oder kann der Arbeitgeber einfach frei aus der Luft heruas so eine Behauptung aufstellen?
Arbeitszeitunterschreitung. Wie soll das nachgewiesen worden sein?
Antworten (7)
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4Antwort von
SuedwindSuedwind
Mit Stempelkarte ist es ganz klar beweisbar, eventuell auch wenn ein paar Kollegen ihre Beobachtungen weitergeben, wobei die natürlich nicht stimmen müssen. Es muss es aber schon irgendwie untermauern können, wenn er das behauptet.
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2Antwort von
WolpertingerWolpertinger
Was meinst Du?
Hast Du deinen Arbeitsplatz zu früh verlassen?
Das ist doch gar kein Problem da gibt es viele Möglichkeiten das nachzuweisen...
1.)Du kannst gesehen worden sein von deinen Chef
2.)Einer deiner Kollegen hat dich verraten
3.)dein Chef hat ersucht dich auf der Arbeit zu erreichen und du warst nicht mehr da...
LG Wolpertinger
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1Antwort von
MarpleMarple
bisschen dürftig Deine Angaben ..
aus der Luft wird es wohl nicht sein, er wird schon einen Grund haben ...
fragen !!!
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0Antwort von
dock69dock69
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Arbeitszeitnachweis seiner Arbeitnehmer zu führen. Diese kann er regelmäßig vom Arbeitnehmer abfordern. Tut er das nicht und verfügt er über kein Zeiterfassungssystem, dürfte ihm schwerfallen, eine nicht erbrachte Arbeitszeit nachzuweisen.
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0Antwort von
RBMannheimRBMannheim
Da muss er doch nur mal ein paar Stichproben machen! Das nachzuweisen ist überhaupt kein Problem. Wenn es aber unerlaubter Weise geschah (keine Gleitzeit) dann kann Dir fristlos gekündigt werden!
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0Antwort von
fourseasonsfourseasons
Das fragen wir Dich: "wie soll das nachgewiesen worden sein?".
Wenn du das nicht einmal weißt, wie sollen wir das wissen?
Frag doch einfach mal deinen Arbeitgeber, warum er so eine Behauptung aufstellt, - und wie er das festgestellt hat?
Oder hat er gar Recht?
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@Miss Marple ist auf der richtigen Fährte!
;-)