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Arbeitszeugnis, Restgehalt, Lohnsteuerkarte

Frage von xfragex xfragex

Hallo alle zusammen,

Ich fass jetzt mal alles zusammen:

Habe am 1.8.11 mein Ausbildung begonnen mit 3 Monaten Probezeit. wurde am 5.1.12 gekündigt, jedoch noch keine kündigung erhalten. Befinde mich jetzt seit 23.1.12 in einem praktikum zur fortsetzung der ausbildung in einem neuen betrieb! Habe allerdings weder ein Arbeitszeugniss erhalten noch meinen restgehalt[für dezember] sowie meine Lohnsteuerkarte. Heute habe ich erfahren das ich das zeugnis einfordern kann, indem man einen brief verfasst.

Nun meine Frage: Wie muss so ein brief aussehen und kann ich das dort auch hin schreiben mit der Lohnsteuerkarte und dem rest gehalt? Wie sollte so ein s

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Antworten (2)

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    Antwort von lenzing42 lenzing42

    Solange du keine schriftliche Kündigung erhalten hast,bist du noch in Diensten des Ausbildungsbetriebes.

    Wenn ein Ausbildungsverhältnis in der Probezeit auch ohne Begründung von heute auf morgen gekündigt werden kann,muss die Kündigung doch grundsätzlich schriftlich erfolgen.

    Du solltest dich umgehend mit der für deine Ausbildung zuständigen übergeordneten Stelle,je nach Berufsziel ist es die IHK oder HWK, in Verbindung setzen und dich dort beraten lassen.Dort wird man dir mit Rat und Tat zur Seite stehen.Die Adresse findest du in deinem Ausbildungsvertrag.

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    Antwort von engelofluegel engelofluegel

    Deine Unterlagen kannst du alle in einem Schreiben anfordern. Den überfälligen Lohn bitte separat, in dem du deinen ehemaligen AG in Zahlungsverzug setzt.

    Für die Unterlagen reicht ein normaler 3-Zeiler. Beim Zahlungsverzug solltest du ihm eine Zahfrist (8 Werktage) einräumen. Ist diese wieder erfolglos verstrichen gleich eine nachschieben. Bekommst du dein Geld nicht, wende dich ans AA, die helfen dann weiter. Viel Glück

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