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Arbeitszeitunterschreitung. Wie soll das nachgewiesen worden sein?

gefragt von lorenzooo am 06.06.2008 um 17:46 Uhr

oder kann der Arbeitgeber einfach frei aus der Luft heruas so eine Behauptung aufstellen?


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Reply


anonym
beantwortet von Suedwind am 6. Juni 2008 17:47
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Mit Stempelkarte ist es ganz klar beweisbar, eventuell auch wenn ein paar Kollegen ihre Beobachtungen weitergeben, wobei die natürlich nicht stimmen müssen. Es muss es aber schon irgendwie untermauern können, wenn er das behauptet.


Miss Marple
beantwortet von Miss Marple am 6. Juni 2008 17:47
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bisschen dürftig Deine Angaben ..

aus der Luft wird es wohl nicht sein, er wird schon einen Grund haben ...

fragen !!!

Kommentar von 49493dc9649cb5aedd846309477e17dbsmallfourseasons am 6. Juni 2008 17:51

@Miss Marple ist auf der richtigen Fährte!

Kommentar von 8e5eb72064e6d270c90f4a35e0b049a5smallMiss Marple am 6. Juni 2008 17:51

;-)


bitmap
beantwortet von bitmap am 6. Juni 2008 17:47
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Keine Ahnung. Wir kennen ja nicht euer Zeiterfassungssystem.


Wolpertinger
beantwortet von Wolpertinger am 6. Juni 2008 17:50
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Was meinst Du?

Hast Du deinen Arbeitsplatz zu früh verlassen?

Das ist doch gar kein Problem da gibt es viele Möglichkeiten das nachzuweisen...

1.)Du kannst gesehen worden sein von deinen Chef

2.)Einer deiner Kollegen hat dich verraten

3.)dein Chef hat ersucht dich auf der Arbeit zu erreichen und du warst nicht mehr da...

LG Wolpertinger


fourseasons
beantwortet von fourseasons am 6. Juni 2008 17:54
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Das fragen wir Dich: "wie soll das nachgewiesen worden sein?".

Wenn du das nicht einmal weißt, wie sollen wir das wissen?

Frag doch einfach mal deinen Arbeitgeber, warum er so eine Behauptung aufstellt, - und wie er das festgestellt hat?

Oder hat er gar Recht?





RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 6. Juni 2008 17:57
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Da muss er doch nur mal ein paar Stichproben machen! Das nachzuweisen ist überhaupt kein Problem. Wenn es aber unerlaubter Weise geschah (keine Gleitzeit) dann kann Dir fristlos gekündigt werden!


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 6. Juni 2008 19:07
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Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Arbeitszeitnachweis seiner Arbeitnehmer zu führen. Diese kann er regelmäßig vom Arbeitnehmer abfordern. Tut er das nicht und verfügt er über kein Zeiterfassungssystem, dürfte ihm schwerfallen, eine nicht erbrachte Arbeitszeit nachzuweisen.


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