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Arbeitszeugnis Holschuld? oder Bringschuld?

Frage von Alligator112 Alligator112

Hallo

ich habe da mal eine Frage

ich möchte gern ein qualifiziertes Arbeitszeugnis vom AG Haben

Wie läuft das nun ab muss der AG das erstellen und zusenden oder ist das eine Holschuld von mir? Ich möchte dort nicht mehr hin.

Gibt es da eine Gesetzliche Regelung? und auch Ausnahmen?

Ich bin nicht im guten aus dem Unternehmen ausgeschieden.

Mfg alli

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Antworten (8)

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    Antwort von Rabenfeder Rabenfeder

    Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss er dir ausstellen, ohne wenn und aber. Forder es an, manche lassen sich sonst damit elend lange Zeit. Lies es dir dann durch, wenn dir was seltsam vorkommt, dann schicke deinen eigenen Vorschlag hin. Du kannst sogar darauf bestehen, dass im Zeugnis als Abschluß steht, das es frei von jeglichem zeugniscode ist.

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    Antwort von Praline Praline

    Holschuld. Die brauchen nicht - mußt es abfordern. Dann müssen sie! Dürfen dich aber nicht schlecht machen und gegen ihr Wortakrobatikspielchen kannste vorgehen - diese Personalquatscher!

    Kommentar von Uwe29104 Uwe29104Uwe29104

    bei einem qualifiezirten arbeitszeugniss darf der arbeitgeber auch negative dinge aufführen,er muss nur bei der warheit bleiben.

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    Antwort von naibaf8989 naibaf8989

    anspruch ja, aber nur auf anforderung. von selber geht da nichts. ich habe ausscheidende ma immer darauf hingewiesen, dass sie ein zeunis nur auf anforderung bekommen. das ergibt sich ganz einfach aus der praxis. wenn nicht zeitnah ein zeugnis erstellt wird, kann der ausscheidende noch nach jahren ankommen und ein zeugnis verlangen. und dann wirds schwierig.

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    Antwort von hupfgoogle hupfgoogle

    Ein Arbeitszeugnis ist für dich bei jeder zukünftigen Bewerbung wichtig. Du hast einen Anspruch darauf, dass das Zeugnis gewisse Formvorschriften einhält. Bestehe darauf, dass diese Standards eingehalten werden. Sonst kann dir das bei einer Bewerbung negativ ausgelegt werden. Man kann z.B. daraus schließen, dass du nicht sorgfältig arbeiten, weil Sie schon bei den Zeugnissen nicht darauf achten, dass diese einwandfrei ist. Also kümmer dich drum.

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    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Du kannst dir auf Wunsch das Zeugnis zusenden lassen.

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    Antwort von tourero tourero

    Dein AG muss Dir ein Zeugnis ausstellen, Das wird dann aber nur so sein: hat von ... bis ... bei uns gearbeitet. Wenn Du ein qualifiziertes Zeugnis haben möchtest, MUSST Du es erstmal anfordern, dann muss der AG es wohlwollend ausstellen. Aber besser, Du siehst dir Die Formulierungen dann mal ganz genau an, oder zeigst es jemandem, der sich mit der speziellen Art von Formulierungen auskennt !

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    Antwort von Uwe29104 Uwe29104

    bedenke aber auch das bei einem qulifizierten arbeitszeugniss der ag auch negative dinge erwähnen darf! wenn du im streit aus der firma ausgetreten bist,empfehle ich dir ein normales arbeitszeugniss ausstellen zu lassen vom ag. der ag muss dir das arbeitszeugniss zusenden wenn du nicht mehr in der firma erscheinen möchtest.

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    Antwort von hajottka hajottka

    selbst, wenn ihr nicht im Guten auseinander gegangen seid, muß der AG Dir ein wohlwollendes AZ ausstellen. Es ist seine Pflicht.

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