wenn einem aus betriebsbedingten Gründen gekündigt wird - sollte das nicht im Arbeitszeugnis stehen? Der Grund muss doch drin stehen oder wie soll man das später argumentieren?
Arbeitszeugnis - Kündigungsgrund - Pflicht?
Antworten (5)
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dereineWolfdereineWolf
Hallo Chocho,
... tatsächlich ist es so dass der Grund des Ausscheidens auf dein Verlangen hin benannt werden muss.
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gabi66gabi66
Das alles findest Du unter
http://www.berufszentrum.de/zeugnis_text.html
Bestandteile eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
Besonders hervorzuhebende Leistungen Stärken in Bezug auf die Ausübung Ihrer Tätigkeit persönliche Merkmale Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (nicht bei Entlassung oder statt dessen erfolgter Auflösung des Vertrages) Grund für die Erstellung des Zeugnisses, zum Beispiel der Wechsel in einen anderen Unternehmensbereich zukunftsweisende Abschiedsformel ("zu unserem Bedauern", "für die Zukunft wünschen wir", etc) -
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NajuriNajuri
Ein Anspruch auf die Schlussformel besteht nicht, da weder Führung noch Leistung angesprochen ist und der Arbeitgeber in der Formulierung grundsätzlich frei ist, solange das Zeugnis nichts Falsches enthält. Somit gehört sie nicht zum gesetzlcihen Mindestinhalt (BAG 20.02.2001 - 9 AZR 44/00)
An deiner Stelle würde ich deinen Arbeitgeber darauf ansprechen, dass er es bitte reinschreiben soll, denn eine Schlussformel gehört auch zu jedem guten Zeugnis. Außerdem soll er dir ja deinen weiteren Berufsweg nicht verbauen. Ich denke, wenn du ihn höflich darauf ansprichst, wird er es auch reinschreiben.
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huegelchenhuegelchen
www.dr-hildebrandt.de/arbeit/betriebsbedingt/betriebsbedingt_01.htm Schau da mal nach. Es muss in der Kündigung drin stehen.
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carleonecarleone
Wie oft kommt der Beitrag heute noch? Hast doch genügend Antworten bekommen.
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