Wenn ja wie lautet der § hierzu?
Antworten (5)
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4Antwort von
ChiantiChianti
es muss nicht, sondern es DARF nicht
schau mal unter: betriebsverfassungsgesetz nach
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3Antwort von
marlyliemarlylie
das arbeitszeugnis ist einen beurteilung deiner person, deiner arbeitsweise - der grund für die kündigung hat darin nichts zu suchen... lg
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0Antwort von
IthomeIthome
Alle abhängig Beschäftigten haben einen unabdingbaren Anspruch auf Zeugniserteilung. Rechtsgrundlage bildet seit 01. Januar 2003 § 109 Gewerbeordnung (GewO) für sämtliche Arbeitnehmer. Für Auszubildende gilt § 8 Berufsbildungsgesetz.
Vielleicht auch von Interesse:
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/hauptseite.htm
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0Antwort von
knattertatterknattertatter
Im Arbeitszeugnis darf kein Grund für die Kündigung stehen es dient dazu es vorzulegen wenn du Dich um eine neue Stelle zu bewerben, es ist sogar verboten einen Kündigungsgrund reinzuschreiben
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0Antwort von
flocke84 nein, im arbeitszeugnis kommt der Kündigungsgrund nicht rein!
Nach der Rechtsprechung muss das Zeugnis wohlwollend formuliert sein
Bei einer Eigenkündigung kann sehr wohl ein entsprechender Satz am Ende stehen, der dann auch wohlwollend aufgefasst wird: "Herr/Frau X verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir wünschen ihm/ihr für seine/ihre berufliche Zukunft alles Gute."