Frage von Herzchen1107 28.06.2012

Arbeitszeugnis Teil 2! Rechte und Pflichten dazu?

  • Hilfreichste Antwort von Dackelmann888 28.06.2012

    Um das zu Beurteilen brauche ich Die Vorgeschichte

  • Antwort von meini77 28.06.2012

    Dir steht rechtlich ein "wohlwollendes Arbeitszeugnis" zu, darauf musst Du ihn eigentlich nicht hinweisen.

    Wenn es keinen Grund gibt, sich bei ihm zu entschuldigen, brauchst Du das auch nicht tun. Vielleicht willst Du ihn doch mal anrufen oder vorbeigehen und in Ruhe mit ihm sprechen, weshalb Du Dich seiner Meinung nach zu entschuldigen hast. Möglicherweise handelt es sich nur um ein Missverständnis.

    Stellt er Dir kein Zeugnis aus, kannst Du zu einem Rechtsanwalt gehen. Den musst Du allerdings selbst bezahlen, das kostet ca. ein Monatsgehalt.

  • Antwort von tapri 28.06.2012

    nein, er darf nichts offensichtlich negatives schreiben, wenn er es tut, dann schicke es an ZKN, entschuldigen musst du dich nicht......er muss dir aber auch kein gutes Zeugnis schreiben, wenn du nicht gut warst.......

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