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Arbeitszeugnis nach 6 Jahren Festanstellung-mit oder ohne "Geheimformulierung"?

Frage von spyccc spyccc

Es geht darum, das der Chef in diesem Fall nicht auf dem aktuellen Stand ist im punkto AZ-Formulierung und auch dazu neigt, sich an alte Bücher und Ratgeber von vor 20-30 Jahren zu halten, was die Formulierung im AZ betrifft.

Da der Angestellte in diesem Fall ein vorbildlicher und korrekter Mitarbeiter ist und dies sich gerne schriftlich in Form eines " jährlichen Zwischenzeugnisses" für die weitere berufliche Zukunft bestätigen lassen will, möchte er nun ein solches AZ vorformulieren und es seinem Chef vorlegen, was dieser, solange es der Wahrheit entspricht, auch bestimmt unterzeichen würde.

Also, 1. nach welchen Regeln sollte er dies formulieren, wo bekommt er seriöse, kompetente Vorlagen/Hilfestellung? 2. Benutzt man heute nicht sogar schon A-Zeugnisse, die (mit Fußnote als Hinweis darauf) auf solche " Geheimformulierungen " verzichten und sollte man dies auch tun / ist das etabliert ? 3. Kann er/sollte er für die gesamten letzten 6 Jahre ein Gesamtzeugniss formulieren oder sollte er auf ein jährliches bestehen? 4. Sollte er überhaupt auf ein AZ pro Jahr Wert legen oder lieber warten, bis ein Schlußzeugniss erstellt wird und dieses dann berichtigen? Danke für die Antworten am frühen Morgen!

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Antworten (10)

  • 0
    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Der Mitarbeiter hat das Recht ein Zwischenzeugnis anzufordern, wenn er ein berechtigtes Interesse vorweisen kann.

    Dazu gehören Gründe wie Aufgabenwechsel, Vorgesetztenwechsel oder auch ein längerer unbeurteilter Zeitraum bei ein und demselben Vorgesetzten oder wenn man sich auf einen neuen Job bewerben will.

    Ein jährliches Zwischenzeugnis zu verlangen, halte ich für nicht ratsam.

    Nach 6 Jahren Firmenzugehörigkeit können Sie durchaus ein Zwischenzeugnis anfordern. Das kann durchaus mit der Begründung dass Sie einen Zwischenstand haben wollen, geschehen.

    Das Zeugnis ist auf einem sauberen Bogen Firmenpapier ohne Eselsohren, Schreibfehlern, Fettungen, Unterstreichungen und Eselsohren zu erstellen.

    Es ist durchaus ratsam sich ein eigenes Zwischenzeugnis zu schreiben und dies dem Chefs zwecks Übernahme vorzulegen.

    Hier noch ein guter Link.

    http://arbeits-abc.de/formulierungen-im-arbeitszeugnis-und-ihre-bedeutung/

    Peter Kleinsorge

    Kommentar von spyccc spycccspyccc

    Vielen Dank!

  • 2
    Antwort von magni64 magni64

    Ein regelmässiges oder auch einmaliges Zwischenzeugnis macht bei deinem Arbeitgeber sicher nicht den Eindruck, daß du gern bleiben möchtest. Leider kennen sich einige Leute nicht so gut mit diesen "Geheimformulierungen" aus. Das kann zu ungewollten Ergebnissen führen. Dennoch wird sich dein Chef wohl ungern ein von dir vorgefertigtes Zeugnis vorlegen lassen. Eine Nachbesserung käme da sicher besser.

  • 1
    Antwort von Lankowpeter Lankowpeter

    Er sollte auf das jährliche Zeugnis verzichten,damit kann er sich die Wand tapezieren. Bewirbt er sich bei mir würde ich seine Bewerbung sofort aussortieren. Egal was für ein Zeugnis in dem ja nichts negativer stehen darf würde ich bei seiner Firma anrufen und mit dem Inhaber oder Personalchef reden.da bekomme ich meine Infos

  • 1
    Antwort von WetWilly WetWilly

    Ich fange mal hinten an:

    Zu 3+4. Ein Arbeitszeugnis in jedem Jahr wäre absolut unüblich. Ein Zwischenzeugnis lässt man sich normalerweise bei erheblichen organisatorischen Änderungen ausstellen (Abteilungswechsel, neuer Vorgesetzter usw.). Ich als Vorgesetzter würde die Forderung nach einem jährlichen Zeugnis als mehr als lästig empfinden und dieses nicht erstellen.

    Zu 2. Die "bestimmten Floskeln" sind nach wie vor üblich. Ich würde nicht darauf verzichten, insbesondere, da es auch für den Arbeitgeber ein paar rechtliche Fallstricke bei der Zeugnisformulierung gibt.

    Zu 1. Dazu gibt es jede Menge aktueller Literatur. Im Buchhandel oder bei Amazon, Thalia und Co. wirst Du fündig.

  • 1
    Antwort von knattertatter knattertatter

    Die Arbeitszeugnisse werden nach wie vor so geschrieben dass man differenzieren kann wie jemand gearbeitet hat wie er sich gegenüber anderen benommen hat, wenn jemand ein Ekel war kann man diesen ja nicht beleidigen im Arbeitszeugnis

    Kommentar von spyccc spycccspyccc

    Ja, aber man doch auch offen die Mängel ansprechen-warum nicht. Immer dieses rumgedruckse und so-zeugt ja nur von einem schlechten Verhältniss.

    Kommentar von WetWilly WetWillyWetWilly

    Nein, das darf der AG eben nicht - ggf. begründet sich daraus sogar ein Schadenersatzanspruch, da ein Zeugnis z.B. nicht so formuliert sein darf, dass dem AN daraus Nachteile entstehen (das ist widersinnig, aber so sieht die Rechtsprechung das vor).

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    Antwort von Augenblickmal Augenblickmal

    such mal bei Google nach

     

    VDI Heiko Mell

    Da findest tausende von Hilfen , auch zum AZ

    Das ist für alle die technisch arbeiten ist aber ebenso für alle Arbeitnehmer vom Azubi bis zum Geschäftsführer anwendbar.

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    Antwort von marilda marilda

    Du hast 6 Jahre deine Arbeit gemacht, der chef wird sich schon um dein Arbeitszeugnis kümmern, du brauchst dies bestimmt nicht für ihm zu tun...

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    Antwort von mokamoka mokamoka

    Soweit ich weiß, kann ein Arbeitnehmer nicht einfach so ein Zwischenzeugnis (denn das wäre dieses Zeugnis ja dann, da ein Arbeitszeugnis doch nur am Ende eines Arbeitsverhältnisses ausgeschrieben wird - oder?) verlangen. Und schon gar nicht ein Jährliches. Hier findest du viele Seiten übers Arbeitszeugnis:

    http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/arbeit/arbeitszeugnis-die-geheime...

    Und hier noch mal so Einiges zur Formulierung:

    (wewewe).tu-harburg.de/pr/info/zeugnis/zeugnis.html

    Ich persönlich glaube zwar nicht, dass er auf die Zeugnisregeln längst vergangener Zeiten zurückgreifen darf, aber wissen tu ich es nicht.

    Kommentar von mokamoka mokamokamokamoka

    Entschuldigung, ich bin durch die "Jährlichen" auf eine falsche Spur geraten. Der AN bekommt also sein AZ nach ausscheiden aus der Firma. Richtig so? In dem Falle würde ich deinem Punkt 4 zustimmen, ab "... oder lieber warten ...".

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    Antwort von Pifendeckel Pifendeckel

    Hi,

    Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu der Frage, welche Arten von Zeugnissen es gibt und wer ein Zeugnis verlangen kann, welche Angaben ein Zeugnis enthalten muss und unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zwischenzeugnis haben.

    Außerdem finden Sie Hinweise dazu, welche Angaben ein qualifiziertes Zeugnis enthalten muss, ob eine sog. Dankes- und Bedauernsformel am Ende des Zeugnisses stehen muss, welche Formulierungen Arbeitnehmer nicht hinnehmen müssen und was man tun kann, wenn das Zeugnis vollständig verweigert wird oder aber unrichtige Angaben enthält.

    alles was du wissen willst steht in diesem Link

    http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Zeugnis.html

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    Antwort von zj1000 zj1000

    Arbeitszeugnisse werden immer sinnloser, da nicht mal mehr verdeckt die Wahrheit geschrieben werden darf. Dazu kommt, dass sich die meisten Arbeitnehmer selbst hoffnungslos überschätzen.

    Kommentar von mokamoka mokamokamokamoka

    Ich finde, mit diesen zwei Sätzen hast du nicht mal unrecht. Aber!... die Wahrheit liegt im Auge des Betrachters, ist also nie objektiv. Würde ein Zeugnis von mehreren Personen besprochen und geschrieben werden, dann könnte man "der Wahrheit" sicher näher kommen.

    Kommentar von zj1000 zj1000zj1000

    Falsch - wie soll z.B. ein Arbeitszeugnis für einen Mitarbeiter verfasst werden, der häufig zu spät kommt, wegen Lapalien Krank feiert und dazu noch ablolut schlechte Leistungen erbringt ? Das geht einfach nicht.

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