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Arbeitszeugnis. Ist das gut oder schlecht?

gefragt von SilverX am 30.08.2009 um 13:53 Uhr

Hallo, Ich hatte meinem alten Arbeitgeber um ein Arbeitszeugnis gebeten was ich nun auch er halten habe. Wie es halt bei Arbeitszeugnissen so ist, sind sie in einer art und weise geschrieben die sich ja immer für den Leihen ( also mich ) gut an hören.

Jetzt wollte ich mal nach fragen was Leute da zu sagen die etwas Erfahrung mit so etwas haben.

Hier das Zeugnis:

Auf seinen Wunsch erteilen wir hiermit Herr XX XX, geb. am X.X.XX das folgende Arbeitszeugnis.

Herr XX was in der Zeit vom X.X.XX bis X.X.XX in unserer Firma als Auszubildender zum XXX beschäftigt.

Nach bestandener Gesellenprüfung erhielt er eine Anstellung zum XXX, dieses Arbeitsverhältnis hat der Herr XX auf eigenen Wunsch zum X.X.XX gekündigt.

Während seiner Beschäftigung hat sich Herr XX zu einem sehr gewissenhaften und zuverlässigen Mitarbeiter entwickelt, seine Qualifikationen auch auf angrenzenden Gebieten zeigen seine vielen bestandenen Zusatzschulungen, die jeweils erfolgreich abgeschlossen wurden.

Herr XX war für viele Mitarbeiter vorbildlich im Bezug auf Arbeitsfähigkeit, Zuverlässigkeit und sozialen Umgang.

Wir verlieren Herr XX recht ungern, wünschen ihm jedoch für seinen weiteren beruflichen Werdegang viel Erfolg.

Was ist eure Meinung da zu? Was sagt es aus?

Eine Frage noch: Rechtschreibfehler im Zeugnis beanstanden oder nicht?

Mit freundlichen Grüßen

SilverX

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Arbeit x 14.448 Zeugnis x 409 Arbeitszeugnis x 221 Beurteilung x 50

holodeck
beantwortet von holodeck am 31. August 2009 09:57
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Sollte Dein Arbeitgeber Ahnung haben vom Zeugnisse schreiben so wäre dieses, was er Dir hier ausgestellt hat, schlichtweg VERNICHTEND.
.
Das geht schon einmal damit los, dass er de facto schreibt, dass er Dir am liebsten gar kein Zeugnis ausstellen würde, aber weil Du nun einmal darauf bestehst ... bis hin zu der Bemerkung, dass Du für Mitarbeiter ein Vorbild warst - was für ein Vorbild denn? Es gibt auch schlechte Vorbilder. Wir verlieren in recht ungern ist auch net gerade ein Kompliment ;-))
.
Ein ordnungsgemäßes Zeugnis trifft folgende Aussagen:
.
xyz war in unserem Betrieb von bis als beschäftigt.
Es folgt eine Beschreibung der Tätigkeiten und Aufgabenbereiche.
Die Arbeitsleistungen und erzielten Arbeitsergebnisse werden im Idealfalle aufgezählt und bewertet.
Das Sozialverhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten findet im Idealfalle lobende Erwähnung.
Es steht drin, warum Du den Arbeitgeber verlässt. Wenn dieser Dein Ausscheiden ausdrücklich bedauert, ist es gut.
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Ich würde auf einer Korrektur bestehen.


Vollkornkeks
beantwortet von Vollkornkeks am 31. August 2009 07:17
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Sehr kurz gehaltenes Arbeitszeugnis, sehr sehr kurz. Es steht nicht viel drin. Aber das, was drin steht, würde ich mal mit ner guten 2 bewerten. Rechtschreibfehler kannst du natürlich beanstanden.


brunhilde45
beantwortet von brunhilde45 am 30. August 2009 14:02
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Vergangenheitsform nicht nicht so...gut gewählt.

Auch der Passus mit dem "während seiner Beschäftigung"...weil keine Aussagen zu Arbeitsergebnissen oder Resultaten erkennbar sind,sprich die Qualität Deiner Arbeitsleistung.

Geh in die öff.Stadtbücherein und leih Dir den GU Ratgeber "Arbeitszeugnisse"dann kannst Du alles Schritt für Schritt selber übersetzen und deuten.

Es sollten bestimmte Abfolgen eingehalten werden-persönliche Daten,Einsatzort,Dauer...Funktion,ERgebnisse der ARbeit usw..-in etwa,... und gewisse Formulierungen treffen durch die Blumeggf.schon positive oder negative Aussagen,ohne dass das im Wortlaut so offensichtlich ist.


helrich
beantwortet von helrich am 30. August 2009 14:00
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Ob in dem echten Zeugnis Rechtschreibfehler stehen, kann ich nicht einschätzen, da Du Dich selbst schon als Leihe bezeichnest. Was Du meinst ist Laie. Wenn Du beginnst, Deinem Arbeitgeber Rechtschreibfehler anzukreiden, könnte das ins komische gegen Dich ausarten.

Würde sagen, es liest sich recht gut und die Bemerkung, daß sie Dich ungern verlieren, würde ich auch positiv für Dich werten.

Kommentar von SilverX am 30. August 2009 14:19

XD ja meine Rechtschreibung ist nicht die Beste. Aber wenn so etwas eine Doppelnennung vorkommt ( habe ich beim abschreiben weggelassen) wie z.B. "beschäftigt beschäftigt " ist das etwas komisch. Und ich habe es auch jemanden gezeigt der auch ein paar kleine fehler gefunden hat.


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 30. August 2009 13:57
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Ich würde das so bei 3 - einstufen.

Schau zur Information vielleicht auch mal

www.zeugnisdeutsch.de


ichhalt85
beantwortet von ichhalt85 am 30. August 2009 13:57
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Das Zeugnis ist gut. Ich kann keine versteckten negativen Dinge erkennen. Ich würd schon die Rechtschreibfehler beanstanden. Ist ja kein großer Akt, so Zeugnisse hat man ja eigentlich gespeichert und kann sie schnell berichtigen, ausdrucken, unterschreiben.


Sanja2
beantwortet von Sanja2 am 30. August 2009 13:57
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gut ist, dass er dir für den weiteren Weg viel Erfolg wünscht, allerdings fehlt ein Satz wie er arbeitete immer zu unserer vollsten Zufriedenheit. Ich glaube er meint es sehr gut mit dem Zeugnis, macht aber leider keinen so guten Eindruck und wirkt sehr ungelenk. Schau mal im Inet nach guten Vorlagen und versuche ihm was zu schreiben, was er dann übernehmen bzw. ergänzen, abändern kann.


tabeah
beantwortet von tabeah am 30. August 2009 13:56
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Sorry.... aber schon der Staz: auf seinem WUnsch hin.... würde ich ein neues verlangen


anonym
beantwortet von Buhuuu am 30. August 2009 13:56
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Auch Personaler können dir darauf keine exakte Antwort gebe, da sich da sooo viele unterschiedliche "Zeugnissprachen" entwickelt haben. Rechtschreibfehler solltest du auf jeden Fall beanstanden und was auch noch komisch lkingt ist folgendes: "zeigen seine vielen bestandenen Zusatzschulungen, die jeweils erfolgreich abgeschlossen wurden." Das ist so doppelt gemoppelt. Sollte man auch ändern. Ansonsten würde ich sagen ist es eher ein, naja nicht so dolle Zeugnis. Du solltest deinen Chef auf jeden Fall auch noch bitten, aufzulisten, was alles zu deinem Arbeitsbereich gehört hat.


Sommerschnee
beantwortet von Sommerschnee am 30. August 2009 13:55
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Ziemlich gutes Arbeitszeugnis ohne erkennbaren negative Hinweise. Rechtschreibfehler darinnen sind nicht deine Sache.

Kommentar von Buhuuu am 30. August 2009 13:58

Natürlich ist das seine Sache, er muss sich doch damit bewerben und da es ein gutes Recht ist ein Zeugnis zu beanstanden, würde sich jeder zukünftige Chef fragen, ob ihm das net aufgefallen ist.


anonym
beantwortet von edgark am 30. August 2009 13:55
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nicht schlecht!!!


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