz bei der Behandlung (konservierend, Endodontologie, Zahnersatz und Chirurgie) • Betreuung der und Assistenz bei den Angstpatienten • Reinigung und Sterilisation der Instrumente, Wartung und Pflege der Geräte • Vorbereiten der Behandlungszimmer für die Behandlungen • Entwicklung von Röntgenfilmen • Karteiführung • Eingabe der Leistungen in die EDV Frau XXXXXX hat die Ihr übertragenen Aufgaben stets zu meiner vollen Zufriedenheit ausgeführt. Hervorheben möchte ich die Tatsache, dass Sie sich sehr schnell in den Behandlungsablauf in einem für Sie völlig neuen Beruf eingefunden hat. Ihr Verhalten gegenüber Mitarbeiterinnen und Patienten war stets einwandfrei. Die Karteiführung und die Eingabe der Leistungen in die EDV wurden von Frau XXXXX äußerst korrekt und zuverlässig durchgeführt. Am heutigen Tage verlässt Frau XXXXXX uns auf eigenen Wunsch. Wir bedauern den Verlust von Frau XXXXX sehr. Wir wünschen Ihr für Ihren weiteren Lebensweg alles Gute.
Dann noch Stempel und Unterschrift
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4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Bis auf ein Wort gefällt das Zeugnis.
Haste prima gemacht :-))
Aber : Frau XXXXXX hat die Ihr übertragenen Aufgaben stets zu meiner vollen Zufriedenheit ausgeführt
vollsten wäre ne 1...
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Hey - ich habe folgende Bemerkungen / Kritikpunkte:
Die Überschrift (Zeugnis bzw. Ausbildungszeugnis) ist hier nicht ersichtlich. Sie muss in gleicher Schriftart / Schriftgröße und darf weder im Fettdruck noch kursiv oder gesperrt geschrieben sein.
Der gesamte Text muss natürlich auf einem offiziellen Praxis-Briefbogen geschrieben sein, und auch nicht -wie hier dargestellt- im Fließtext, sondern (optisch ansprechend) mit entsprechenden Absätzen versehen sein.
Zum Satz "Hervorzuheben ist...": A) Hier fallen Schreibfehler auf. Das Wort "Sie" ist zweimal groß anstatt klein geschrieben worden. B) Die Formulierung "in einem für sie völlig neuen Beruf" ist absolut unnötig und daher negativ zu deuten.
Zum Satz "Ihr Verhalten...": Hier wird das Verhalten gegenüber der Praxisleitung weggelassen, und ist deshalb ebenfalls negativ zu bewerten! Richtig müsste es heißen: Ihr Verhalten gegenüber der Praxisleitung, den Mitarbeiterinnen und den Patienten war stets einwandfrei.
Zum Satz "Wie bedauern den Verlust von Frau XXXXX sehr.". Es mag zwar spitzfindig erscheinen, aber durch die Trennung in zwei Sätze wird das Wort "sehr" übermäßig betont. Außerdem fehlt der Dank für die geleistete Arbeit. Richtig müsste es z.B. so heißen: Wir bedauern den Weggang von Frau XXXX sehr und bedanken uns bei ihr für ihre geleistete gute Arbeit.
Abschließend sei erwähnt, dass das Ausstellungsdatum des Zeugnisses mit dem offiziellen (arbeitsrechtlichen) Austrittsdatum lt. gehaltsabrechnung übereinstimmen muss.
==> Fazit: Allein aufgrund der in den Punkten 3,4 und 5 erwähnten negativen Aussagen bzw. Interpretationsmöglichkeiten würde ich das Zeugnis bemängeln und entsprechend ändern lassen! Gruß Nightstick
Kommentar von Herzchen1107Herzchen1107 08.07.2012Also zu 1: Zeugnis steht natürlich drüber und ist nur etwas größer als der Rest des Textes. Zu 2: Ist es ebenfalls. Und eigtl habe ich ih auch genauso abgeschrieben, also mit allen Absätzen, aber das wurde zusammen gepresst. Zu 3: Das war mein Fehler. Ich habe es in dem Text großgeschrieben. Ich habe nochmal geschaut in seinem ist es klein geschrieben. Tut mir leid. Zu 4: Das müsste man evtl noch ansprechen. Zu 5: siehe 4. Zu 6: es steht 31.01 drauf. Danke :). Liebe Grüße
Kommentar von NightstickNightstick 08.07.2012Da haben wir es schon:
Sobald das Wort "Zeugnis" größer als der Text erscheint, heißt das in der sog. "geheimen Zeugnissprache", dass der Mitarbeiter nichts getaugt hat! Schon alleine deshalb muss das Zeugnis im Original an den Aussteller zurückgegeben und reklamiert werden! Vorher Fotokopie anfertigen!
Ein Zeugnis im Fließtext ist -gelinde ausgedrückt- eine Zumutung und ein weiterer Grund zur Reklamation, denn auch das ist negativ zu deuten!
Noch einmal zu 5.): Hier gefiel mir der Ausdruck "Verlust" nicht - das klingt wie nach einer Beerdigung! Noch etwas besser wäre die von mir vorgeschlagene Formulierung "Wir bedauern den Weggang von Frau XXXX sehr und bedanken uns bei ihr für die geleistete gute Arbeit."
Der 31.01.2012 als Ausstellungsdatum des Zeugnisses ist O.K., wenn dies auch als Austrittsdatum oben im ersten Satz des Zeugnisses steht, und gleichzeitig in der Gehaltsabrechnung bzw. in der Sozialversicherungsmeldung.
Ich kann nur noch einmal empfehlen, dieses (aus meiner Sicht bewusst schlecht geschriebene) Zeugnis in den o.g. Punkten zu bemängeln. Hier ist zu bedenken, dass Dich dieses schlechte Zeugnis ansonsten auf Deinem ganzen Berufsweg begleiten wird, und Dir u.U. erhebliche Schwierigkeiten bereiten kann! Es ist besser, jetzt mit dem Idioten zu streiten als später keine Arbeit zu finden..! LG Nightstick
Kommentar von himako333himako333 08.07.2012zu Punkt 5: die einzig beste Aussage ist immer , wir bedauern Frau/Herr XXX verläßt uns............(GRUND)................:))
Kommentar von himako333himako333 08.07.2012Wir wünschen Ihr für Ihren weiteren Lebensweg :( alles Gute....ist Negativaussage
Kommentar von NightstickNightstick 08.07.2012@himako: 1.) Du hast überlesen, dass der Grund ihres Ausscheidens bereits im Zeugnis steht, und 2.) alles Gute zu wünschen ist nicht negativ!
Aber trotzdem hast Du mich auf eine noch elegantere Formulierung gebracht - die letzten drei Sätze des Zeugnisses fasse ich daher jetzt wie folgt in zwei Sätzen zusammen:
"Frau xxx verlässt uns (oder unsere Praxis) aus eigenem Wunsch. Wir bedauern ihre Entscheidung, danken ihr für die gute Mitarbeit und wünschen ihr weiterhin Erfolg und persönlich alles Gute."
@Herzchen1107: Wie willst Du jetzt vorgehen? Ich empfehle Dir, einen neuen Zeugnisentwurf zu erstellen, der alle genannten Verbesserungen enthält, und den Du hier zur Sicherheit noch einmal einstellst, bevor Du ihn Deinem ehemaligen Chef unter die Nase hältst. LG Nightstick
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Naja :D. Ich bin ja schon mal froh, dass ich es überhaupt bekommen habe. Danke für das Beantworten :).
Er war zur Ausstellung verpflichtet :-)
Hier kannst Du die Bedeutung der einzelnen Formulierungen nochmal nachlesen :
http://www.zeugnisdeutsch.de/arbeitszeugnis/geheimcodes.php
Aber egal, das ist so gut, damit kannst Du Dich Überall bewerben !!!
Viel Erfolg :-))
Ja ich glaube, dass er das auch wusste, aber er hat sich sehr sehr viel Zeit damit gelassen. Danke für den Link :). Das ist echt super. Danke :)
:-))