Zinizah am 06.07.2008 um 21:27 Uhr
Hallo liebe Leser,
einer meiner Kollegen wurde diese Woche in der Probezeit gekündigt. Wir haben gehört, dass der Arbeitgeber theoretisch auch eine vorformulierte Version unterschreiben muss.
Man kann somit, einen Text seinem Altvorgesetztem vorlegen und dieser muss unterschrieben werden, damit die berufliche Zukunft eines Arbeitnehmers gesichert ist.
Auch wenn dieses für viele unwahrscheinlich klingen mag soll dies richtig sein.
Wißt ihr vielleicht darüber bescheid oder hat vielleicht jemand von euch auf diesem Gebiet Erfahrung?
Ich bedanke mich schon jetzt für eure Antworten!
Gruzz

Der Arbeitgeber muss sowas natürlich nicht unterschreiben.

Muss er nicht unterschreiben. Aber mich würde mal interessieren, was der Arbeitgeber reinschreibt. In der Probezeit gekündigt...

Er kann es unterschreiben. Ich würde es als Chef selber schreiben. Mit so tollen Formulierungen wie: erledigte die ihr gestellten Aufgaben und wir wünschen ihr alles Gute.

Das Zeugnis zu formulieren ist immer noch das Recht (und die Pflicht) des Arbeitgebers. Richtig ist sicher aber auch, dass manche Arbeitgeber die Arbeitnehmer das Zeugnis selbst formulieren lassen und dann unterschreiben, wenn es nicht zu extrem ist. Damit gehen sie Ärger aus dem Weg und sparen sich Arbeit.
Im übrigen dürften die meisten Arbeitnehmer ohne fachliche Hilfe ihr Zeugnis noch schlechter und lächerliche formulieren als die meisten Arbeitgeber, die sich kaum getrauen ein wirklich schlechtes Zeugnis zu schreiben.

Es ist richtig, dass jeder AN Anspruch auf ein gutes Arbeitszeugnis hat. Allerdings kann der AG in dieser Wertung auch darunter bleiben, wenn es zu Verfehlungen gekommen ist. Die werden dann so in das Zeugnis geschrieben, dass du dich freuen wirst, wie wohlwollend dein AG ist. Und in Wirklichkeit erkennt jeder Personaler sofort, was du falsch gemacht hast.
Und so gut kann sich dein Freund ja nicht angestellt haben, wenn er in der Probezeit gekündigt wird.