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Arbeitszeugnis mittelmäßig, Chance auf neues AZ??

Frage von parryhotter parryhotter

Ich habe endlich mein arbeitszeugnis erhalten, 3 Monate nach beendigung meiner Tätigkeit bei meinem ehemaligen Chef.

Leider bin ich mit diesem unkonventionellen Arbeitszeugnis so gar nicht einverstanden. Es ist nicht gut, und auch nicht schlecht, aber es behindert meine berufliche Laufbahn bei Bewerbungen. Es denunziert mich zwar nicht, aber es hebt mich aber auch nicht als guten Mitarbeiter vor, sondern enthält nur Selbstverständlichkeiten, nach überprüfung so gesehen geht es als eine in schulnote ausgedrückte 3 bis 4 durch.

zu mal wurde es geknickt per Post versendet, was zwar normal ist, aber recht unpersönlich.

kann ich gegen ein Zeugnis, das mich als mittelmäßigen Mitarbeiter darstellt, vorgehen?

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Antworten (6)

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    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Wenn deine Leistung nur einer 3-4 entsprochen hat, muss dir kein Chef der Welt eine 1 bescheinigen!

  • 1
    Antwort von JSKAugsburg JSKAugsburg

    wenn dich dieses zeugnis - wie du selber schreibst - in deiner beruflichen laufbahn behindert, kannst du auf ein ordentliches zeugnis bestehen.

    dies ist nach neuer rechtslage bis zu drei jahre nach ausscheiden aus der jwlg. firma möglich.

    mfg

  • 1
    Antwort von Wolpertinger Wolpertinger

    Lass dich von einen spezialisierten Anwalt beraten.

  • 0
    Antwort von lenzing42 lenzing42

    Vielleicht ist dies eine Hilfe:

    <a href="http://www.zeugnisdeutsch.de" target="_blank">www.zeugnisdeutsch.de</a>
    
  • 0
    Antwort von Auskunft Auskunft

    Wenn es, wie Du schreibst, nicht schlecht ist, Dich nicht denunziert, Selbstverständlichkeiten enthält, wirst Du nicht viel machen können.

    Du kannst Deinen Chef nicht zwingen, aus einer 3-4 eine 2-3 oder 1-2 zu machen.

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    Antwort von GabrielBlack GabrielBlack

    Bei Arbeitszeugnissen gibt es eine schöne Regelung: Du darfst es dir selbst ausstellen.

    Allerdings muss dein ehem. Chef es "absegnen" indem du es ihm vorlegst damit er es unterzeichnen kann. Wenn dein Chef sagt "nein, das sehe ich anders", darf er das AZ auch umformulieren und du wirst damit mehr oder weniger leben müssen.

    Allerdings darf weder der Chef, noch du selbst, bei der Ausfertigung des AZ lügen oder massiv übertreiben.

    Kommentar von Auskunft AuskunftAuskunft

    Wo arbeitest Du denn ??

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