Mein Mann arbeitet in einer Behinderteneinrichtung und ist nun mit 5 Bewohnern dieser Einrichtung und 3 ( einschließlich ihn ) Mitarbeitern in " Freitzeit " ( Urlaub ) gefahren. Die Betreuung umfast 24 Std. vom aufstehen , Frühstücken , Ausflüge machen, kochen zu Bett bringen, dort auf der Couch schlafen und jede Stunde in der Nacht nach den Bewohneren schauen. Die " Freitzeit " dauert von Montag bis Freitag. Der Arbeitgeber möchte aber nur 10 Std. pro Tag bezahlen. Ist das in Ordnung ?
1
Arbeitszeitvergütung bei Rund um die Uhr Betreuung
Frage von
Bartsch
Antworten (4)
-
1Antwort von
mirinda980mirinda980
Also wie das rechtlich geregelt ist, weiß ich nicht, aber ich finde deine Mann müsste in meinen Augen wenigsten 16h pro Tag auf dem Zettel haben!
-
1Antwort von
bitmapbitmap
''Ist das in Ordnung?''
Nö, das geht eigentlich schon wegen der Grenzen des Arbeitszeitgesetzes nicht.
-
1Antwort von
krokodilchenkrokodilchen
Musste er dahin fahren? DANN ist es nicht ok. Wenn´s "freiwillig aber gewünscht" war, ist es das Recht des Arbeitgebers.
Kommentar von
Bartsch Ja weil sonst die Freitzeit nicht statt finden könnte.
-
-
0Antwort von
TonicaTonica
Das ist O.K. Die 3 Betreuer können sich das ja auch einwenig aufteilen. L.G.
Kommentar von
Bartsch Mit aufteilen ist da nichts zumachen da die Bewohner ständig jemand um sich haben müßen da sie ja in einer fremden Umgebung sind.
Diese Frage
Und wie muß man da vorgehen das er zu seinen Recht kommt ?
Wer ist der Arbeitgeber? Hat er einen Arbeitsvertrag? Wenn ja: Sind dort die Überstunden geregelt? Sind das die ersten Freizeiten dieses Arbeitgebers? Wenn Nein: Wie wurden die davor liegenden Freizei ten vergütet? Gibt es mündliche Absprachen für 10 Stundenver- gütung? Zeugen? Du siehst, so einfach ist das nicht.
''Wer ist der Arbeitgeber?''
Die Art des AG (Kirche/Privat/Öffentlicher Dienst) reicht völlig aus. Realname ist nicht notwendig.
(Die Nennung von Realnamen und Adressen sollte man in nem Forum sowieso vermeiden)