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Arbeitszeugnis - Anspruch auf Änderung?

Frage von schranzlich schranzlich

Guten Morgen zusammen,

also ich hab folgendes Problem: ich habe letztes Jahr im Juni meinen Job (war dort 9 Jahre beschäftigt) gekündigt, da bei meinem ehem. Arbeitgeber eine Umstrukturierung stattgefunden hat und ich auch ein komplett neues Themengebiet bearbeiten musste ab April 2011 (das lag mir jedoch nicht; noch dazu hat der AG seine Mitarbeiter auch immer mehr ausgenutzt). Habe im Juni einen neuen Job gefunden und daher gekündigt. Unter Einhaltung der Kündigungsfrist konnte ich jedoch erst zum 31.12. raus, was ich zwar nicht toll fand, aber im Grunde keine andere Wahl hatte.

Jetzt geht es um das Arbeitszeugnis: ich hatte im Juli 2010, als die Umstrukturierung bereits beschlossen wurde, bereits ein Zwischenzeugnis angefordert, was von der Schulnote ungefähr 2+ entsprach. Nun habe ich das endgültige Arbeitszeugnis bekommen, was ungefähr 2- entspricht. Dazu sagen muss ich noch, dass ich es bereits 2 mal korrigieren ließ, einmal weil die Hälfte gefehlt hat (z.B. Azubi-Betreuung) und einmal wegen einem üblen Rechtschreibfehler (Arbeitsstiel statt Arbeitsstil).

Jetzt ist mir nur noch 1 Absatz im Auge, die mein ehem. Chef aber so nicht ändern will. Dieser Absatz ist im Zwischenzeugnis ungefähr eine 1-, im Abschlusszeugnis eine 2-. Als Begründung sagt mein ehem. Chef, dass er sich mit meiner (für 9 Monate zuständigen) Teamleiterin diesbezüglich beraten habe. Auf meinen Einwand hin, dass ich ja schließlich wegen der Umstrukturierung gekündigt habe und ich es nicht in Ordnung finde, dass die letzten Monate zum größten Teil in die Beurteilung einfließen, sagte er, dass die Zeit in meinem neuen Team von 04/11 bis 12/11 ja der überwiegende Teil der Zeit entspricht vom Zwischenzeugnis bis zum Ende. Allerdings war ich von den 9 Monaten auch 2 Monate krank.

Jetzt die Frage: inwieweit habe ich rechtlich die Möglichkeit, den Absatz aus dem Arbeitszeugnis durch den Absatz aus dem Zwischenzeugnis zu tauschen? Eine Rechtsschutzversicherung ist vorhanden :)

Sorry für den ganzen Text, aber ich musste schon stark kürzen.

Auf eure Ratschläge bin ich gespannt, vielen Dank.

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Antworten (5)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von imager761 imager761

    Das Arbeitszeugnis muss zwar wohlwollend, darf also den Bewerbungserfolg bei einem künftigen AG nicht erschweren oder unmöglich machen, aber eben auch wahr sein.

    Wenn dein Chef nach Rücksprache mit der Teamleiterin zu der Erkenntnis gelangte, dass dein Bewertung in diesem Punkt eben nicht mehr der Einschätzung des Zwischenzeugnisses entspricht, darf er diese nicht übernehmen, ohne sich schadensersatzpflichtig zu machen, weil ein neuer AG über den Leistungsstand getäuscht wurde :-O

    Im Übrigen noch zwei Anmerkungen: Arbeitszeugnisse nach Teilbereichen in Schulnoten umzudeuten, gar mit Tendenzen, ist schlicht unsninnig. Es kommt immer auf die gesamte Textausssage an :-O

    Besipiel: Eine hervorragenden Bewertung zu Flexibilität, Verhalten zu Vorgesetzten ist eben nichts wert, wenn man wegen Umstrukturierungen (neues Aufgabengebiet, andere Vorgesetzte) seinen Job hinschmeisst.

    Ein Tolles Lob über Arbeitsleistung ist als geschönt erkennbar, wenn man den Weggang dieses angeblich doch sehr wertvollen MA nicht enstprechend deutlich (!) bedauert. Jeder Halbsatz, jedes Wort an dieser Stelle zu wenig sagt: Reisende soll man nicht aufhalten, den Platz haben wir ganz leicht ausstauschen können.

    Satzstellung, Reihenfolgen, Relativierungen u. v. m. aber vor allem, was man nicht erwähnt, da man es wg. des Wohlwollencharakters nicht erwähnen durfte, geben mehr Aufschluss als höchste Einzelnoten :-O

    Nur ein vollständig wörtlich wiedergegebens Zeugnis kann zielführend in seiner Aussagekraft bewertet werden :-O

    Zweitens: Zeugnisse sind Makulatur. Jeder Personalverantwortliche wird sich immer mit der alten Firma austauschen, was denn wirklich von dir zu erwarten ist und nicht im Zeugnis steht oder stehen darf.

    Fazit: Nur ein vollständig wörtlich wiedergegebens Zeugnis kann zielführend in seiner Aussagekraft bewertet werden :-O

    Einzelne Passagen ständig umformulieren zu lassen bringt dir kaum etwas, außer, für das Gespräch zwischen deinem altem Chef und dem Personaler einen deutlich abwertenden, mißbilligenden Unterton, der allein über deine Einstellung entscheidet :-(

    G imager761

    Kommentar von schranzlich schranzlich

    Danke für deine ausführliche Antwort. Da das Zeugnis im Großen und Ganzen immer noch ganz gut ist werd ich es jetzt dabei belassen.

  • 1
    Antwort von Tschij Tschij

    Also ich würde meinem Chef auf keinem Fall mit rechtlichen Schritten drohen! Versuchs auf der freundlich/sachlichen Ebene. Sag, daß Du ja gerne einen adäquaten Job haben möchtest und Du der Meinung bist, daß Du Dir ein Zeugnis, wie das Zwischenzeugnis, durch Deine Arbeit in seiner Firma redlich verdient hast. Warum er Dir Steine in den Weg legen will, ob er denn nicht zufrieden mit Deiner Arbeit war? Dir hat es immer sehr gut gefallen und Du willst auf garkeinen Fall Ärger oder Unmut verbreiten, aber Du hättest Dir nach so langer Zugehörigkeit ein wenig mehr Fairness erwartet. Daß das Zeugnis nun mal ausschlaggebend für Deine nächste Zukunft ist! usw... Du könntest auch selber eines aufsetzen, daß er nur noch zu unterschreiben hat...(kann man auch machen). Am Besten setzt Du schon mal eins auf und unterbreitest ihm den Vorschlag. Ich versteh eh nicht, warum er Gezeter macht, dazu gab´s doch nie Grund, oder? Was hätte er denn davon, wenn er Dir, wie schon vorhin geschrieben, Steine in den Weg legt??? Aber versuch´s wirklich freundlich/sachlich... Ansonsten schaut´s schlecht aus. Du kannst natürlich drauf bestehen, aber ob der Kampf sich lohnt? Es ist selten, daß man eine 1 - "zur unserer uneingeschränkten, vollsten Zufriedenheit" bekommt. Da müsstest Du schon wie Jesus gesprochen haben und wie der LiebeGott gehandelt haben. ....alles peil und nix verseil´...! Viel Glück und viel Erfolg auf Deinem Weg! LG

    Kommentar von schranzlich schranzlich

    Danke für deine Antwort. Da ich jedoch schon einen neuen, vor allem weit aus besseren Job habe, wäre das Zeugnis für mich nur für eventuelle spätere Bewerbungen zu gebrauchen. Ich werde es jetzt eben dabei belassen, ist ja im Großen und Ganzen noch ganz gut.

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    Antwort von Bierwampe Bierwampe

    Ein Arbeitszeugnis darf NIE erkennbare Formulierungen enthalten, die negativ snd. Es muß im Grunde "nur" der Wahrheit entsprechen.

    ACHTUNG: "Zwischen den Zeilen" lesen!

    Was ein Arbeitszeugnis NICHT zu haben braucht: eine Bedauerformel, daß der Mitarbeiter ausscheidet.

    Ist im Zeugnis etwas unkorrekt oder gar unwahr: Nachbesserung verlangen. Notfalls vor dem Arbeitsgericht klagen (ist kostenlos)

    Kommentar von Tschij TschijTschij

    Ist eine Bedauerungsformel denn schlecht? LG

    Kommentar von Bierwampe BierwampeBierwampe

    Im Gegenteil, die ist absolut von Vorteil. Aber eben vom Gesetz nicht verlangt, denn dann müßte ein Arbeitgeber ebenfalls lügen, wenn er froh ist, daß der Angestellte geht und das aber im Zeugnis bedauern müßte.

    Kommentar von schranzlich schranzlich

    Danke für die Antwort, eine Bedauerungsformel habe ich zumindest :) Sonst hätte es mir mein ehem. Chef ja auch nicht erklären können wieso er mich nicht schon vor Ablauf der Kündigungsfrist hat gehen lassen. Der brauchte mich nunmal.

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    Antwort von Ernesto1206 Ernesto1206

    Tauschen kannst du diesen Absatz nicht, schliesslich ist ja seit dem Zwischenzeugns auch eine längere Arbeitszeit gewesen. Bei krassem Missverhältnis kannst du dich an ein Arbeitsgericht wenden - es ist für dich kostenlos und entscheidet in ähnlichen Fällen meist zugunsten des Arbeitnehmers. Mindestens in der CH ist es so.

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    in Deutschland ist allerdings das Arbeitsgericht nicht kostenlos

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    In der ersten Instanz schon, zumal ohne Anwalt Klage erhoben werden kann und bei Klagabweisung der gegnerische Anwalt nicht bezahlt werden braucht. Und Gerichtskosten fallen auch nicht an.

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    Antwort von michinef michinef

    Ich kann verstehen, dass Dein ehem. Arbeitgeber keine Lust mehr hat, Dein Zeugnis schon wieder zu ändern. Warum hast Du das nicht sofort beanstandet? Du hast wahrscheinlich, nachdem du Dein Zwischenzeugnis erhalten hast, mit Deinen Leistungen, Deinem Arbeitseinsatz oder was auch immer nachgelassen. Das ist verständlich, zeigt sich aber jetzt in Deinem Abschlusszeugnis. Da es ja immer noch ein gutes Zeugnis ist, würde ich jetzt nichts mehr unternehmen.

    Kommentar von schranzlich schranzlich

    Danke für deine Antwort. Ich habe bereits nach dem ersten Zeugnis, wo die Hälfte gefehlt hat, auch diesen Absatz moniert. Ich werde es jetzt auch dabei belassen.

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