Arbeitszeugnis so in Ordung?

Arbeitszeugnis - (Arbeit, Beruf, Job)

8 Antworten

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Sorry, aber mit dem Zeugnis bekommst du keine Einladung von mir.

Als erstes fällt auf, dass das Arbeitsverhältnis an einem "krummen" Datum endete. Die Probezeit ist ja schon vorbei, also dürfte es sich wohl um eine fristlose Kündigung handeln. Und dann endete der Vertrag "betriebsbedingt" - das passt nicht!

Die Zusammenfassung "in jeder Hinsicht entsprochen" deutet zwar auf ein befriedigend hin. Die Leistungsbeurteilung an sich ist aber knapp gehalten und ziemlich lieblos geschrieben und wertet das Zeugnis damit ab.

Auch dein Sozialverhalten ist verbesserungswürdig. "Einwandfrei" entspricht zwar eigentlich einem gut, aber die Reihenfolge macht stutzig. Offenbar gab es Probleme mit Vorgesetzten.

Die Schlussformel ist auch unterirdisch. Kein Bedauern, dass du das Unternehmen verlässt, dein Erfolg wird nicht bescheinigt und es gibt keine Erfolgswüsche. Mit anderen Worten: "Wir sind froh, dass er geht. Bei uns hatte er keinen Erfolg und wird ihn sicher auch im nächsten Job nicht haben."

Stimmt denn wenigstens das Ausstellungsdatum mit dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses überein? Wobei das auch nicht viel helfen würde...

Nein, war keine Fristlose Kündigung, sonder per Aufhebungsvertrag. Was kann ich nun tun? Im Aufhebungsvertrag haben wir vereinbart das ich ein Gutes und Wohlwollendes Zeugnis bekomme. Kann ich dann noch nach fast 4 Monate eine Nachbesserung verlangen?

@Eller1987

war keine Fristlose Kündigung, sonder per Aufhebungsvertrag

Dann ist das Zeugnis nicht wahrheitsgemäß, wenn dort "betriebsbedingt" steht. Das sollte man umformulieren in "im gegenseitigen Einvernehmen" oder noch besser "im besten gegenseitigen Einvernehmen".

das ich ein Gutes und Wohlwollendes Zeugnis bekomme.

Es mag ja sein, dass dein Ex-AG das wollte, aber das ist ganz offensichtlich an dessen Formulierungs- und Rechtschreibmängeln gescheitert.

Vielleicht ist es ganz sinnvoll, wenn du ihm einen eigenen Entwurf vorlegst. Das kannst du entweder von einem Fachmann formulieren lassen oder - wenn du möchtest - kannst du mich hier per PN anschreiben und ich formuliere das so um, dass es der Vereinbarung im Aufhebungsvertrag entspricht.

@Eller1987

Bis 3 Jahre später kannst du noch kommen. Ich würde es jetzt noch einklagen, geht noch.

Das entspricht einer 2.

Sozialverhalten ist nicht so gut.

Das ist auf den ersten Blick ein Zeugnis der Marke "gewollt, aber nicht gekonnt". Man hat dir ein gutes und wohlwollendes Zeugnis zugesagt, aber "Gut" ist es auf keinen Fall, weder im Formellen, noch im Tenor. Um "Wohlwollen" war der Schreiber zumindest stilistisch bemüht, aber er steht dir nicht wohlwollend gegenüber. Das muss man fein unterscheiden.

Was mich aber stutzig macht:

Neben dem, was @DarthMario schon so trefflich heraus gearbeitet hat, fehlen mir Aussagen zu deinen Fachkennnissen, der Effizienz deiner Arbeit und natürlich, wie schon von @DarthMario erwähnt, dem Arbeitserfolg.

Bei diesem Arbeitszeugnis handelt es sich im besten Fall um eine 3, wenn der Autor nicht wusste, was er dort schreibt. 

Nüchtern betrachtet ist es eher eine 4-.

Ich lese keine hervorhebenden Füllworte, kein Übertreffen, keine umfassenden Erläuterungen zur Fachkenntnis, Leistungsbereitschaft und -vermögen, Selbstorganisation und -ständigkeit, Arbeitsorganisation, Fortbildungen, etc. 

Beispiel: Sie haben den Erwartungen entsprochen. Das ist "ausreichend".

Das heißt für mich ausreichend...mit anderen Worten.....wir sind froh, dass er weg ist....Du hast ein Recht auf ein gutes Zeugnis, verlange es, denn der AG darf Dir keine Steine in den Weg legen....Viel Glück!

Nein, man hat kein Anrecht auf ein "gutes" Zeugnis sondern lediglich auf ein "befriedigendes" Zeugnis. Ist es schlechter als befriedigend muss dies der Arbeitgeber beweisen, ist es besser, ist der Arbeitnehmer in der Beweispflicht.

Du hast ein Recht auf ein gutes Zeugnis, verlange es, denn der AG darf Dir keine Steine in den Weg legen

Das ist falsch. Arbeitsgerichte billigen dem AN ein durchschnittliches (= befriedigendes) Arbeitszeugnis zu. Will man als AN ein besseres Zeugnis haben, muss man belegen, dass man es verdient hat. Will umgekehrt der AG ein schlechteres Zeugnis geben, ist es seine Sache zu belegen, dass der AN tatsächlich so eine Niete war.

Arbeitszeugnisse müssen wohlwollend geschrieben sein, aber auch wahrheitsgemäß.